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   OLG Koblenz, 04.01.2012 - 5 U 980/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5090
OLG Koblenz, 04.01.2012 - 5 U 980/11 (https://dejure.org/2012,5090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.01.2012 - 5 U 980/11 (https://dejure.org/2012,5090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 5 U 980/11 (https://dejure.org/2012,5090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Rechtzeitigkeit und inhaltlicher Bestimmtheit der Mängelrüge nach § 377 HGB

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Rügeobliegenheit beim Handelskauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 343; HGB § 346; HGB § 377; BGB § 433
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Rechtzeitigkeit und inhaltlicher Bestimmtheit der Mängelrüge nach § 377 HGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Rügeobliegenheit beim Handelskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anforderungen an die Mängelrüge aus § 377 HGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 982
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1996 - X ZR 75/94

    Umfang der Anzeigepflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2012 - 5 U 980/11
    Was unverzüglich ist, bestimmt sich allein danach, wie rasch nach den Umständen die Rüge abzusenden ist, in der Regel umgehend (Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 377, Rn. 39).Der Käufer braucht sich weder Rechte aus dem Mangel vorzubehalten noch mitzuteilen, welche Rechte er geltend machen will (BGH NJW 96, 2228).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 31/16

    Gewährleistung beim Handelskauf: Anforderungen an die Untersuchungs- und

    Die Anzeige muss deshalb erkennen lassen, dass der Käufer von den aus dem Mangel für ihn hervorgehenden Rechten Gebrauch machen will (OLG Koblenz MDR 2012, 982; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 377 Rn. 42).
  • OLG Rostock, 01.06.2021 - 4 U 156/19

    Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Überprüfung der

    Neben der hinreichend konkreten Bezeichnung der Mängel muss die Rüge erkennen lassen, dass der Käufer von den aus dem Mangel für ihn hervorgehenden Rechten Gebrauch machen will; Erklärungen oder Anzeigen eines Dritten zu einem Mangel sind deshalb nicht ausreichend (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 04.01.2012, Az.: 5 U 980/11, - zitiert nach juris -, Rn. 10 m. w. N.).
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