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   OLG Koblenz, 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10   

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https://dejure.org/2010,18397
OLG Koblenz, 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10 (https://dejure.org/2010,18397)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10 (https://dejure.org/2010,18397)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 2 SsBs 140/10 (https://dejure.org/2010,18397)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 79 OWiG, § 81 OWiG, §§ 81 ff OWiG, § 316 StGB, § 81a Abs 2 StPO
    Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeldurteil wegen einer Trunkenheitsfahrt: Nachprüfbarkeit der erstinstanzlich angenommenen Verwertbarkeit des Ergebnisses einer ohne richterliche Anordnung entnommenen Blutprobe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bei der Möglichkeit des Bestehens eines Verwertungsverbots; Gefahr im Verzug bei grenzwertiger Alkoholisierung eines Fahrzeugführers

  • blutalkohol PDF, S. 126
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs. 2
    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bei der Möglichkeit des Bestehens eines Verwertungsverbots; Gefahr im Verzug bei grenzwertiger Alkoholisierung eines Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 148 (Ls.)
  • NZV 2012, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 07.12.2009 - 1 Ss 322/09

    Gefahr im Verzug bei nächtlicher Anordnung einer Blutentnahme durch Polizeibeamte

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10
    Bei dieser Sachlage waren die Beamten vielmehr berechtigt, aufgrund ihrer Eilanordnungskompetenz die sofortige Entnahme einer Blutprobe zu veranlassen (OLG Thüringen, Beschl. 1 Ss 322/09 vom 7.12.2009; vgl. auch OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Bamberg NJW 2009, 2146).
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10
    Bei dieser Sachlage waren die Beamten vielmehr berechtigt, aufgrund ihrer Eilanordnungskompetenz die sofortige Entnahme einer Blutprobe zu veranlassen (OLG Thüringen, Beschl. 1 Ss 322/09 vom 7.12.2009; vgl. auch OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Bamberg NJW 2009, 2146).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10
    Bei dieser Sachlage waren die Beamten vielmehr berechtigt, aufgrund ihrer Eilanordnungskompetenz die sofortige Entnahme einer Blutprobe zu veranlassen (OLG Thüringen, Beschl. 1 Ss 322/09 vom 7.12.2009; vgl. auch OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Bamberg NJW 2009, 2146).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10
    Da die Gründe des angefochtenen Urteils sich aber mit der Frage eines Verwertungsverbots befassen, ist der Senat in die Lage versetzt, auf die weiter erhobene Sachrüge eine (eingeschränkte) Überprüfung dahingehend vorzunehmen, ob die Urteilsfeststellungen die Schlussfolgerung des Bußgeldrichters rechtfertigen (BGH NStZ 2007, 601).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).
  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - 2 OLG 4 Ss 186/16

    Revision in Strafsachen: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines

    10 b) Auf die von der Angeklagten erhobene Sachrüge ist der Senat allenfalls befugt, auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen zu prüfen, ob die bei den Wohnungsdurchsuchungen aufgefundenen Betäubungsmittel einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (vgl. BGH, Urt. 5 StR 546/06 v. 18.04.2007, juris Rn. 13, BGHSt 51, 285 ff. = NStZ 2007, 601 ff.; Senat, Beschl. 2 SsBs 140/10 v. 02.12.2010, juris Rn. 3, NStZ-RR 2011, 148; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 261 Rdn. 38).
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