Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5976
OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03 (https://dejure.org/2004,5976)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.08.2004 - 12 U 432/03 (https://dejure.org/2004,5976)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. August 2004 - 12 U 432/03 (https://dejure.org/2004,5976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Anwendung der Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB auf Eigengeschenke; Teilrechtskraft von Urteilen; Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG bei Abweichen des Gerichts von einer früher geäußerten Rechtsansicht; Anrechnung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2269 § 1325 Abs. 3 § 1327 § 2332
    Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der für Pflichtteilsergänzungsansprüche bedeutsame Wert eines schenkweise übertragenen Grundstücks durch einen vom Erblasser vorbehaltenen Nießbrauch gemindert wird (BGHZ 18, 49 ff.; 125, 395, 397; BGH WM 1990, 1637 f.).

    Nur den so ermittelten Restwert des Grundeigentums hat der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung wirtschaftlich aus seinem Vermögen ausgegliedert (BGHZ 125, 395, 397).

    Ist das der Fall, dann kommt es auf die Differenz zwischen dem Grundstückswert und dem Wert der vorbehaltenen Rechte im Zeitpunkt der Umschreibung im Grundbuch an (BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchsvorbehalt 3).

  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die (Teil-) Rechtskraft geht nur soweit, wie der Gegenstand der Entscheidung reicht, denn nach § 322 ZPO sind Urteile nur in den Grenzen des durch die Klage erhobenen Anspruchs der Rechtskraft fähig (BGHZ 36, 365, 367; 85, 367, 372; 117, 1, 2).

    Bei der Geltendmachung von Teilansprüchen ergreift die Rechtskraft nur diesen Teil (BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367).

    Der Umfang der Rechtskraft ergibt sich aus der Urteilsformel, für deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe, insbesondere auch der dort in Bezug genommene Parteivortrag im Prozess samt Antrag heranzuziehen sind (BGHZ 36, 365, 367).

  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der für Pflichtteilsergänzungsansprüche bedeutsame Wert eines schenkweise übertragenen Grundstücks durch einen vom Erblasser vorbehaltenen Nießbrauch gemindert wird (BGHZ 18, 49 ff.; 125, 395, 397; BGH WM 1990, 1637 f.).

    Wird der Wert des weggeschenkten Grundstücks um den Wert der dem Erblasser verbleibenden kapitalisierten Nutzungen vermindert und zwar unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Nießbrauchers, dann ist dadurch zugleich der Wert erfasst, den der künftige Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten des Nießbrauchers für den Beschenkten bereits im Zeitpunkt der Schenkung hat (BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchsvorbehalt 1).

  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Der Pflichtteilsergänzungsanspruch war nicht Streitgegenstand des Vorprozesses (vgl. BGHZ 132, 240, 243).

    Hat der Erblasser den pflichtteilsberechtigten Erben durch verschiedene Schenkungen benachteiligt und erfährt dieser von den verschiedenen Schenkungen nacheinander, dann können sich daraus verschiedene Ergänzungsansprüche mit unterschiedlich laufenden Verjährungsfristen (§ 2332 Abs. 1 BGB ) ergeben (vgl. BGHZ 103, 333, 335; 132, 240, 242).

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die (Teil-) Rechtskraft geht nur soweit, wie der Gegenstand der Entscheidung reicht, denn nach § 322 ZPO sind Urteile nur in den Grenzen des durch die Klage erhobenen Anspruchs der Rechtskraft fähig (BGHZ 36, 365, 367; 85, 367, 372; 117, 1, 2).

    Noch ausstehende Gegenleistungen geben dem Beklagten nur eine aufschiebende Einrede; Entscheidungen darüber erwachsen nie in materielle Rechtskraft (BGHZ 117, 1, 3).

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Sie erfasst gegebenenfalls nur diejenige rechtliche Beurteilung, auf der eine Urteilsaufhebung beruht (vgl. BGHZ 132, 6, 10).

    Durch das Abweichen von einer früher geäußerten Rechtsansicht verstößt ein Gericht gegebenenfalls nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG (BGHZ 132, 6, 11).

  • BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Gleichwohl kann von ihm ein die Verjährung unterbrechendes Handeln erwartet werden (BGH NJW 1964, 297; Rpfleger 1968, 183; BGHR BGB § 2332 Abs. 1 Kenntnis 1).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Gleichwohl kann von ihm ein die Verjährung unterbrechendes Handeln erwartet werden (BGH NJW 1964, 297; Rpfleger 1968, 183; BGHR BGB § 2332 Abs. 1 Kenntnis 1).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 187/75

    Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruches - Zeitpunkt für den

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Vorstellungen des Pflichtteilsberechtigten über den beim Erbfall vorhandenen Nachlass und seinen Wert zutreffen (BGH FamRZ 1977, 128, 129 f.); dann ist auch keine genaue Kenntnis vom Umfang der Geldzuwendungen erforderlich, sofern der Pflichtteilsberechtigte weiß, dass solche Zuwendungen erfolgt sind.
  • BayObLG, 13.04.1971 - RReg. 2 St 528/71

    Beschlussgründe, die sich nicht aus dem Akteninhalt ergeben

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Im Fall einer hier vorliegenden "gemischten Schenkung" ist der Wert des Gegenstands jenes Rechtsgeschäfts anzurechnen, der unentgeltlich zugewendet wurde (vgl. BGH NJW 1971, 1709; von Staudinger/Olshausen, BGB § 2325 Rn. 16).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

  • BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 15/82

    Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Berliner Testament

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

  • OLG Koblenz, 13.09.2001 - 5 U 1435/99

    Rechtsnatur der Übertragung eines Hausgrundstücks bei Übernahme dinglicher

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 272/86

    Rechtsnatur der beeinträchtigenden Verfügung; Beginn der Verjährung des

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

  • KG, 21.03.1974 - 12 U 2102/73
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

  • BGH, 21.03.1962 - V ZR 169/60
  • LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10

    Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten als Gegenleistung für den Verzicht

    Bei Vorliegen einer gemischten Schenkung ist § 2329 BGB für den überschießenden unentgeltlichen Teil anwendbar (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 09.08.2004, Az. 12 U 432/03, OLGR 2005, 113; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.02.1999, Az. 9 U 125/98, MittRhNotK 2000, 208).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht