Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Individualisierbarkeit einzelner Taten; Anforderungen; Anklageschrift; Höchstzahl von Taten; Gesamtgeschehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 3066
- StV 1995, 119
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94
Es kann dahinstehen, ob die Anklage als "sachgemäße Zusammenfassung" bei der Darstellung einer fortgesetzten Handlung zulässig gewesen wäre; nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen beim Bundesgerichtshof vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383 und NJW 1994, 1663 ) genügt die Anklage keinesfalls mehr den Anforderungen des § 200 Abs. 1 StPO . - BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93
Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94
Nur so kann gewährleistet werden, daß der Richter zu einer umfassenden Aufklärung des nicht durch die Zahl der Einzelakte, sondern wesentlich durch die Art und Weise der Tatbegehung, die Person des Opfers und den Tatzeitraum charakterisierten Gesamtgeschehens in der Lage ist (vgl. BGH NStZ 1994, 351 ). - BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93
Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94
Sie hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden (vgl. BGH NStZ 1994, 350 m.w.N.). - BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94
Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung
Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94
Es mangelt an der Darstellung konkreter Lebenssachverhalte, welche in ihren unterschiedlichen Handlungsabläufen vom Ausgangspunkt an, mit den unterschiedlichen Details zur Tatausführung und zum Tatort, notfalls auch ohne genauere zeitliche Einordnung, unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes festzustellen sind (vgl. BGH NStZ 1994, 393 ). - BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94
Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe
Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94
Der Senat verkennt dabei nicht, daß bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf eine allein als Beweismittel zur Verfügung stehende Person zur Vermeidung gewichtiger Strafverfolgungslücken an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NStZ 1994, 502 ).
- OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr
Dahinstehen kann in dem Zusammenhang die Frage, ob die Konkretisierung des dem Angeklagten zur Last gelegten - weiteren - Tatgeschehens in der Anklageschrift vom 10. Januar 2007 den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Konkretisierung des Anklagevorwurfs bei Serientaten entspricht (vgl. dazu u.a. BGHSt 42, 107; BGH NStZ 1996, 294; OLG Koblenz NJW 1995, 3066 f.;… weitere Nachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 198), Davon geht die Strafkammer in ihrem "Konkretisierungsbeschluss" und in ihrer Nichtabhilfeentscheidung aus, während die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger anderer Auffassung sind. - OLG Koblenz, 06.04.1995 - 1 Ss 7/95 In Übereinstimmung mit den hierzu vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen führt der Senat unter Anlegung der vorgeschilderten Kriterien seine Rechtsprechung zu der Frage fort, wann von einer ausreichenden Konkretisierung der Tatvorwürfe bei einer Vielzahl von Taten des sexuellen Mißbrauchs ausgegangen werden kann (vgl. Beschluß des Senats vom 6. Dezember 1994 - 1 Ss 315/94 - = StV 95, 119, 120):.