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   OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06   

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https://dejure.org/2007,6957
OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,6957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,6957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,6957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Honorarforderungen aufgrund einer Steuerberatungstätigkeit; Unterbrechung der Verjährung eines gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner durch eine Klage gegen den Bürgen; Möglichkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptforderung auch ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 611; ; BGB § 612; ; BGB § 675; ; BGB § 765; ; BGB § 767; ; BGB § 768; ; BGB § 768 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 771; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 776

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungseinrede des Bürgen - Keine Verjährungsunterbrechung durch Klage gegen Bürgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Getrennte Verjährung von Haupt- und Bürgschaftsforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsfalle: Bürgschaftsforderung und Hauptforderung verjähren selbstständig! (IBR 2008, 26)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass der Gläubiger von dem Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten soll, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (vgl. BGHZ 76, 222, 226; 153, 337, 341).

    Gemäß §§ 767, 768 BGB bestimmen sich aber auch ihr Inhalt und Umfang sowie ihre Durchsetzbarkeit nach der Hauptschuld (BGHZ 153, 337, 340); das schließt die Anspruchsverjährung ein.

    Selbst der Untergang der Hauptschuldnerin, die sich im Liquidationsstadium befindet, stünde gegebenenfalls der Einrede nicht entgegen (BGHZ 153, 337, 339 ff.).

    Dem § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt der Gedanke zugrunde, der Gläubiger solle vom Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (BGHZ 153, 337, 341).

  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass der Gläubiger von dem Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten soll, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (vgl. BGHZ 76, 222, 226; 153, 337, 341).

    Maßnahmen des Klägers gegenüber der Beklagten, die auf Unterbrechung der Verjährung gerichtet waren, wirken wegen der Selbständigkeit der Bürgschaft nur dieser gegenüber (vgl. BGHZ 76, 222, 225).

    Die Notwendigkeit der Klageerhebung gegen den Hauptschuldner zwecks Unterbrechung der Verjährung greift in ihren Auswirkungen nicht so tief in das Institut der selbstschuldnerischen Bürgschaft ein, dass schon deshalb dem Interesse des Gläubigers an der einfacheren Durchsetzung des Bürgschaftsanspruchs nachgegeben werden und das Akzessorietätsprinzip eingeschränkt werden müsste (vgl. BGHZ 76, 222, 226).

  • OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05

    Bürgschaft: Einrede der Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Diese Erwägung vermag aber nicht zu überzeugen (vgl. OLG Karlsruhe Urt. vom 8. September 2006 - 17 U 311/05).
  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Wird ein Steuerberater im Rahmen eines Dauermandates mit der Wahrnehmung aller steuerlichen Belange beauftragt, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter vor (BGHZ 115, 382, 386), aus dem sich nach Maßgabe der §§ 675, 611, 612 BGB Gebührenansprüche für den Steuerberater ergeben.
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Abweichendes haben die Parteien nicht vereinbart (vgl. zu dieser Gestaltungsmöglichkeit BGHZ 138, 49, 52 f.).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Nach der Rechtsprechung unterbricht auch eine Klage gegen den Bürgen die Verjährung des gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner nicht (BGHZ 139, 214, 216).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Bestimmungen, die diesen in § 768 BGB verankerten Akzessorietätsgrundsatz aushebeln, verändern die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses (BGHZ 95, 350, 356 f.; 147, 99, 104) und unterliegen deshalb generellen Bedenken.
  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Sie könnte diese Einrede schließlich sogar noch dann, wenn bereits eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt wäre, mit einer Vollstreckungsgegenklage erfolgreich geltend machen (BGH NJW 1999, 278, 279).
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Bestimmungen, die diesen in § 768 BGB verankerten Akzessorietätsgrundsatz aushebeln, verändern die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses (BGHZ 95, 350, 356 f.; 147, 99, 104) und unterliegen deshalb generellen Bedenken.
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