Rechtsprechung
OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ratgeber-arzthaftung.de , S. 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mangel einer präoperativen Aufklärung bei fehlender Verdeutlichung der Optionen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mangel einer präoperativen Aufklärung bei fehlender Verdeutlichung der Optionen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 90 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Aufklärung bei allenfalls relativer Operationsindikation: Kreuzbandplastik
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einem Heileingriff
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.07.2014 - 10 O 28/12
- OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14
Unterbleibt eine entsprechende Unterrichtung, ist der Patient nämlich regelmäßig nicht ausreichend im Stande, selbst zu prüfen, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist, und eigenverantwortlich zu entscheiden, worauf er sich einlassen soll (BGHZ 102, 17 ; BGB VersR 1988, 190 ; BGB MDR 2011, 14). - BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87
Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff
Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14
Unterbleibt eine entsprechende Unterrichtung, ist der Patient nämlich regelmäßig nicht ausreichend im Stande, selbst zu prüfen, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist, und eigenverantwortlich zu entscheiden, worauf er sich einlassen soll (BGHZ 102, 17 ; BGB VersR 1988, 190 ; BGB MDR 2011, 14). - BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14
Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflichten und der Verantwortlichkeit des …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2015 - 5 U 966/14
Damit müssen die Beklagten - die Beklagte zu 1. als Vertragspartner der Klägerin sowie die Beklagten zu 2. und 3. aufgrund der Mängel der von ihnen übernommenen Aufklärung deliktisch (BGH GesR 2015, 23) - für dessen Auswirkungen gesamtschuldnerisch einstehen.