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   OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14   

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https://dejure.org/2015,29008
OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14 (https://dejure.org/2015,29008)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.03.2015 - 5 U 966/14 (https://dejure.org/2015,29008)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. März 2015 - 5 U 966/14 (https://dejure.org/2015,29008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mangel einer präoperativen Aufklärung bei fehlender Verdeutlichung der Optionen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mangel einer präoperativen Aufklärung bei fehlender Verdeutlichung der Optionen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 90 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Aufklärung bei allenfalls relativer Operationsindikation: Kreuzbandplastik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einem Heileingriff

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14
    Unterbleibt eine entsprechende Unterrichtung, ist der Patient nämlich regelmäßig nicht ausreichend im Stande, selbst zu prüfen, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist, und eigenverantwortlich zu entscheiden, worauf er sich einlassen soll (BGHZ 102, 17 ; BGB VersR 1988, 190 ; BGB MDR 2011, 14).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14
    Unterbleibt eine entsprechende Unterrichtung, ist der Patient nämlich regelmäßig nicht ausreichend im Stande, selbst zu prüfen, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist, und eigenverantwortlich zu entscheiden, worauf er sich einlassen soll (BGHZ 102, 17 ; BGB VersR 1988, 190 ; BGB MDR 2011, 14).
  • BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14

    Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflichten und der Verantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14
    Damit müssen die Beklagten - die Beklagte zu 1. als Vertragspartner der Klägerin sowie die Beklagten zu 2. und 3. aufgrund der Mängel der von ihnen übernommenen Aufklärung deliktisch (BGH GesR 2015, 23) - für dessen Auswirkungen gesamtschuldnerisch einstehen.
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