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   OLG Koblenz, 05.06.2008 - 5 U 99/08   

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OLG Koblenz, 05.06.2008 - 5 U 99/08 (https://dejure.org/2008,72306)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.06.2008 - 5 U 99/08 (https://dejure.org/2008,72306)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 5 U 99/08 (https://dejure.org/2008,72306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Ausschlagung eines Vermächtnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Ausschlagung eines Vermächtnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2008 - 5 U 99/08
    Insofern unterscheidet sich der hiesige Fall von den Gegebenheiten, die den von der Klägerin zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs in NJW 1996, 588 und in NJW 2006, 1511 zugrunde liegen.
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2008 - 5 U 99/08
    Insofern unterscheidet sich der hiesige Fall von den Gegebenheiten, die den von der Klägerin zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs in NJW 1996, 588 und in NJW 2006, 1511 zugrunde liegen.
  • OLG Koblenz, 27.09.2012 - 2 U 963/11

    Erbrechtsstreit: Formwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit der

    Dieser Auffassung habe sich das Berufungsgericht in dem Verfahren 5 U 99/08 mit Beschluss vom 23.04.2008 angeschlossen.

    Er, der Kläger, sei nicht in Erfüllung des Vermächtnisses seiner verstorbenen Mutter Eigentümer des Grundstücks W. Straße 12 in T. geworden, sondern aufgrund des Übergabevertrages zwischen ihm und seinem Vater vom 30.03.1995 (Ur.-Nr. 261/1995, LU 3 4 O 58/07- LG Koblenz = 5 U 99/08 - OLG Koblenz).

    Das Vermächtnis ist infolge des Nachtrags vom 22.05.1992 (Bl. 13 Beiakte 5 U 99/08-OLG Koblenz) in Wegfall geraten.

    Ausweislich des Testaments der Mutter der Parteien vom 30.09.1987 (Ziffer 1, Bl. 8 der Beiakte 5 U 99/08 OLG Koblenz ) war der Vater der Parteien zunächst nur als Testamentsvolltrecker eingesetzt, im Nachtrag vom gleichen Tage hat die Mutter den Vater über die in Ziffer 2-7 des Testaments hinaus aufgeführten Vermächtnisse zu ihrem Erben eingesetzt (Bl. 19. der Beiakte 5 U 99/08 OLG Koblenz).

  • FG Köln, 28.06.2018 - 7 K 926/15

    Anspruch eines Erben auf Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG ;

    Die Klägerin verweist auf das Urteil des OLG Koblenz vom 05.06.2008 5 U 99/08, wonach der Wille zur Ausschlagung in dem Übertragungsvertrag angelegt sei, wenn sich dieser - wie vorliegend - inhaltlich deutlich von der Vermächtnisanordnung unterscheide: Während der Erblasser in dem Erbvertrag vom 08.06.2012 ein Nießbrauchsvermächtnis hinsichtlich seiner eigenen KG-Beteiligung i.H.v. 1 % angeordnet habe, das lediglich einen Gewinnanspruch sowie einen Anspruch auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben, jedoch keinerlei Mitgliedschaftsrechte gewährt habe, sei durch Vereinbarung vom 20.08.2013 tatsächlich ein Nießbrauchsrecht an der originären KG-Beteiligung des Erben i.H.v. 2,97 % bestellt worden.

    Ein entsprechender Automatismus in dem Sinne, dass bei jeder deutlichen inhaltlichen Abweichung einer Vereinbarung zwischen Erben und Vermächtnisnehmer von der Vermächtnisanordnung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ein Wille zur Ausschlagung des Vermächtnisses bestehe, lässt sich auch nicht dem Urteil der OLG Koblenz vom 05.06.2008 (5 U 99/08, juris) entnehmen.

  • OLG Koblenz, 10.12.2012 - 2 U 963/11

    Erbrechtsstreit: Formwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit der

    Soweit die Beklagte nunmehr in ihrem dem Hinweisbeschluss des Senats widersprechenden Schriftsatz vom 26.11.2012 (GA 217 ff.) einwendet, dass sich aus dem Urteil des Landgerichts Trier vom 15.01.2008 (4 O 58/08, dort GA 187 ff.) und dem Beschluss des 5. Zivilsenats des OLG Koblenz vom 23.04.2008 (5 U 99/08, dort GA 219 ff.) in dem vorausgegangenem Verfahren mit umgekehrtem Rubrum ergebe, dass die ursprünglichen Vermächtnisse aus dem gemeinschaftlichen Testament vom 30.09.1987 (4 O 58/08, dort GA 6) trotz des Nachtrags vom 30.05.1992, (4 O 58/07 GA13) noch weiter bestehen, ist anzumerken, dass die darauf hindeutenden Ausführungen im damaligen Urteil des Landgerichts Trier vom 15.01.2008 (4 O 58/08, dort GA 187 ff. nicht in Rechtskraft erwachsen sind und der 5. Zivilsenat des OLG Koblenz in seinem Hinweisbeschluss vom 23.04.2008 (GA 219 ff., dort Seite 4, GA 220 RS) ausdrücklich offen gelassen hat, ob der Meinung des Landgerichts zu folgen ist, dass die ursprünglichen Vermächtnisse durch den "Nachtrag" vom 22.05.1992 nicht berührt würden.

    Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss ausgeführt hat, ist der ursprüngliche Vermächtnisanspruch gemäß § 2174 BGB auf Zahlung von 23.008,13 EUR und Übertragung des Eigentums der Grundstücke "Im B." in T., begründet durch das gemeinschaftliche Testament der Eheleute B. vom 30.09.1987 (§§ 2265, 2267 BGB) infolge des Nachtrags vom 22.05.1992 (Bl. 13 Beiakte 5 U 99/08-OLG Koblenz) in Wegfall geraten.

  • OLG Hamm, 06.07.2021 - 10 U 99/19

    Anspruch auf Vermächtniserfüllung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages;

    Denn durch diesen Vertrag ist gerade nicht der streitgegenständliche Miteigentumsanteil mit dem Rechtsgrund eines neuen Schenkungsversprechen unter abweichenden Bedingungen übertragen worden, mit der Folge, dass der Übergabevertrag als Erfüllung des Vermächtnisses angesehen werden könnte (so OLG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2008- 5 U 99/08, Juris Rn 14 ff).
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