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   OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97   

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OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97 (https://dejure.org/2000,5583)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.06.2000 - 1 U 964/97 (https://dejure.org/2000,5583)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 1 U 964/97 (https://dejure.org/2000,5583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Entschädigungsanspruch; Unternehmer; Straßenbau; Bauarbeiten; Eigentum; Schaden

  • Judicialis

    UmwG § 168 ff; ; UmwG § 131; ; BGB § 831; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 839 Abs. 1; ; LStrG § 39; ; GG Art. 34 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für Schäden durch Kanal- und Straßenbauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 4 O 139/96
  • OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.11.1997 - III ZR 198/96

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Die Errichtung einer Kanalisation und die Verlegung sonstiger Versorgungsleitungen (vgl. BGH VersR 1998, 504), sowie deren Um- und Ausbau ebenso wie die Herstellung, Unterhaltung und der Ausbau von Straßen, stellen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge grundsätzlich hoheitliche Maßnahmen der damit betrauten Körperschaften dar (BGH NJW-RR 1988, 136/137; VersR 1967, 859/860; Senat 1 U 1041/97, Urteil vom 12. Oktober 1999).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum enteignungsgleichen Eingriff im Zusammenhang mit Straßenausbesserungsarbeiten (VersR 1998, 504) muss der Anlieger Behinderungen durch solche Arbeiten grundsätzlich entschädigungslos dulden.

  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Wird die Erfüllung der Aufgaben aber auf die Ebene des Privatrechts verlagert, indem, wie hier, die beklagte GmbH bzw. die privatrechtliche Subunternehmerin mit der Bauausführung auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge betraut wird, beurteilt sich die Haftung nach Privatrecht und nicht nach öffentlichem Schadensersatz- oder Entschädigungsrecht, es sei denn, das Bauunternehmen sei durch Weisungen oder ähnliches so stark in seiner Handlungs- und Entscheidungsfreiheit eingeschränkt worden, dass es als Werkzeug oder Mittler der Behörde erschiene (vgl. BGH NJW 1980, 1679; NJW 1979, 164).

    Ein Entschädigungsanspruch käme analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht, wenn das Grundstück der Stadt T (Straße) durch die privatwirtschaftliche Nutzung (Baumaßnahmen) so auf den Gewerbebetrieb des benachbarten Klägers eingewirkt hätte, dass das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung überschritten worden wäre (BGH NJW 1999, 2896/3633; NJW-RR 1997, 1374; NJW 1979, 164; Senat 1 U 594/92, Urteil vom 25. November 1995).

  • BGH, 14.07.1975 - III ZR 141/72

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aus enteignendem Eingriff in einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Dabei ist nach der Rechtsprechung der ausgebliebene Betrag (Deckungsbeitragsverlust) auszugleichen; er kann bei vorübergehenden Eingriffen als die angemessene Nutzung des betroffenen Unternehmenswertes betrachtet werden (Aust/Jacobs, Enteignungsentschädigung, 4. Aufl., Seite 292 m.w.N.; vgl. auch Kodal-Grote aaO Seite 671, 672; BGH NJW 1977, 1817; NJW 1975, 1966).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 71/81

    Enteignung - U-Bahnbau - Straßenführung - Anliegerbetrieb - Verkehrsführung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Darüber hinaus hat der Kläger im Termin vom 10. Mai 2000 selbst eingeräumt, dass es ihm gelungen war, durch seinen Filialbetrieb die Verluste in einem gewissen Umfang aufzufangen, wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom betroffenen Unternehmer ohnehin verlangt (vgl. BGH NJW 1983, 1663; NJW 1980, 2704 rechte Spalte je m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1977 - III ZR 181/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Dabei ist nach der Rechtsprechung der ausgebliebene Betrag (Deckungsbeitragsverlust) auszugleichen; er kann bei vorübergehenden Eingriffen als die angemessene Nutzung des betroffenen Unternehmenswertes betrachtet werden (Aust/Jacobs, Enteignungsentschädigung, 4. Aufl., Seite 292 m.w.N.; vgl. auch Kodal-Grote aaO Seite 671, 672; BGH NJW 1977, 1817; NJW 1975, 1966).
  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 68/73

    Wiedergabe von Fernsehsendungen im Gemeinschaftsraum eines von einer Stiftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Wie das Landgericht im Urteil weiter zu Recht hervorhebt, ist bei einem Umsatzrückgang von 579.000 auf 534.000 DM die Opfergrenze nicht überschritten (vgl. BGH NJW 1974, 1872 linke Spalte: Opfergrenze überschritten bei 20 Monaten Beeinträchtigung und 20 % Umsatzrückgang).
  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 125/63

