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   OLG Koblenz, 01.10.2019 - 9 WF 805/19   

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https://dejure.org/2019,50114
OLG Koblenz, 01.10.2019 - 9 WF 805/19 (https://dejure.org/2019,50114)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.10.2019 - 9 WF 805/19 (https://dejure.org/2019,50114)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 9 WF 805/19 (https://dejure.org/2019,50114)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 859
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 10.03.2005 - 8 W 89/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Termin- und Einigungsgebühr bei Einbeziehung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2019 - 9 WF 805/19
    Bei einer derartigen gemeinsamen Einigung mehrerer gerichtlicher Verfahren derselben Beteiligten entsteht indes gerade nur eine Einigungsgebühr, und zwar (ausschließlich) in demjenigen Verfahren, in welchem der (Mehr-)Vergleich geschlossen wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2019 - L 39 SF 50/15 B E -, juris, Rdnr. 30, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2009 - 10 WF 36/08 -, juris, Rdnr. 6; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 940, 941, m.w.N.; Rahm/Künkel-Feskorn, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 76. Lfg.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - L 39 SF 50/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Terminsgebühr - Mehrvergleich - kein

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2019 - 9 WF 805/19
    Bei einer derartigen gemeinsamen Einigung mehrerer gerichtlicher Verfahren derselben Beteiligten entsteht indes gerade nur eine Einigungsgebühr, und zwar (ausschließlich) in demjenigen Verfahren, in welchem der (Mehr-)Vergleich geschlossen wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2019 - L 39 SF 50/15 B E -, juris, Rdnr. 30, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2009 - 10 WF 36/08 -, juris, Rdnr. 6; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 940, 941, m.w.N.; Rahm/Künkel-Feskorn, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 76. Lfg.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - 10 WF 36/08

    Anwaltsgebühren bei Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.10.2019 - 9 WF 805/19
    Bei einer derartigen gemeinsamen Einigung mehrerer gerichtlicher Verfahren derselben Beteiligten entsteht indes gerade nur eine Einigungsgebühr, und zwar (ausschließlich) in demjenigen Verfahren, in welchem der (Mehr-)Vergleich geschlossen wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2019 - L 39 SF 50/15 B E -, juris, Rdnr. 30, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2009 - 10 WF 36/08 -, juris, Rdnr. 6; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 940, 941, m.w.N.; Rahm/Künkel-Feskorn, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 76. Lfg.
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