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   OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05   

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https://dejure.org/2006,11355
OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05 (https://dejure.org/2006,11355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.2006 - 10 U 1161/05 (https://dejure.org/2006,11355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 10 U 1161/05 (https://dejure.org/2006,11355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer groben Fahrlässigkeit durch das "Einnicken" am Steuer bei bewusstem Hinwegsetzen des Fahrers über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    "Einnicken" am Steuer nicht per se grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 12.12.1997 - 10 U 226/97

    Einnicken am Steuer L

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet nämlich das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).

    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 52/72

    Beurteilung eines Einnickens am Steuer als "Grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des §

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet nämlich das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet nämlich das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Fahrer des versicherten Pkw;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.1995 - 15 U 262/94

    Einnicken am Steuer; Unfall; Grobe Fahrlässigkeit; Deutliche Anzeichen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG München, 28.01.1994 - 10 U 5785/93

    Grobe Fahrlässigkeit; Prodromalerscheinungen; Mißachtung von Vorzeichen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Im vorliegenden Fall kommt noch hinzu, dass der Versicherungsnehmer nach seinem unwiderlegbaren Vortrag erst weniger als eine Stunde am Steuer des Wagens saß (vgl. zu einer solchen Gestaltung OLG München VersR 1995, 288 ).
  • OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    Ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat [BGH, Urteil vom 31. Februar 2007 - I ZR 166/04 -, MDR 2007, 1383; OLGR Rostock 2009, 115 (117); OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 10 U 1161/05 -, zitiert nach juris; OLGR Düsseldorf 2000, 144; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 1 U 73/01 -, Orientierungssatz und Rn. 10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Januar 2007 - 10 U 949/96 -, Orientierungssatz und Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris].
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

    Nach der Rechtsprechung des BGH begründet das "Einnicken" am Steuer aber nur dann den Vorwurf (subjektiver) grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und VersR 1977, 619; OLG Koblenz VersR 2007, 57).

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beantragte Sachverständigengutachten zum Beweis dafür, dass der Beklagte seine Übermüdung bemerkt haben muss, war deshalb nicht einzuholen (vgl. OLG Koblenz VersR 2007, 57; OLG Oldenburg VersR 1999, 1105).

    Hinzu kommt noch, dass der Beklagte nach der Angabe des Polizeibeamten und auch des Zeugen B jedenfalls weniger als eine Stunde am Steuer des Wagens saß, bevor es gegen 5.30 Uhr zum Unfall kam (vgl. OLG Koblenz VersR 2007, 57 und KG VRS 116, 172).

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