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   OLG Koblenz, 05.02.2007 - 13 UF 726/06   

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https://dejure.org/2007,7953
OLG Koblenz, 05.02.2007 - 13 UF 726/06 (https://dejure.org/2007,7953)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.2007 - 13 UF 726/06 (https://dejure.org/2007,7953)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 13 UF 726/06 (https://dejure.org/2007,7953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwartschaft auf Leistungen aus der Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes als volldynamisches Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung; Bestehen eines Versorgungsabschlages als Folge eines vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2 § 1587b Abs. 2
    Berücksichtigung des Versorgungsabschlags wegen vorzeitigen Ruhestandes in der Beamtenversorgung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rentenbezug vorgezogen - keine Benachteiligung für ausgleichsberechtigten Ehegatten

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorgezogener Rentenbezug darf den ausgleichsberechtigten Ehepartner nicht benachteiligen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsausgleich - Auswirkung des Vorruhestandes auf den Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3731
  • FamRZ 2007, 1248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 13 UF 726/06
    Dieses Anrecht ist im Anwartstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1474 ff.); mithin ist es in ein volldynamisches Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung mit Hilfe der Barwertverordnung und der Rechengrößen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs umzurechnen, wobei der Umrechnungsfaktor aus Tabelle 1 der Barwertverordnung im Hinblick auf die Dynamik in der Leistungsphase allerdings um 50 % zu erhöhen ist (Anm. 2 zur Tabelle 1).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 117/03

    Bewertung der Ruhegelder der Baden-Württembergischen Ärzteversorgung; Höhe des

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 13 UF 726/06
    In einem solchen Fall des vorgezogenen Rentenbezugs bleibt jedoch der damit verbundene Versorgungsabschlag jedenfalls insoweit bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs außer Betracht, als die für diesen Abschlag maßgeblichen Zeiten vorzeitigen Rentenbezuges - wie hier - nicht in der Ehezeit zurückgelegt worden sind (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1455, 1457 für den Fall des vorzeitigen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; OLG Celle, FamRZ 2006, 1041, 1042; Palandt/Brudermüller, BGB , 65. Aufl., § 1587 a Rn. 30; Bamberger/Roth, BGB , § 1587 a Rn. 18).
  • OLG Celle, 12.12.2005 - 10 UF 125/05

    Bewertung eines Anspruchs auf Rente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 13 UF 726/06
    In einem solchen Fall des vorgezogenen Rentenbezugs bleibt jedoch der damit verbundene Versorgungsabschlag jedenfalls insoweit bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs außer Betracht, als die für diesen Abschlag maßgeblichen Zeiten vorzeitigen Rentenbezuges - wie hier - nicht in der Ehezeit zurückgelegt worden sind (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1455, 1457 für den Fall des vorzeitigen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; OLG Celle, FamRZ 2006, 1041, 1042; Palandt/Brudermüller, BGB , 65. Aufl., § 1587 a Rn. 30; Bamberger/Roth, BGB , § 1587 a Rn. 18).
  • OLG Koblenz, 30.01.2018 - 9 UF 53/17

    Abänderung einer Altentscheidung über den Versorgungsausgleich: Überprüfung der

    Die Berechnung des Ehezeitanteils auf Grundlage (nur) der tatsächlich geleisteten (Gesamt-)Dienstzeit vermag es somit auch nicht, den Antragsgegner dadurch ungerechtfertigt zu benachteiligen, dass als Folge der nachehelichen Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung einerseits der Versorgungsabschlag unberücksichtigt bliebe, andererseits jedoch das für die ausgleichsberechtigte Antragstellerin - ebenfalls nur durch die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bedingte - günstigere Verhältnis zwischen Ehezeitanteil an der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zur gesamtruhegehaltsfähigen Dienstzeit berücksichtigt wird (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Februar 2007 - 13 UF 726/06 -, juris, Rdnr. 15).
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