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   OLG Koblenz, 05.01.2004 - 12 U 1352/02   

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https://dejure.org/2004,8262
OLG Koblenz, 05.01.2004 - 12 U 1352/02 (https://dejure.org/2004,8262)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.01.2004 - 12 U 1352/02 (https://dejure.org/2004,8262)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Januar 2004 - 12 U 1352/02 (https://dejure.org/2004,8262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Staatshaftung für einen Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Polizeifahrzeugs; Richterliche Bewertung eines Sachverständigengutachtens; Anforderungen an die Absicherung einer Unfallstelle; Sorgfaltsanforderungen eines Kraftfahrers bei Annäherung an eine als solche ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; StVG a. F. § 7; StVG a. F. § 18; StVO § 3 Abs. 1; StVO § 38 Abs. 2
    Auffahren auf ein entgegen der Fahrtrichtung eine Unfallstelle mit Blaulicht absicherndes Polizeifahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Auffahren auf ein eine Unfallstelle sicherndes Polizeifahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 1 § 38 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein eine Unfallstelle mit Blaulicht absicherndes Polizeifahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1180
  • NZV 2004, 525
  • VersR 2004, 1430
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.03.2016 - 1 U 248/13

    Kollision eines Pkw mit einem auf einem Seitenstreifen einer Bundesautobahn

    Schon das Setzen eines Blaulichts ist für den übrigen Verkehr ein hinreichend deutliches Warnzeichen dafür, dass nicht von einem normalen Verkehrsablauf ausgegangen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05. Januar 2004 - 12 U 1352/02 - juris).
  • OLG Koblenz, 05.11.2013 - 3 U 421/13

    Tierhalterhaftung: Realisierung einer spezifischen Tiergefahr; gesetzlicher

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 160, 26 ff. = Urteil vom 06.07.2004 - VI ZR 266/03 - NJW 2004, 3324 ff. = MDR 2004, 1413 f. = ZfS 2005, 15 ff. = R+S 2004, 1413 f.) kann die Haftpflicht des Schädigers die Übernahme einer privatärztlichen Behandlung über einen geschädigten Kassenpatienten umfassen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls feststeht, dass das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung nur unzureichende Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung bietet oder die Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Leistung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise dem Geschädigten nicht zumutbar ist (BGHZ 160, 26 ff. = BGH, Urteil vom 06.06.2004 - VI ZR 266/03 - NJW 2004, 1180 f. = MDR 2004, 3324 ff. = R+S 2004, 523 f. = ZfS 2005, 15 ff., Juris Rn. 12; Urteil vom 23.09.1969 - VI ZR 69/68 - VersR 1981, 169 f.).
  • OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 168/16

    Qualifizierter Dienstunfall; besondere Gefahr; Diensthandlung; Autobahn;

    Das Blaulicht mahnt den übrigen Verkehr zu erhöhter Vorsicht und gebietet eine erhebliche Geschwindigkeitsherabsetzung, um sich rechtzeitig auf eine Gefahrensituation einstellen und angemessen reagieren zu können (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 5. Januar 2004 - 12 U 1352/02 -, juris; König a. a. O., § 38 Rn. 12).
  • OVG Saarland, 06.11.2019 - 1 A 19/18

    Nachträgliche Anerkennung einer Qualifizierung eines anerkannten Dienstunfalls;

    Das Blaulicht mahnt den übrigen Verkehr zu erhöhter Vorsicht und gebietet eine erhebliche Geschwindigkeitsherabsetzung, um sich rechtzeitig auf eine Gefahrensituation einstellen und angemessen reagieren zu können.(Sächsisches OVG, wie vor, Rdnr. 35 mit Hinweis auf OLG Koblenz, Urteil vom 5.1.2004 - 12 U 1352/02 -, Juris) Damit war die Gefahrenstelle gut sichtbar und vorschriftsgemäß abgesichert, so dass es herannahenden Fahrzeugen objektiv ohne weiteres möglich war, die Gefahrensituation frühzeitig zu erkennen und hierauf in der gebotenen Weise zu reagieren.
  • OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 3/09

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines nachfolgenden Fahrzeugs mit einem

    Zudem musste der Beklagte zu 3. jedenfalls zunächst davon ausgehen, dass in dem durch Blaulicht markierten Bereich die gesamte Breite der Fahrbahn von den Auswirkungen des möglichen Unfalls betroffen war, so dass er nur langsam auf diese Stelle zufahren durfte, um sich rechtzeitig ein eigenes Bild vom Ausmaß der Gefahr zu machen und situationsgerecht reagieren zu können (vgl. OLG Koblenz NZV 2004, 525, 526).
  • OLG Jena, 08.06.2006 - 1 U 735/05
    Er darf daher nur langsam, erforderlichenfalls lediglich mit Schrittgeschwindigkeit auf diese Stelle zufahren, um sich rechtzeitig ein eigenes Bild von dem Ausmaß der Gefahr zu machen und um darauf situationsgerecht reagieren zu können (vgl. OLG Koblenz, VersR 2004, 1430 [OLG Koblenz 05.01.2004 - 12 U 1352/02] ).
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