Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.04.2006 - 5 U 531/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Belehrungspflicht eines Rechtsanwalts über die besonderen Risiken eines Abfindungsvergleichs gegenüber einem rechtskundigen und geschäftserfahrenen Mandanten; Pflicht des Mandanten zum Beweis der unterbliebenen Belehrung durch seinen Rechtsanwalt; Hemmung der Verjährung ...
- Anwaltsblatt
§ 195 BGB, § 200 BGB, § 204 BGB, § 209 BGB, § 214 BGB
Pflicht zur Belehrung bei Abfindungsvergleich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Belehrungspflicht des Rechtsanwalts vor Abfindungsvergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 08.03.2005 - 2 O 447/02
- OLG Koblenz, 06.04.2006 - 5 U 531/05
Papierfundstellen
- DB 2006, 1786
- AnwBl 2006, 492
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99
Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.2006 - 5 U 531/05
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2001, 517 m.w.N.) hat der Rechtsanwalt grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers auszugehen. - BGH, 21.04.1994 - IX ZR 123/93
Belehrungspflichten des Rechtsanwalts bei Abschluß eines bindenden …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.2006 - 5 U 531/05
Es ist darüber zu belehren, dass bei Fehleinschätzungen über die künftige Entwicklung keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden können (BGH NJW 1994, 2085 ). - BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01
Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs; …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.2006 - 5 U 531/05
b) Im Hinblick auf den Abschluss eines Vergleichs soll der Mandant in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich entscheiden zu können, ob er sich auf den Vergleich einlassen möchte oder nicht (BGH NJW 2002, 292 ). - BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03
Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.2006 - 5 U 531/05
Die Beklagte ist zumindest in zweiter Instanz ihrer Pflicht nachgekommen, im Einzelnen darzulegen, in welcher Weise sie die Belehrung vorgenommen und wie der Mandant darauf reagiert hat (vgl. BGH NJW 2004, 3630 ).