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   OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98   

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https://dejure.org/1999,7643
OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98 (https://dejure.org/1999,7643)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.09.1999 - 2 U 1256/98 (https://dejure.org/1999,7643)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. September 1999 - 2 U 1256/98 (https://dejure.org/1999,7643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungsdurchgriff; Verbundene Geschäfte; Rechtliche und wirtschaftliche Einheit; Sicherung eines Kredits durch ein Grundpfandrecht; Umgehungsverbot; Aufklärungspflicht einer Bank über Risiken der beabsichtigten Verwendung des Darlehens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 9 Abs. 3, § 3 Abs. 2 Nr. 2; BSpkG § 7 Abs. 4 Nr. 1
    Kein Einwendungsdurchgriff nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG bei realkreditfinanziertem, durch Negativattest gesichertem Time-Sharing-Modell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1117
  • WM 1999, 2353
  • WM 1999, 2353
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93

    Vollstreckung aus der persönlichen Unterwerfungserklärung in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    Letztlich kann dies indes offen bleiben, weil es beim finanzierten Erwerb von Grundstücken oder Grundstücksteilen grundsätzlich an der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit fehlt (vgl. OLG Köln WM 1994, 197, 200; OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1228; OLG Hamm WM 1999, 1056, 1057).

    Wird der von einem Kreditinstitut eingeschaltete Finanzvermittler (auch) im Rahmen des zu finanzierenden Geschäfts tätig, fällt diese Tätigkeit nicht in den Risiko- und Verantwortungsbereich des Kreditinstituts (vgl. OLG Köln, WM 1994, 197, 201).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    Eine Überschreitung der Kreditgeberrolle (vgl. BGH ZIP 1992, 912, 916) liegt nicht vor.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine kreditgebende Bank, so auch eine kreditgebende Bausparkasse, grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Verwendung des Darlehens aufzuklären (vgl. BGH ZIP 1992, 912, 913).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 114/97

    Voraussetzungen einer Freizeitveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG -

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    Es gibt im Gegenteil Anhaltspunkte dafür, dass der von den Klägern für eine Time-Sharing-Woche gezahlte Preis von 18.595,- DM durchaus marktüblich war (vgl. OLG Düsseldorf, 22 U 114/97, Urteil vom 23.01.1998, Anl. BE 3 S. 3).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    a) Soweit die Kläger geltend machen, über die Finanzierung durch die Beklagte fehlerhaft beraten worden zu sein, könnte dies allenfalls dann zur erstrebten Rückgängigmachung der mit der Beklagten geschlossenen Verträge führen, wenn die Kläger als Folge unzureichender Beratung einen Vermögensschaden erlitten hätten (vgl. BGH NJW 1998, 302 ff; OLG Hamm, WM 1999, 1056, 1057).
  • BGH, 25.05.1970 - II ZR 118/69

    Herbeiführung einer einheitlichen Entscheidung mehrerer denselben Unfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    Ein im Hinblick auf mehrere Parallelverfahren bestehendes Interesse an einheitlicher Entscheidung schafft keinen Zulassungsgrund (BGH NJW 1970, 1549, 1550).
  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    Diese ist dann nicht gegeben, wenn beim Darlehensnehmer nicht der Eindruck erweckt wird, Verkäufer und Darlehensgeber stünden ihm gemeinsam als Vertragspartner gegenüber (vgl. BGH NJW 1992, 2560, 2562).
  • BGH, 09.10.1986 - III ZR 127/85

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Ersterwerb von NATO-Wohnungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    Das setzt in der Regel voraus, dass sich der Kreditgeber in einer über die Kreditgewährung als solche hinausgehenden Weise am finanzierten Geschäft beteiligt (vgl. BGH WM 1986, 1561, 1562).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    Die Kläger machen schon deshalb ohne Erfolg Nichtigkeit gemäß § 134 BGB i.V.m. § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO geltend, weil § 56 GewO für nach dem 01.05.1986 abgeschlossene Verträge nicht mehr als Verbotsgesetz i. S. des § 134 BGB aufzufassen ist (BGHZ 131, 385, 388).
  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    Letztlich kann dies indes offen bleiben, weil es beim finanzierten Erwerb von Grundstücken oder Grundstücksteilen grundsätzlich an der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit fehlt (vgl. OLG Köln WM 1994, 197, 200; OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1228; OLG Hamm WM 1999, 1056, 1057).
  • OLG München, 01.02.1999 - 31 U 4034/98

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
    Abgesehen davon, dass die Voraussetzungen des § 1 HaustürWG nicht vorliegen, besteht kein Widerrufsrecht nach § 1 HaustürWG, wenn das Gesetz wegen Vorrangs des VerbrKrG gemäß § 5 Abs. 2 HaustürWG unanwendbar ist (vgl. OLG München, WM 1999, 728, 729; 1418; OLG Stuttgart WM 1999, 1419; Münchener Kommentar/Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 5 HWiG Rn. 14, 15, 15 a).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

    Insoweit vorhandene Aufklärungsdefizite führen jedoch zu keinem umfassenden Schadensersatz- oder Freistellungsanspruch, der die Klägerin an der Geltendmachung ihres Darlehensrückzahlungsanspruchs hindern oder diesem insgesamt entgegengesetzt werden könnte, sondern nur zu einem auf den sogenannten Differenzschaden gerichteten Anspruch (BGH NJW 98, 302; OLG Koblenz WM 99, 2353; BGH WM 89, 666; BGHZ 111, 124; OLG München, aaO).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2001 - 6 U 150/00

    Rückübertragung von Rechten aus einer zur Sicherung abgetretenen

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