Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.02.2014 - 1 Verg 7/13   

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https://dejure.org/2014,9805
OLG Koblenz, 04.02.2014 - 1 Verg 7/13 (https://dejure.org/2014,9805)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.02.2014 - 1 Verg 7/13 (https://dejure.org/2014,9805)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 1 Verg 7/13 (https://dejure.org/2014,9805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Integrationsfachdienste

    § 102 SGB 9, § 109 SGB 9, § 110 SGB 9, § 111 SGB 9, § 113 SGB 9
    Ausschreibung von Integrationsfachdienstleistungen nach dem SGB IX: Wahl der Vergütungsform durch den Auftraggeber; Ausschluss einer gesonderten Vergütung für eine Erstberatung; Unzumutbarkeit kalkulationsrelevanter Vorgaben; Festlegung einer Kostenobergrenze; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschreibung von Integrationsfachdienstleistungen nach dem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer über die ausgeschriebene Zeitvergütung hinausgehenden weiteren Vergütung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A -EG § 2 Abs. 3; SGB IX § 102 Abs. 1 Nr. 3
    Zulässigkeit des Ausschlusses einer über die ausgeschriebene Zeitvergütung hinausgehenden weiteren Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Wahl der Vergütungsform trifft der Auftraggeber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Festlegung einer Kostenobergrenze durch den Auftraggeber grundsätzlich zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festlegung einer Kostenobergrenze durch den Auftraggeber grundsätzlich zulässig

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber trifft die Wahl der Vergütungsform

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht jede Leistung muss gesondert vergütet werden! (VPR 2014, 196)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht jede Leistung muss gesondert vergütet werden! (IBR 2014, 429)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.11.2003 - 5 C 13.02

    Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2014 - 1 Verg 7/13
    Wenn auch die Abgrenzung zur Zuständigkeit anderer Aufgabenträger strittig sein mag - etwa zu der Frage, wie weit der Begriff "im Arbeitsleben" reicht (siehe z.B. BVerwG v. 14.11.2003 - 5 C 13.02 zur nicht als Arbeit i.e.S. geltenden Tätigkeit von Geistlichen) -, so kann doch gesagt werden, dass Leistungen zur Sicherung einer bereits erfolgten beruflich-sozialen Integration eines Schwerbehinderten (berufsbegleitende Maßnahmen) in die nahezu ausschließliche Zuständigkeit des Integrationsamtes fallen, während die Arbeitsvermittlung (einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten im Sinne des §§ 29 bis 34 SGB III; siehe auch § 104 SGB IX) außerhalb seiner Zuständigkeit als Aufgabenträger liegt ( Simon in jurisPK-SGB IX, § 102 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2014 - 1 Verg 7/13
    Dass die Mitglieder der Beschwerdeführerin (als derzeitige Leistungserbringerin) ihr für IFD-BBD-Leistungen derzeit eingesetztes Personal besser bezahlen und sich die Bietergemeinschaft deshalb nicht in der Lage sieht, ein auskömmliches Angebot abzugeben, kann ihrer Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die Ausschreibung so zu gestalten, dass sich jeder potentielle Leistungserbringer am Wettbewerb beteiligen kann (siehe auch OLG Düsseldorf v. 21.03.2012 - VII-Verg 92/11 - juris Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2014 - 1 Verg 7/13
    Etwas anderes mag gelten, wenn auf einem Markt mit nur wenigen potentiellen Nachfragern ein Auftraggeber seine Stellung missbraucht, um eine Ware oder Leistung unter Marktpreis einzukaufen, oder wenn die Kostenobergrenze bei Beschaffungen, auf die der Auftraggeber nicht verzichten kann, so niedrig angesetzt ist, dass ein Großteil der potentiellen Leistungserbringer als Bieter ausscheidet (siehe auch OLG Düsseldorf v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11 - juris Rn. 32).
  • OLG Dresden, 23.04.2009 - WVerg 11/08

    Kenntnis eines Bieters von einem Vergabeverstoß; Begriff des ungewöhnlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2014 - 1 Verg 7/13
    Es läge dann eine Ausschreibung für vergabefremde Zwecke vor, die auch dann unzulässig ist, wenn keiner der in § 2 Abs. 3 VOL/A ausdrücklich genannten Fälle vorliegt, weil weder eine Vergabeabsicht noch die tatsächliche Möglichkeit eines die Verpflichtung zur Erbringung von IFD-V-Dienstleistungen begründenden Zuschlags besteht (siehe auch OLG Dresden v. 23.04.2009 - WVerg 11/08 - juris Rn. 33; Zeise in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 4 Rn. 22, 23).
  • VK Bund, 12.07.2016 - VK 2-49/16

    Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers bei Hilfsmittelausschreibung im

    Das Instrument einer Kostenobergrenze ist - auch als K.o.- Kriterium - vergaberechtlich anerkannt (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 4. Februar 2014, 1 Verg 7/13; Wiedemann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 3. Aufl. § 16 Rn. 288, VK Lüneburg, Beschl. v. 7. November 2003, 203-VgK-32/2003) und wird nach neuer Rechtslage in § 58 Abs. 2 S. 3 VgV i.d.F. vom 12. April 2016 angedeutet (Vergabe zu Festpreisen bzw. Festkosten).
  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    Im rechtlichen Ansatzpunkt mag dies in Betracht kommen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 04.02.2014, 1 Verg 7/13, VergabeR 2014, 409), ob dies (auch) materiell-rechtlich der Fall ist, ist keine Frage der Rügeobliegenheit i. S. d. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB.
  • VK Berlin, 05.01.2017 - VK-B1-34/16

    Ungewöhnliche Wagnisse dürfen dem Bieter aufgebürdet werden!

