Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.04.2001 - 5 U 1380/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14002
OLG Koblenz, 05.04.2001 - 5 U 1380/00 (https://dejure.org/2001,14002)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.04.2001 - 5 U 1380/00 (https://dejure.org/2001,14002)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. April 2001 - 5 U 1380/00 (https://dejure.org/2001,14002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Anlagevermittlers aus einem Anlagegeschäft; Handeln in eigenem oder fremdem Namen; Anforderungen an die Inanspruchnahme besonderen Vertrauens; Eigentumsverletzung im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB durch Einlösung eines Schecks

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Koblenz, 27.02.2003 - 5 U 917/02

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Abschluss von Rechtsgeschäften bei

    Insofern müssen sich seine Erklärungen "im Vorfeld einer Garantie" bewegen (vgl. Senatsurteil vom 5. April 2001, 5 U 1380/00, in WM 2003, 186-189).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14

    Fehlerhafte Anlageberatung: Umfang der Verjährungshemmung

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Vertreter wirtschaftlich in eigener Sache auftritt oder ein besonderes Vertrauen für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Erklärungen, das über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgeht, in Anspruch nimmt (OLG Koblenz, Urt. v. 05.04.2001 - 5 U 1380/00, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht