Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18560
OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17 (https://dejure.org/2019,18560)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.2019 - 2 U 1260/17 (https://dejure.org/2019,18560)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 2 U 1260/17 (https://dejure.org/2019,18560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,18560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unwirksame Trinkgeldklausel per AGB im Reisevertrag bei "opt out"-Lösung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17
    Danach handelt es sich bei Katalogangeboten - ebenso wie etwa bei Zeitungsannoncen - noch nicht um rechtsverbindliche Angebote, sondern lediglich um Werbung, mit der ein Kunde zur Abgabe eines Vertragsangebots aufgefordert werden soll (BGH, Urteil vom 04. Februar 2009 - VIII ZR 32/08 -, BGHZ 179, 319-329, Rn. 12, juris).

    21 Allerdings kommt ein Vertrag über die im Katalog durch die Beklagte angebotenen Produkte mit einer den Katalogangaben entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung dann zustande, wenn der Kunde auf der Grundlage des Katalogs ein Angebot zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen der Beklagten abgibt und die Beklagte ein solches Angebot annimmt, ohne auf Irrtümer oder Änderungen gegenüber den Katalogangaben und -abbildungen hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 04. Februar 2009 - VIII ZR 32/08 -, BGHZ 179, 319-329, Rn. 12, juris).

    Sie ist insoweit nicht vergleichbar mit der von dem Bundesgerichtshof in der von der Beklagten angeführten Entscheidung vom 04.02.2009 (Az. VIII ZR 32/08) lediglich als deklaratorisch angesehenen Klausel eines Irrtums- und Änderungsvorbehalts in dem Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters (vgl. BGH, a.a.O. Rn. 14 f.).

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17
    Eine Aufbrauchfrist kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof im Allgemeinen unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht, wenn der unterlassungspflichtigen Partei bei sofortiger Wirkung des Untersagungsgebots unverhältnismäßige Nachteile entstünden und die befristete Fortsetzung des angegriffenen Verhaltens für den Verletzten keine unzumutbaren Beeinträchtigungen mit sich bringt (BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13 -, Rn. 42, juris).
  • BGH, 25.07.2017 - XI ZR 260/15

    Preisklausel für sogenannte smsTAN

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17
    Allgemeine Geschäftsbedingungen, die - wie hier - zum Nachteil des Kunden gegen halbzwingendes Recht verstoßen, benachteiligen ihn mit der Folge ihrer Unwirksamkeit unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - XI ZR 260/15 -, BGHZ 215, 292-306, Rn. 37), ohne dass es auf eine weitere Interessenabwägung ankommt.
  • LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17

    Service-Entgelt für Schiffsreise in AGB ist unzulässig

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30.10.2017, Az. 15 O 36/17, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 20.11.2017 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17
    Die vorgestellte Auslegung steht ersichtlich mit dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofs in Einklang (EuGH NJW 2012, 2867 Rn. 16; s. allg. auch BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - III ZR 209/17-, juris Rn. 76 "acte clair").
  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17
    Die vorgestellte Auslegung steht ersichtlich mit dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofs in Einklang (EuGH NJW 2012, 2867 Rn. 16; s. allg. auch BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - III ZR 209/17-, juris Rn. 76 "acte clair").
  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 590/15

    Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17
    Außer Betracht zu bleiben haben dabei solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Erwägung zu ziehen sind (BGH, Urteil vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15 -, BGHZ 215, 359-388, Rn. 26, juris, m.w.N.; Senat BauR 2017, 2178 Rn. 33).
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es dem Schutzzweck der Regelungen zur Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch die vom Verwender vorformulierten einseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen der anderen Vertragspartei einer AGB-rechtlichen Kontrolle zu unterwerfen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - III ZR 368/13 -, Rn. 30, juris, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht