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   OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97   

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https://dejure.org/1997,4645
OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97 (https://dejure.org/1997,4645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.10.1997 - 1 Ss 271/97 (https://dejure.org/1997,4645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 1 Ss 271/97 (https://dejure.org/1997,4645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5, § 31a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2756 (Ls.)
  • NStZ 1998, 260
  • StV 1998, 82
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97
    Dabei ist insbesondere den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577 ) zum Übermaßverbot bei der Strafverfolgung von gelegentlichen Eigenverbrauchstätern aufgestellt hat, Rechnung zu tragen.
  • OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74

    Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97
    Die Prüfung muß allerdings unter Berücksichtigung aller strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte des Einzelfalles erfolgen und unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Richters (OLG Koblenz NJW 1975, 1471).
  • OLG Hamm, 15.12.1988 - 4 Ss 1275/88

    Heroinkonsum

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97
    Dies war schon nach der früheren Rechtslage erforderlich, soweit der Angeklagte einen Antrag, nach § 29 Abs. 5 BtMG zu verfahren, gestellt hatte (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO ; vgl. OLG Hamm StV 89, 438; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 267 , Rdn. 23; Hügel-Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht, § 29 Rdn. 29.2) oder sich dies - auch ohne einen solchen Antrag - aufdrängte (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 22.10.1953 - 1 StR 66/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.1997 - 1 Ss 271/97
    Darin lag zugleich der stillschweigende Hilfsantrag, im Falle des Nichtfreispruchs zumindest von Bestrafung abzusehen (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1954, 284 bei einem Antrag auf "milde Bestrafung").
  • LG Oldenburg, 02.01.2002 - 6 Qs 86/01
    Bleibt es auch nach der Hauptverhandlung bei den gegensätzlichen Auffassungen, hat das Gericht nach Klärung der Schuldfrage nur die Möglichkeit, gemäß § 29 Abs. 5 BtMG von einer Bestrafung abzusehen (vgl. Weber, BtMG , § 29 , Rn. 1068; OLG Koblenz NJW 98, 2756).
  • OLG Koblenz, 23.07.1998 - 1 Ss 175/98

    Betäubungsmittel: geringe Menge - Prüfungspflicht des Gerichts in Bezug auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NStZ 1998, 260 ; Beschluß vom 20. Februar 1998 - 1 Ss 33/98 -) gelten dazu folgende Grundsätze:.
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