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   OLG Koblenz, 07.08.2002 - 1 U 1515/01   

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https://dejure.org/2002,14102
OLG Koblenz, 07.08.2002 - 1 U 1515/01 (https://dejure.org/2002,14102)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.08.2002 - 1 U 1515/01 (https://dejure.org/2002,14102)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. August 2002 - 1 U 1515/01 (https://dejure.org/2002,14102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 StrEG; Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; StrEG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unschädlichkeit der Nichtrücksendung eines Empfangsbekenntnisses durch einen Anwalt, wenn in einem Entschädigungsverfahren für Strafverfolgungsmaßnahmen feststeht, dass der ablehnende Bescheid im Betragsverfahren dem zustellungsberechtigten Anwalt des Antragsstellers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.08.2002 - 1 U 1515/01
    Unter Beachtung von § 270 Abs. 3 ZPO ist die Zustellung der Klage aufgrund eigenen Verhaltens des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten zu spät erfolgt (vgl. nur BGHZ 69, 361, 364, OLG Koblenz, OLGR 1999 S. 498, Meyer a.a.O. § 13 Rdnr. 7); die Ausschluss- und Klagefrist des § 13 Abs. 1 StrEG ist nicht gewahrt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2022 - 1 S 23.22

    Verweigerung der Rücksendung eines Empfangsbekenntnisses durch einen

    Die Frist zur Beschwerdebegründung (§ § 146 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist jedoch nach Aktenlage nicht eingehalten (zum Zugang trotz unterbliebener Rückgabe des Empfangsbekenntnisses sowie zur Feststellung des Zugangszeitpunktes anhand von Indizien: vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 2 B 10/06 - juris Leitsatz und OLG Koblenz, Beschluss vom 7. August 2002 - 1 U 1515/01 - juris Rn. 10 ff.).
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