    Bärenbaude - Straßenarbeiten, Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter und

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen vom 30. April 1964 (MDR 1964, 656 "Bärenbaude") sowie vom 5. Juli 1965 (NJW 1965, 1907 "Buschkrugbrücke") ausgeführt: "wie in einem förmlichen Enteignungsverfahren die Enteignungsbehörde alle Beteiligten, also alle durch die Enteignung Betroffenen an dem Verfahren beteiligen muss, muss die Straßenbaubehörde heute vor Beginn von größeren Straßenbauarbeiten mit längeren Verkehrsbeschränkungen ebenfalls die davon betroffenen Anlieger anhören und auf ihre Belange bei ihren Plänen Rücksicht nehmen".
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Aber auch in rechtlicher Hinsicht besteht der Unterschied, dass beim U-Bahn-Bau die Opfergrenze erheblich niedriger angesetzt, dem Anlieger also auch aus diesem Gesichtspunkt weiterer Schutz zuteil wird als dem Anlieger, der wegen Beeinträchtigungen durch bloße Kanalisations- oder ähnliche Arbeiten Einbußen hinnehmen muss (vgl. BGHZ 57, 359).
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Die Opfergrenze ist bei Eingriffen in den Gewerbebetrieb unter dem Gesichtspunkt der Existenzbedrohung hinsichtlich des Schwellenwerts gleichsam anzusetzen unabhängig davon, ob Ansprüche auf § 823 Abs. 1 BGB, auf § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog oder auf enteignenden Eingriff gestützt werden (vgl. BGH NJW 1979, 165; NJW 1991, 1673; NJW 1974, 1869 und Nachweise bei Kodal-Grote, Straßenrecht, 6. Aufl., Seite 667 - 672).
  • BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64

    Buschkrugbrücke - Straßenarbeiten, Art. 14 GG, Enteignungsgleicher Eingriff,

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen vom 30. April 1964 (MDR 1964, 656 "Bärenbaude") sowie vom 5. Juli 1965 (NJW 1965, 1907 "Buschkrugbrücke") ausgeführt: "wie in einem förmlichen Enteignungsverfahren die Enteignungsbehörde alle Beteiligten, also alle durch die Enteignung Betroffenen an dem Verfahren beteiligen muss, muss die Straßenbaubehörde heute vor Beginn von größeren Straßenbauarbeiten mit längeren Verkehrsbeschränkungen ebenfalls die davon betroffenen Anlieger anhören und auf ihre Belange bei ihren Plänen Rücksicht nehmen".
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

  • BGH, 18.05.1967 - III ZR 94/65

    Anspruch auf Schadensersatz - Schäden an Versorgungsleistungen - Geltendmachung

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

  • OLG Koblenz, 12.10.1999 - 1 U 1041/97

    Enteignungsentschädigung bei Wasserzutritt über eine Erschließungsstraße?

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03

    Entschädigungsansprüche des Straßenanliegers nach § 15 Abs 3 StrG BW wegen

    Der unveränderte Fortbestand einer bestimmten Verbindung einer Anliegerstraße mit dem öffentlichen Wegenetz bildet daher regelmäßig keine in den Schutz des Anliegers einzubeziehende Rechtsposition (BVerwG, Beschl. v. 21.10.2003 - 4 B 93.03 - Juris und Bayer. VGH, Urt. v. 24.06.2003 - 8 A 02.40090 - BayVBl 2003, 719 zum nicht gegebenen Anspruch auf Entschädigung bei Umsatzeinbußen des Inhabers einer Tankstelle infolge Untertunnelung einer Bundesstraße; BVerwG, Urt. v. 28.01.2004 - 9 A 27.03 - NZV 2004, 427; vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 07.06.2000 - 1 U 964/97 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2002 - 5 S 1608/02

    Beschränkung des Gemeingebrauchs umfaßt Sondernutzungen

    Eine Anhörungspflicht wird überwiegend nur bei umfangreichen Arbeiten wie etwa beim U-Bahn-Bau für notwendig gehalten (vgl. OLG Koblenz, Entsch. v. 7.6.2000 - 1 U 964/97 - Juris; weitergehend Lorenz a.a.O. § 14 Rdnr. 15 m.w.N.).

    Im Übrigen hält der Senat die Unterrichtung der Betroffenen, so wie sie die Antragsgegnerin glaubhaft dargelegt hat, für ausreichend (vgl. auch OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.06.2000 - 1 U 964/97 - a.a.O.).

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