Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.10.2007 - 2 Sch 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,84593
OLG Koblenz, 04.10.2007 - 2 Sch 6/05 (https://dejure.org/2007,84593)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.2007 - 2 Sch 6/05 (https://dejure.org/2007,84593)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 2 Sch 6/05 (https://dejure.org/2007,84593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,84593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1059 Abs. 2 Nr. 1 d ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO, § 1059 Abs. 3 ZPO
    Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - AufhebungAufhebungsgründe Versagungsgründe: - rechtliches Gehör, Behinderung in den Angriffsmitteln Verteidigungsmitteln; - ordre public; - Entscheidung in eigener Sache Bildung ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 05.10.2007 - 2 SchH 1/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 2 Sch 6/05
    Die Beklagten sind mit dem Recht der Geltendmachung der Neutralitätsverletzung nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil der Senat im Verfahren 2 SchH 1/06 durch Beschluss vom 10. November 2006 die Anträge der Beklagten, die von ihnen erklärte Ablehnung der Schiedsrichter wegen Besorgnis der Befangenheit für begründet zu erklären, zurückgewiesen hat.

    Damit liegt nach Auffassung des Senats nicht der Fall einer materiellen Rechtskrafterstreckung der Entscheidung im Verfahren 2 SchH 1/06 auf das hiesige Ablehnungsbegehren vor (vgl. hierzu auch OLG München vom 30. Dezember 2006 unter Nr. 36).

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 2 Sch 6/05
    Nach Erlass des Schiedsspruchs sind Ablehnungsanträge nur noch dann möglich, wenn ein besonders schwerer und eindeutiger Fall von Befangenheit vorliegt, der es rechtfertigt, das Verfahren vor dem Schiedsgericht als unzulässig anzusehen (BGH NJW 1999, 2370,2371).

    Diese Möglichkeit besteht ausnahmsweise dann, wenn ein besonders schwerwiegender und eindeutiger Fall von Befangenheit vorliegt, der es rechtfertigt, das Verfahren vor dem Schiedsgericht als unzulässig anzusehen (vgl. BGH NJW 1999, 2370, 2371).

  • OLG Dresden, 28.10.2003 - 11 Sch 9/03

    Entscheidung des ausländischen Schiedsgerichts über die Kosten des

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 2 Sch 6/05
    Nach Auffassung des Senats liegt jedoch dann kein Verstoß gegen den ordre public vor, wenn der Schiedsvertrag - wie hier-ausdrücklich regelt, dass das Schiedsgericht auch über den Streitwert entscheiden soll (vgl. auch OLG Dresden, SchiedsVZ 2004, 44; Zöller-Geimer, a.a.O., § 1057 Rdnrn. 4, 5).
  • OLG Koblenz, 24.07.2006 - 2 SchH 2/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 2 Sch 6/05
    Zwar werden im hiesigen Aufhebungsverfahren dieselben Ablehnungsgründe geltend gemacht wie im Verfahren 2 SchH 2/06.
  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 2 Sch 6/05
    Durch das Ergebnis der schiedsgerichtlichen Rechtsanwendung wird die deutsche öffentliche Ordnung nur verletzt, wenn dieses zu den Grundgedanken der staatlichen Rechtsordnung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass der Schiedsspruch untragbar erscheint (materieller ordre public; vgl. BGH NJW 1990, 3210, 3211).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht