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   OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17674
OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02 (https://dejure.org/2006,17674)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2006 - 12 U 342/02 (https://dejure.org/2006,17674)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2006 - 12 U 342/02 (https://dejure.org/2006,17674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung der Ersatzpflicht des für einen Körperschaden oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen; Einstandspflicht für eine psychische Fehlverarbeitung; Ausreichende Beweisgrundlage für die haftungsausfüllende ...

  • Judicialis

    ZPO i.d.F. des 1. JuMoG § 411a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, Schadenersatzpflicht auch für psychisch bedingte Folgewirkungen eines Unfallereignisses - Verwertbarkeit von Gutachten aus anderen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der (unfallkausale) Tinnitus - Plausibilitätskriterien (RA Dr. Tobias Mergner; VersR 2010, 1566)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02
    Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 2004, 1945, 1946).

    Dies gilt auch für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145; BGH NJW 2004, 1945, 1946).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02
    Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens VI ZR 230/03 des Bundesgerichtshofs zu tragen.

    Dieses Senatsurteil wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03 - (BGHZ 159, 264 ff.) aufgehoben.

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02
    Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 2004, 1945, 1946).

    Dies gilt auch für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145; BGH NJW 2004, 1945, 1946).

  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einordnung der posttraumatischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02
    Charakteristisch für eine posttraumatische Belastungsstörung sind vor allem aber Albträume und das sonstige Wiederkehren des Nacherlebens der als bedrohlich erlebten Situation in so genannten Flashbacks (vgl. auch Senat, Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99).
  • OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 845/04

    Werklohnprozess: Fristbeginn für die Einlegung der Anschlussberufung nach neuem

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02
    Dieses Gesetz enthält hinsichtlich der hier in Rede stehenden Verfahrensnorm keine besondere Übergangsregelung für bereits schwebende Verfahren, so dass die Bestimmung nach allgemeinen Grundsätzen ab ihrem Inkrafttreten anwendbar ist (vgl. Senat, Urt. vom 20. Juni 2005 - 12 U 845/04).
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 924/03

    Entscheidung über die Höhe des dem Grunde nach bestehenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02
    Eine posttraumatische Belastungsstörung (vgl. auch Senat NJW-RR 2004, 1318 ff.) der Klägerin durch den Unfall liegt fern.
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02
    Dies gilt auch für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145; BGH NJW 2004, 1945, 1946).
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