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   OLG Koblenz, 06.01.2010 - 2 U 781/09   

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https://dejure.org/2010,11234
OLG Koblenz, 06.01.2010 - 2 U 781/09 (https://dejure.org/2010,11234)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.01.2010 - 2 U 781/09 (https://dejure.org/2010,11234)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - 2 U 781/09 (https://dejure.org/2010,11234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers wegen der Verletzung der Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des WEG-Verwalters für Instandhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers wegen der Verletzung der Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98

    Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2010 - 2 U 781/09
    Den Wohnungseigentümern steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn gegen die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verstoßen wird (in Anknüpfung an BGH Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 423).

    Wird hiergegen verstoßen, besteht ein Schadensersatzanspruch der hierdurch geschädigten Wohnungseigentümer (BGH Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 423).

    Trotz der heftigen Kritik des gerichtlichen Sachverständigen Sch. an der Ursachenermittlung der Bauprojektbetreuung H. kommt eine Haftung der Beklagten auch nicht aus dem Gesichtpunkt der Einstandspflicht für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108 = BGHZ 141, 224 , Juris Rn. 15-18; BayObLG 28.04.1994, ZMR 94, 431 ; vgl. zum Verwalter, der kein Erfüllungsgehilfe der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der jeweiligen Wohnungseigentümer ist, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 Wx 619/94; Beschluss vom 08.02.1999 - 3 Wx 369/98, ZMR 1999, 423).

  • BayObLG, 28.04.1994 - 2Z BR 32/94

    Ergreifung von Maßnahmen zur ordnungsmäßigen Instandsetzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2010 - 2 U 781/09
    Es ist zudem eine einstimmige Beschlussfassung erfolgt (B 4, GA 50; vgl. hierzu BayObLG, ZMR 1994, 431 m.w.N.).

    Trotz der heftigen Kritik des gerichtlichen Sachverständigen Sch. an der Ursachenermittlung der Bauprojektbetreuung H. kommt eine Haftung der Beklagten auch nicht aus dem Gesichtpunkt der Einstandspflicht für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108 = BGHZ 141, 224 , Juris Rn. 15-18; BayObLG 28.04.1994, ZMR 94, 431 ; vgl. zum Verwalter, der kein Erfüllungsgehilfe der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der jeweiligen Wohnungseigentümer ist, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 Wx 619/94; Beschluss vom 08.02.1999 - 3 Wx 369/98, ZMR 1999, 423).

    Zwar hat das Bayerische Oberste Landesgericht ein Fachunternehmen als Erfüllungsgehilfen der "Wohnungseigentümer" angesehen und eine Haftung für den Fall, dass dessen Empfehlungen unrichtig gewesen sein sollten, grundsätzlich bejaht (ZMR 1994, 431 ).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2010 - 2 U 781/09
    Trotz der heftigen Kritik des gerichtlichen Sachverständigen Sch. an der Ursachenermittlung der Bauprojektbetreuung H. kommt eine Haftung der Beklagten auch nicht aus dem Gesichtpunkt der Einstandspflicht für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108 = BGHZ 141, 224 , Juris Rn. 15-18; BayObLG 28.04.1994, ZMR 94, 431 ; vgl. zum Verwalter, der kein Erfüllungsgehilfe der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der jeweiligen Wohnungseigentümer ist, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 Wx 619/94; Beschluss vom 08.02.1999 - 3 Wx 369/98, ZMR 1999, 423).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1994 - 3 Wx 619/94

    Haftung der Wohnungseigentümer bei Beschädigung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2010 - 2 U 781/09
    Trotz der heftigen Kritik des gerichtlichen Sachverständigen Sch. an der Ursachenermittlung der Bauprojektbetreuung H. kommt eine Haftung der Beklagten auch nicht aus dem Gesichtpunkt der Einstandspflicht für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108 = BGHZ 141, 224 , Juris Rn. 15-18; BayObLG 28.04.1994, ZMR 94, 431 ; vgl. zum Verwalter, der kein Erfüllungsgehilfe der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der jeweiligen Wohnungseigentümer ist, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 Wx 619/94; Beschluss vom 08.02.1999 - 3 Wx 369/98, ZMR 1999, 423).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 60/10

    Verwalter ist kein Erfüllungsgehilfe der Gemeinschaft!

    Es entspricht der ganz herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Köhler-Drabek, Anwaltshandbuch, 2. Aufl.,Teil 8 Rn. 214, 234; Jennißen-Heinemann, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn.179; Bärmann-Merle, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn.27, Riecke/Schmid-Drabek, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 39; Niedenführ- Niedenführ, WEG, 8. Aufl., § 27 Rn.114; OLG Hamm, ZWE 2008, 133; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 423; BayObLG WE 2004, 27; OLG Koblenz Beschuss vom 6.1.2010 - 2 U 781/09), dass der Verwalter seine Verpflichtungen aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG als eigene ihm vom Gesetz zugewiesene Aufgabe wahrnimmt und dabei im Übrigen für die gesamte Gemeinschaft tätig wird.
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