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   OLG Koblenz, 02.07.2014 - 5 U 221/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31521
OLG Koblenz, 02.07.2014 - 5 U 221/14 (https://dejure.org/2014,31521)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.07.2014 - 5 U 221/14 (https://dejure.org/2014,31521)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 5 U 221/14 (https://dejure.org/2014,31521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 249 BGB, § 253 BGB, § 823 BGB, § 256 ZPO, § 850f Abs 2 ZPO
    Deliktshaftung bei Körperverletzung: Feststellungsinteresse für Zukunftsschäden; Gesamtschmerzensgeld wegen eines Messerstichs in den Abdomen eine Verkehrsteilnehmers während einer tätlichen Auseinandersetzung im Straßenverkehr in Ansehung einer im Strafurteil ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse für Zukunftsschäden bei Messerstich in den Bauch nach Verkehrsunfall; Höhe des Schmerzensgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse für Zukunftsschäden bei Messerstich in den Bauch nach Verkehrsunfall; Höhe des Schmerzensgeldes

  • rechtsportal.de

    Feststellungsinteresse für Zukunftsschäden bei Messerstich in den Bauch nach Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für eine tätliche Auseinandersetzung im Straßenverkehr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für eine tätliche Auseinandersetzung im Straßenverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2014 - 5 U 221/14
    Das Feststellungsverlangen ist bereits dann zulässig und begründet, wenn die bloße Möglichkeit von Zukunftsschäden besteht (BGH, NJW 1998, 160; BGH, NJW-RR 2007, 601).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2014 - 5 U 221/14
    Das Feststellungsverlangen ist bereits dann zulässig und begründet, wenn die bloße Möglichkeit von Zukunftsschäden besteht (BGH, NJW 1998, 160; BGH, NJW-RR 2007, 601).
  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2014 - 5 U 221/14
    Daher ist einem auf Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden gerichteter Antrag stattzugeben (Abgrenzung zu BGH VIII ZR 19/13).
  • OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18

    Zur Beweislast des Schädigers hinsichtlich des Vorliegens einer Notwehrlage

    Auch die von der Klägerin beantragte Feststellung des Beruhens der Haftung des Beklagten hinsichtlich der Ansprüche aus abgetretenem Recht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, deren Zulässigkeit sich aus dem durch §§ 302 Nr. 1 InsO, 850f Abs. 2 ZPO begründeten Interesse der Klägerin ergibt (vgl. nur OLG Koblenz, Urt. v. 2. Juli 2014 - 5 U 221/14, juris), ist gerechtfertigt.
  • LG Essen, 11.08.2020 - 26 Ks 5/20

    Gefährliche Körperverletzung mit einem Messer

    Bei der konkreten Höhe des Schadensersatzes hat sich die Kammer an der von der Nebenklage zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil v. 02.07.2014 - 5 U 221/14) orientiert sowie an dem Urteil des Landgerichts Aachen vom 24.11.1993 (11 O 214/93), das ebenfalls einen zumindest im Wesentlichen vergleichbaren Sachverhalt zum Gegenstand hatte (Messerstich in den Bauchraum, Laparotomie).
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