    Grundsätzlich besteht das Verbot, Bietern oder Auftragnehmern in der Leistungsbeschreibung oder sonstigen Vertragsunterlagen ungewöhnliche Wagnisse aufzubürden nicht mehr, diese Regelung wurde schon nicht aus der VOL/A 2006 in die VOL/A 2009 übernommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014, VII-Verg 13/14; Beschluss vom 07.11.2012, VII-Verg 24/12; Beschluss vom 07.11.2011, VII-Verg 90/11; Beschluss vom 19.10.2011, VII-Verg 54/11; OLG Koblenz Beschluss vom 04.02.2014, 1 Verg 7/13; Beschluss vom 29.11.2012, 1 Verg 6/12; OLG München, Beschluss vom 06.08.2012, Verg 14/12).

    Die Festlegung einer Kostenobergrenze ist grundsätzlich zulässig (OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2014, 1 Verg 7/13).

    Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Ausschreibung so zu gestalten, dass sich jeder potentielle Leistungserbringer am Wettbewerb beteiligen kann (OLG Koblenz Beschluss v. 04.02.2014, 1 Verg 7/13).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - Verg 24/17

    Auftraggeber kann Kalkulationsvorgaben aufstellen!

    Darüber hinaus hat der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Möglichkeit eine finanzielle Obergrenze festzulegen, denen die Angebote entsprechen müssen (EuGH, Urteil v. 13.09.2011, T-8/09, Rn. 88; OLG Koblenz, Beschluss v. 04.02.2014, 1 Verg 7/13, juris Rn. 65, VergabeR 2014, 409; Müller-Wrede in Müller-Wrede, GWB, § 127 Rn. 200).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 5/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit einer losweisen Vergabe und einer

    49 Ein Rechtsgrundsatz, dass dem Bieter ungewöhnliche Wagnisse der Kalkulation nicht auferlegt werden dürfen, existiert nicht mehr (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011, VII Verg 54/11 - Juris Randnr. 28 ff; Beschluss vom 07.11.2012, VII Verg 24/12 - Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2014, 1 Verg 7/13 - Juris Randnr. 59; vgl. Prieß in Kulartz/Marx/Portz/Prieß a. a. O., § 7 VOL/A, Randnr. 41).
  • OLG Hamburg, 20.03.2023 - 1 Verg 3/22

    Vergabeverfahren zur Neubauplanung des AK Altona

    Ausgangspunkt der vergaberechtlichen Beurteilung muss insoweit der Grundsatz sein, dass die Budgethoheit beim Auftraggeber liegt, letztlich (und auch haushaltsrechtlich zwingend) kann nur er die Frage beantworten, welche Mittel für die Deckung eines bestimmten Bedarfs eingesetzt werden können - ein (was die Antragstellerin hier annimmt) gemessen an dem formulierten Bedarf objektiv zu geringer Ansatz wird vergaberechtlich nur dann zum Problem, wenn das Budget so niedrig gegriffen wird, dass ein Großteil der potentiellen Leistungserbringer als Bieter ausscheidet (Beck'scher Vergaberechtskommentar-Dörr, 3. Aufl. 2017, § 97 Abs. 1, Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 1 Verg 7/13, juris Rn. 65"Die Festlegung einer Kostenobergrenze - auch wie hier als Ausschlusskriterium - ist grundsätzlich zulässig (siehe Wiedemann in: Kulartz/Marx/Portz/ Prieß, VOL/A, § 16 Rn. 279), auch weil der Auftraggeber damit offenlegt, wo die Grenze der Machbarkeit der Beschaffung erreicht ist.
  • VK Sachsen, 20.06.2014 - 1/SVK/017-14

    Auftraggeber kann Kostenobergrenze vorgeben!

    Zwar kann sich eine relevante Wettbewerbsverengung ergeben, wenn auf einem Markt mit nur wenigen potentiellen Nachfragern ein Auftraggeber seine Stellung missbraucht, um eine Ware oder Leistung unter Marktpreis einzukaufen, oder wenn die Kostenobergrenze bei Beschaffungen, auf die der Auftraggeber nicht verzichten kann, so niedrig angesetzt ist, dass ein Großteil der potentiellen Leistungserbringer als Bieter ausscheidet (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 4. Februar 2014, 1 Verg 7/13).
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