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   OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10   

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https://dejure.org/2011,4425
OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10 (https://dejure.org/2011,4425)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10 (https://dejure.org/2011,4425)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 2 SsBs 144/10 (https://dejure.org/2011,4425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verlegung der Hauptverhandlung, anderer Ort, Aushang

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 338 Nr 6 StPO, § 169 GVG
    Sitzungsort: Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Verlegung einer Verhandlung in einen gegenüberliegenden Gerichtssaal

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Öffentlichkeit einer Verhandlung trotz versehentlichen Falschaushangs an dem ursprünglich festgelegten und später geänderten Ort des Sitzungssaals

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 338 Nr. 6
    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung bei Fehlen eines Aushangs am Sitzungssaal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 266
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10
    Diesbezügliche Erkundigungen sind einem Besucher zuzumuten (vgl. BVerfG in NJW 2002, 814; BGH in NStZ 1983, 208 und in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3; OLG Hamm in NJW 1974, 1780; Kukein in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 338 Rdn 85).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10
    Angesichts der dargelegten räumlichen Gegebenheiten hätte für einen interessierten Besucher zweifelsfrei die Möglichkeit bestanden, sich ohne größere Schwierigkeiten entweder selbst oder über die Gerichtspforte bzw. mit Unterstützung eines diesbezüglich angesprochenen Wachtmeisters die erforderlichen Auskünfte zu verschaffen, und zwar selbst dann, wenn der Vorsitzende eine Anweisung zum Aushang eines neuen Terminzettels an Saal II zuvor weder an die Geschäftsstelle noch an die Wachtmeister gegeben hatte (vgl. BGH in NStZ 1982, 476).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 675/86

    Wahrung des Öffentlichkeitsgrundatzes durch Aushang am Gericht bei kurzfristiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10
    Diesbezügliche Erkundigungen sind einem Besucher zuzumuten (vgl. BVerfG in NJW 2002, 814; BGH in NStZ 1983, 208 und in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3; OLG Hamm in NJW 1974, 1780; Kukein in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 338 Rdn 85).
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Fortsetzung des Verfahrens - Terminverkündung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10
    Diesbezügliche Erkundigungen sind einem Besucher zuzumuten (vgl. BVerfG in NJW 2002, 814; BGH in NStZ 1983, 208 und in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3; OLG Hamm in NJW 1974, 1780; Kukein in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 338 Rdn 85).
  • OLG Hamm, 03.04.1974 - 4 Ss 17/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10
    Diesbezügliche Erkundigungen sind einem Besucher zuzumuten (vgl. BVerfG in NJW 2002, 814; BGH in NStZ 1983, 208 und in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3; OLG Hamm in NJW 1974, 1780; Kukein in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 338 Rdn 85).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 5 RVs 7/15

    Grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit erlaubt keine

    Soweit für den Fall einer Verlegung der Hauptverhandlung in einen anderen Sitzungssaal ein Aushang auch am ursprünglichen Verhandlungsort als nötig erachtet wird (vgl. BGH, NStZ 1981, 311; OLG Koblenz, NZV 2011, 266), ist dieser Fall mit dem vorliegenden nicht zu vergleichen.
  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 3 RBs 149/12

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Terminsverzeichnis

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung beinhaltet nämlich nicht, dass jedermann immer und unter allen Umständen wissen muss, wann und wo das Gericht eine Hauptverhandlung durchführt; es reicht vielmehr aus, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, und dass der tatsächliche Zutritt im Rahmen der vorhandenen Gegebenheiten ungehindert eröffnet ist (BVerfG NJW-RR 2006, 1653; BVerfG NJW 2002, 814; BGH v. 09.12.2009 - 5 StR 482/09 - juris; BGH, Urt. v. 22.01.1981, 4 StR 97/80 -juris; OLG Koblenz NZV 2011, 266).
  • KG, 21.12.2022 - 121 Ss 165/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatz bei Aushang nur im Eingang des

    Der Hinweis auf eine bestimmte Verhandlung hat grundsätzlich in Form eines Aushangs zu erfolgen, damit jeder interessierte Zuschauer die Möglichkeit erhält, die gewünschte Verhandlung zu verfolgen (vgl. OLG Koblenz NZV 2011, 266; OLG Zweibrücken NJW 1995, 333; Kissel/Mayer, GVG 10. Aufl., § 169 GVG Rdn. 47).
  • BayObLG, 10.01.2023 - 207 StRR 378/22

    Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Verlegung einer Hauptverhandlung;

    Der Revision ist zwar zuzugeben, dass ein Hinweis auf eine bestimmte Verhandlung grundsätzlich in Form eines Aushangs zu erfolgen hat, damit jeder interessierte Zuschauer die Möglichkeit erhält, die gewünschte Verhandlung zu verfolgen (OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 2 SsBs 144/10 -, juris).
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