Rechtsprechung
OLG Koblenz, 01.12.1987 - 1 Ss 414/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Dresdner Butterstollen" als Gattungsbezeichnung; Irreführung des Verbrauchers durch Herkunftsbezeichnungen; Beanstandung von Hilfserwägungen des Richters; Antrag auf Einholung eines demoskopischen Gutachtens; Begriff der "Herkunft" von Lebensmitteln; Begriff der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 3220 (Ls.)
- NJW-RR 1988, 1255
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 03.05.1984 - 6 U 1042/83
Rechtsfähigkeit eines volkseigenen Kombinates bzw. Kombinatsbetriebes bzw. …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.1987 - 1 Ss 414/87
Insoweit liege eine Irreführung des Verbrauchers im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b LMBG entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München in dessen Urteil vom 3. Mai 1984 (LRE 17, 50 = ZLR 1985, 274 = NJW 1986, 387) nicht vor.Zutreffend hat der Amtsrichter nicht darauf abgehoben, daß bei der vom Oberlandesgericht München veranlaßten Meinungsumfrage ein bestimmter Anteil der Befragten sich dahingehend geäußert hat, ein "Dresdner Stollen" (Synonyme sind "Dresdner Butterstollen", "Dresdner Christstollen" o.ä.; vgl. OLG München, LRE 17, 54 = ZLR 1985, 282) müsse aus Dresden stammen.
Nach dem Erfolg des VEB Backwarenkombinats Dresden in dem Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht München sind andere Hersteller der DDR ermuntert worden, entsprechende Klagen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland zu erheben (vgl. Martell, Anmerkung zu OLG München a.a.O., ZLR 1985, 282, 283).
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.1987 - 1 Ss 414/87
Nach der gesamten Sachlage kann also nicht davon ausgegangen werden, daß die Umstände des vom Amtsgericht Koblenz zu entscheidenden Falles dazu gedrängt oder es nahegelegt hätten, über die erfolgte Beweisaufnahme hinaus von einem weiteren bestimmten Beweismittel Gebrauch zu machen (vgl. BGHSt 1, 94, 98 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] ; 3, 169, 175 [BGH 18.09.1952 - 3 StR 374/52] ; 23, 176, 187 f [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68] ;… Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl. 1987, § 244 Rdnr. 46). - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.1987 - 1 Ss 414/87
Nach der gesamten Sachlage kann also nicht davon ausgegangen werden, daß die Umstände des vom Amtsgericht Koblenz zu entscheidenden Falles dazu gedrängt oder es nahegelegt hätten, über die erfolgte Beweisaufnahme hinaus von einem weiteren bestimmten Beweismittel Gebrauch zu machen (vgl. BGHSt 1, 94, 98 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] ; 3, 169, 175 [BGH 18.09.1952 - 3 StR 374/52] ; 23, 176, 187 f [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68] ;… Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl. 1987, § 244 Rdnr. 46). - BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52
Gefährliche Gewohnheitsverbrecher
Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.1987 - 1 Ss 414/87
Nach der gesamten Sachlage kann also nicht davon ausgegangen werden, daß die Umstände des vom Amtsgericht Koblenz zu entscheidenden Falles dazu gedrängt oder es nahegelegt hätten, über die erfolgte Beweisaufnahme hinaus von einem weiteren bestimmten Beweismittel Gebrauch zu machen (vgl. BGHSt 1, 94, 98 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] ; 3, 169, 175 [BGH 18.09.1952 - 3 StR 374/52] ; 23, 176, 187 f [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68] ;… Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl. 1987, § 244 Rdnr. 46).
- BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86
Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung …
Das Landgericht hätte im übrigen seine Schlußfolgerung auch noch darauf stützen können, daß nicht nur, wie von ihm angenommen, die Rechtsprechung und die juristische Fachliteratur - wozu ergänzend noch auf OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1255, 1256; Martell, ZLR 1985, 282 ff und Müller-Graf, GRUR 1988, 659, 665, jeweils m.w.N., verwiesen werden kann - geeignet erscheinen, die gültigen Verbrauchervorstellungen zu erfassen und wiederzuspiegeln, sondern daß dies auch für einen Teil der Äußerungen aus Fachkreisen gilt.