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   OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1150/98   

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https://dejure.org/2000,11446
OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1150/98 (https://dejure.org/2000,11446)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 U 1150/98 (https://dejure.org/2000,11446)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 U 1150/98 (https://dejure.org/2000,11446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsführer; GmbH; Globalbürgschaft; Verbindlichkeit; Bürgschaft

  • Judicialis

    BGB § 767 Abs. 1 S. 3; ; BGB § ... 138; ; BGB § 607 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 287 Abs. 1; ; AGBG § 9; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Globalbürgschaften für GmbH - Einfluß auf Hauptschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 1 O 500/94
  • OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1150/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1150/98
    a) Eine formularmäßige Bürgschaftserklärung, mit der die Haftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aus seiner bankmäßigen Geschäftsverbindung erweitert wird, kann überraschend sein mit der Folge, dass sie nicht Vertragsbestandteil geworden ist, wenn die Bürgschaft aus Anlass der Gewährung eines Kontokorrentkredits übernommen wird (§ 3 AGBG), denn der Bürge, der sich aus Anlass eines bestimmten der Höhe nach begrenzten Kredits verbürgt, braucht nicht mit einer Formularklausel zu rechnen, wonach die Bürgschaft sich -ohne summenmäßige Beschränkung- auf alle bestehenden und künftigen Forderungen aus der Bankverbindung erstreckt (BGH NJW 1995, 2553).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 178/85

    Haftung des Verkäufers beim finanzierten Abzahlungskauf

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1150/98
    Verfolgt aber der Mitverpflichtete, wie hier, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Kredit für die von ihm (mit-)geführte Gesellschaft und seiner Verbürgung auch eigene wirtschaftliche Interessen, ist Nr. 1 des Bürgschaftsvertrages vom 22. Juli 1991 -"der Bürge übernimmt für alle bestehenden und künftigen ... Ansprüche ... die betragsmäßig unbegrenzte ... Bürgschaft"- dahingehend auszulegen, dass sich die Bürgschaftsverpflichtung auf die dem Kreditgeber bei Nichtigkeit des Darlehensvertrages zustehenden Bereicherungsansprüche erstrecken soll (BGH NJW 1987, 2076, 2077; vgl. weitere Nachweise bei Palandt, BGB, 58.Aufl., § 765 Rn.21).
  • BGH, 03.05.1995 - XI ZR 195/94

    Höhe des Verzugsschadens von Banken

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1150/98
    Auch wenn es sich nicht um einen Verbraucherkredit handelt, kann die Klägerin ihren Zinsschaden abstrakt in dieser Höhe berechnen (BGH ZIP 1995, 909).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1150/98
    Sie können die Art und die Höhe der Verbindlichkeiten der Hauptschuldnerin bestimmen und bedürfen des Schutzes durch § 767 Abs. 1 S.3 BGB nicht (BGH NJW 1995, 2555 und BGH MDR 2000, 1143/1144).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1150/98
    Aus diesem Grund, nämlich der Stellung des Beklagten als Geschäftsführer der GmbH, verstößt der Bürgschaftsvertrag auch nicht wegen unangemessener Benachteiligung gegen § 9 AGBG, und er ist auch nicht gemäß § 138 BGB stittenwidrig aus dem Gesichtspunkt eines unerträglichen Ungleichgewichts zwischen den Vertragspartnern (BGH MDR 2000, 714/716 m.w.N.).
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