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   OLG Koblenz, 07.07.1997 - 12 U 1312/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6375
OLG Koblenz, 07.07.1997 - 12 U 1312/96 (https://dejure.org/1997,6375)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.1997 - 12 U 1312/96 (https://dejure.org/1997,6375)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 12 U 1312/96 (https://dejure.org/1997,6375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; BGB § 254; StVO § 28 Abs. 1
    Grenzen der Sorgfaltspflicht beim Mitführen von Hunden im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • archive.org (Kurzinformation)

    Ein Hundehalter verstößt nicht gegen § 28 Abs. 1 StVO

  • dicalfasgemma.de (Kurzinformation)

    Freilaufender Hund

  • wordpress.com (Leitsatz)

    Ausgebildeter Hund muss nicht an die Leine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 833 § 254; StVO § 28 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers als Reaktion auf einen Hund auf einem Feldweg

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 508
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07

    Tierhalterhaftung: Sturz eines Radfahrers aufgrund Annähern eines Hundes

    Der Zurechnungszusammenhang ist erst unterbrochen, wenn die Reaktion des Betroffenen als nicht mehr durch das Gebaren des Tieres verursacht angesehen werden kann, weil sie völlig ungewöhnlich und damit durch das haftungsbegründende Ereignis nicht mehr herausgefordert ist (OLG Köln, a. a. O.; OLG Koblenz VersR 1999, S. 508).
  • OLG München, 13.01.2021 - 10 U 4894/20

    Ausschluss eines Anspruchs aus Tierhalterhaftung wegen überwiegender

    Der Zurechnungszusammenhang ist dann unterbrochen, wenn die Reaktion des Betroffenen als nicht mehr durch das Gebaren des Tieres verursacht angesehen werden kann, weil sie völlig ungewöhnlich und damit durch das haftungsbegründende Ereignis nicht mehr herausgefordert ist (OLG Koblenz VersR 1999, S. 508).
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