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   OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 300/14   

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https://dejure.org/2014,12798
OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 300/14 (https://dejure.org/2014,12798)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.06.2014 - 2 Ws 300/14 (https://dejure.org/2014,12798)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 2 Ws 300/14 (https://dejure.org/2014,12798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr erfordert starke Neigungen zu einschlägigen Straftaten

Papierfundstellen

  • StV 2014, 550
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 03.02.2010 - 1 HEs 8/10

    Haftverschonung bis zum Beginn der Hauptverhandlung unter Auflagen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 300/14
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Umstände eine so starke Neigung des Beschuldigten zu einschlägigen Straftaten erkennen lassen, dass die Gefahr besteht, er werde gleichartige Taten wie die Anlasstaten bis zur rechtskräftigen Verurteilung in der den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bildenden Sache begehen (vgl. OLG Karlsruhe 2 Ws 35/10 v. 10.2.2010 -StraFo 2010, 198 , zit. n. [...] Rn. 7; OLG Frankfurt 1 HEs 8/10 v. 3.2.2010 - [...] Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO , 57. Aufl. § 112a Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr gemäß § 112 a Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 300/14
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Umstände eine so starke Neigung des Beschuldigten zu einschlägigen Straftaten erkennen lassen, dass die Gefahr besteht, er werde gleichartige Taten wie die Anlasstaten bis zur rechtskräftigen Verurteilung in der den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bildenden Sache begehen (vgl. OLG Karlsruhe 2 Ws 35/10 v. 10.2.2010 -StraFo 2010, 198 , zit. n. [...] Rn. 7; OLG Frankfurt 1 HEs 8/10 v. 3.2.2010 - [...] Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO , 57. Aufl. § 112a Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig

    Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie die Vorstrafen des Beschuldigten, die zeitlichen Abstände zwischen ihnen sowie Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände des Beschuldigten (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 3 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.02.2010 - 2 Ws 35/10, juris Rn. 5 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 Ws 83/14, juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 Ws 300/14, juris Rn. 6; Lind in LR-StPO, 27. Aufl., § 112a Rn. 55 ff.; Graf in KK-StPO, 8. Aufl., § 112a Rn. 19).
  • OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23

    Voraussetzungen für auf Wiederholungsgefahr gestützten Haftbefehl nach Vornahme

    Dabei ist sich der Senat bewusst, dass dieser Schluss nicht zwingend ist und die Wiederholungsgefahr durch die einmalige Verwirklichung einer Katalogtat nicht immer automatisch indiziert wird, sondern durch hinzutreten weiterer Umstände relativiert sein kann (vgl. z.B. OLG Koblenz BeckRS 2014, 11571; OLG Jena BeckRS 2015, 113; BeckOK-StPO/Krauß [46. Ed., Stand: 01.01.2023] § 112a Rn. 13 m.w.N.).
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