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   OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10, 1 Ws 564/10   

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OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10, 1 Ws 564/10 (https://dejure.org/2010,21199)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.12.2010 - 1 Ws 563/10, 1 Ws 564/10 (https://dejure.org/2010,21199)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 1 Ws 563/10, 1 Ws 564/10 (https://dejure.org/2010,21199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 3 StPO, § 310 Abs 2 StPO, § 314 Abs 1 StPO, § 319 Abs 1 StPO, § 319 Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen verfahrensfehlerhafter zweitinstanzlicher Entscheidung des Berufungsgericht über einen Wiedereinsetzungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen zweitinstanzliche Entscheidung bei Unzuständigkeit des in erster Instanz entscheidenden Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen zweitinstanzliche Entscheidung bei Unzuständigkeit des in erster Instanz entscheidenden Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 3 Ws 1172/02

    Strafverfahren: Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung und des

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10
    Die sofortige Beschwerde ist aber dann ausnahmsweise statthaft, wenn das Berufungsgericht der Sache nach eine nur formal auf § 319 Abs. 2 StPO gestützte Erstentscheidung getroffen hat, weil das Amtsgericht die Berufung aus einem anderen als dem in § 319 Abs. 1 StPO genannten Grunde verworfen hat oder zur Verwerfung der Berufung nicht (mehr) befugt war (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 47 ; Meyer-Goßner a.a.O. § 319 Rn. 5; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 322, Rn. 4).
  • OLG Oldenburg, 14.08.2008 - 1 Ws 465/08

    Voraussetzungen und inhaltliche Anforderungen für eine wirksame

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10
    Es kommt deshalb nicht darauf an, dass die elektronische Post der Angeklagten entgegen dem Formerfordernis des § 41a Abs. 1 StPO auch nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen worden ist (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 1 Ws 283/07; s. auch OLG Oldenburg NJW 2009, 536).
  • OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00

    weitere Beschwerde, Zulässigkeit, Beschwerdekammer, Unzuständigkeit,

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10
    Ist - wie hier - ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt, so muss das Amtsgericht die Akten dem Berufungsgericht vorlegen, das gemäß § 46 Abs. 1 StPO über das Wiedereinsetzungsgesuch entscheidet und - wenn diesem nicht stattzugeben ist - die Berufung gemäß § 322 Abs. 1 Satz 1 StPO im Beschlusswege als unzulässig verwirft (Senat, Beschluss vom 13.11.2000 - 1 Ws 649/00; Meyer-Goßner a.a.O. § 319 Rn. 7 i.V.m. § 346 Rn. 4 und 16).
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10
    Sie hätte vielmehr den auf § 319 Abs. 1 StPO gestützten Beschluss des Amtsgerichts über die Berufungsverwerfung aufheben und die Berufung in eigener originärer Zuständigkeit nach § 322 Abs. 1 StPO verwerfen müssen (BGHSt 16, 115 ; NStZ 97, 148; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 2 Ws 168/12

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gemäß § 310 StPO bei fehlender

    In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch anerkannt, dass von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn das Landgericht zur Entscheidung über die Beschwerde nicht zuständig war oder wenn weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht zuständig waren (so genau für die vorliegende Fallkonstellation OLG Frankfurt, NJW 1980, 1808; vgl. ferner OLG Celle, NJW 73, 1710; OLG Hamm, NJW 72, 1725; OLG Karlsruhe, Die Justiz 2002, 23; OLG Koblenz, NZV 2001, 314; OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 211; Meyer-Goßner, 54. Aufl., § 310 Rdnr. 2).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2011 - 3 Ws 398/11

    Bewährungswiderruf: Anfechtbarkeit einer landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung

    Nach ganz überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung liegt eine "weitere Anfechtung der auf eine Beschwerde ergangenen Entscheidung" nach § 310 Abs. 2 StPO dann nicht vor, wenn das Landgericht, das auf die (sofortige) Beschwerde gegen die Entscheidung des objektiv unzuständigen Amtsgerichts als Beschwerdegericht entschieden hat, für die Entscheidung (über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) sachlich zuständig war, weshalb seine Entscheidung als - mit der (sofortigen) Beschwerde anfechtbare - erstinstanzliche Entscheidung und nicht als unanfechtbare Beschwerdeentscheidung zu behandeln ist (vgl. BayObLGSt 55, 19; OLG Bremen, NJW 1967, 1975; OLG Frankfurt/M, NJW 1980, 1808; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 71; SchlHA 2003, 187; KG Berlin, NStZ 2009, 592; OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 211; SK-Frisch, StPO, Rdnrn 7 bis 10 zu § 310 m.w.N.; LR-Matt, StPO, 25. Aufl., Rdn. 9 zu § 310 StPO; HK-Rautenberg, StPO, 4. Aufl., Rdn. 5 zu § 310 StPO; KMR-Blöd, StPO, Rdn. 1 zu § 310 StPO; Graf-Cirener, StPO, Rdn. 6 zu § 310 StPO; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., Rdn. 2 zu § 310 StPO; zu den Fällen, in denen weder das Amtsgericht noch das Landgericht als Beschwerdegericht, sondern die Strafvollstreckungskammer und damit das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht zuständig ist: vgl. OLG Hamm, MDR 1981, 425; OLG Düsseldorf, MDR 1982, 518; OLG Karlsruhe, B. v. 29.12.1995 - 1 Ws 276/95; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 111; Senat, Die Justiz 2002, 23; a.A. OLG Naumburg, B. v. 15.12.2000 - 1 Ws 389/99; Thüringer OLG, B. v. 13.4.2010 - 1 Ws 108/10).
  • OLG Celle, 15.08.2013 - 1 Ws 251/13

    Begründungserfordernisse und Gefahrenprognose bei der Versagung eines Antrags auf

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch, soweit beim generellen Versagen von Lockerungen nicht nach einzelnen Lockerungsmaßnahmen differenziert wird und allein deshalb nicht zu erkennen ist, warum gerade bei begleiteten Ausführungen ein Risiko bzw. eine Missbrauchsgefahr nicht mit vertretbarem Aufwand auszuräumen ist (OLG Celle, StV 2012, 681, sowie Beschluss vom 28. Februar 2013 [1 Ws 563/10 StrVollz]).
  • KG, 02.01.2012 - 4 Ws 126/12

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die einen Wiedereinsetzungsantrag

    Das gegen die Versagung der Wiedereinsetzung gerichtete Rechtsmittel ist gemäß § 300 StPO als sofortige Beschwerde zu behandeln und insoweit ungeachtet der Vorschrift des § 310 StPO statthaft (§ 46 Abs. 3 StPO); denn infolge der sachlichen Unzuständigkeit des Amtsgerichts ist die Entscheidung des Landgerichts der Sache nach nicht als Beschwerde-, sondern als erstinstanzliche Entscheidung des nach § 46 Abs. 1 StPO zuständigen Gerichts anzusehen (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 47; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 1 Ws 563/10 - [juris] = NStZ-RR 2011, 211 [Ls.]; Senat, Beschluss vom 26. Mai 2005 - [4] 1 Ss 152/05 [67/05], 4 Ws 79/05 - Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl., § 310 Rn. 4; s. auch Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 310 Rn. 2 m.w.N.).
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