Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41489
OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12 (https://dejure.org/2012,41489)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12 (https://dejure.org/2012,41489)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. November 2012 - 2 SsBs 100/12 (https://dejure.org/2012,41489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,41489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einem Lenkzeitverstoß

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - notwendige Urteilsfeststellungen bei einem Lenkzeitverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 17.02.2010 - 2 SsBs 82/09

    Konkurrenzverhältnis bei Überschreitung von Tageslenkzeiten und

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12
    In diesen Fällen sind für die Zulässigkeitsprüfung die Geldbußen, die sich auf die einheitliche prozessuale Tat beziehen, zu addieren (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2011, Aktenzeichen 1 SsBs 63/11; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 2 SsBs 82/09).

    Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass infolge der Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde ein Strafklageverbrauch gerade auch bezüglich der Taten eintreten könnte, hinsichtlich derer die Rechtsbeschwerde keiner Zulassung bedarf (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 2 SsBs 82/09).

    Bei der Berechnung der Tageslenkzeit sind damit alle Lenkzeiten zu addieren, die nicht durch eine ausreichende tägliche Ruhezeit unterbrochen sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2011, Aktenzeichen: 1 SsBs 63/11; Senat, Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 2 SsBs 82/09; Senat, Beschluss vom 02.07.2009, Aktenzeichen 2 SsBs 2/09).

    Darüber hinaus enthält das Urteil weder Feststellungen zu zurückgelegten Fahrtstrecken (Senat, Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 2 SsBs 82/09) oder zu sonstigen Umständen, die unter Berücksichtigung der eingangs dargestellten Vorgaben die verlässliche Prüfung der Frage zulassen würden, ob die geahndeten Lenktätigkeiten jeweils anlässlich einer der VO (EG) Nr. 561/2006 unterfallenden Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr verrichtet wurden.".

  • OLG Hamm, 16.04.2012 - 3 RBs 105/12

    Vorsätzliche Begehung von Verstößen gegen die Lenkzeiten und Ruhezeiten im

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12
    Auch deshalb muss das Urteil Feststellungen zu Beginn und Ende der tatsächlich eingehaltenen Lenk- und Ruhezeiten enthalten, die die einzelnen Taten konkretisieren (OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2012, Aktenzeichen III-3 RBs 105/12; Senat, Beschluss vom 10.10.2012, Aktenzeichen 2 SsBs 94/12).

    Dies zwingt zur Annahme einer Tat im materiellen Sinne (OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2012, Aktenzeichen: III-3 RBs 105/12; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.10.2010, Aktenzeichen 1 Ss Bs 78/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.07.2010, Aktenzeichen 2 Ss OWi 17/10).

  • OLG Koblenz, 10.10.2012 - 2 SsBs 94/12

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Lenkdauerverstößen im

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12
    Auch deshalb muss das Urteil Feststellungen zu Beginn und Ende der tatsächlich eingehaltenen Lenk- und Ruhezeiten enthalten, die die einzelnen Taten konkretisieren (OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2012, Aktenzeichen III-3 RBs 105/12; Senat, Beschluss vom 10.10.2012, Aktenzeichen 2 SsBs 94/12).

    Abgesehen davon sind Lenkdauerverstöße für das Rechtsbeschwerdegericht auch hinsichtlich ihrer Tatbestandsmäßigkeit nur überprüfbar, wenn die Feststellungen des angefochtenen Urteils im Einzelnen ausweisen, wann der Betroffene die als Verstoß gegen die Vorgaben zur Lenkzeit bzw. Lenkdauer geahndeten Fahrten an den jeweiligen Tagen begonnen, wann er sie unterbrochen und wann er sie beendet hat (Senat, Beschluss vom 10.10.2012, Aktenzeichen: 2 SsBs 94/12 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11

    Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12
    In diesen Fällen sind für die Zulässigkeitsprüfung die Geldbußen, die sich auf die einheitliche prozessuale Tat beziehen, zu addieren (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2011, Aktenzeichen 1 SsBs 63/11; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 2 SsBs 82/09).

    Bei der Berechnung der Tageslenkzeit sind damit alle Lenkzeiten zu addieren, die nicht durch eine ausreichende tägliche Ruhezeit unterbrochen sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2011, Aktenzeichen: 1 SsBs 63/11; Senat, Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 2 SsBs 82/09; Senat, Beschluss vom 02.07.2009, Aktenzeichen 2 SsBs 2/09).

  • OLG Koblenz, 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09

    Feststellung der Überschreitung von Lenkzeiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12
    Bei der Berechnung der Tageslenkzeit sind damit alle Lenkzeiten zu addieren, die nicht durch eine ausreichende tägliche Ruhezeit unterbrochen sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2011, Aktenzeichen: 1 SsBs 63/11; Senat, Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 2 SsBs 82/09; Senat, Beschluss vom 02.07.2009, Aktenzeichen 2 SsBs 2/09).
  • OLG Jena, 19.10.2010 - 1 SsBs 78/10

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei mehreren Verstößen gegen die Lenk- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12
    Dies zwingt zur Annahme einer Tat im materiellen Sinne (OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2012, Aktenzeichen: III-3 RBs 105/12; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.10.2010, Aktenzeichen 1 Ss Bs 78/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.07.2010, Aktenzeichen 2 Ss OWi 17/10).
  • OLG Koblenz, 12.09.2012 - 1 SsBs 77/12

    Tat bei Verstößen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12
    Darüber hinaus werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob innerhalb eines einheitlich zu beurteilenden (i.d.R. 28-tägigen bzw. 29-tägigen) Kontrollzeitraums begangene Verstöße der vorgenannten Art gegen die Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 stets als eine Tat im prozessualen Sinne zu werten sind (bejahend: OLG Koblenz, a.a.O; OLG Hamm a.a.O; Thüringer Oberlandesgericht, a.a.O; OLG Frankfurt, a.a.O; verneinend: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.09.2012, Aktenzeichen 1 SsBs 77/12).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12
    Dies zwingt zur Annahme einer Tat im materiellen Sinne (OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2012, Aktenzeichen: III-3 RBs 105/12; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.10.2010, Aktenzeichen 1 Ss Bs 78/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.07.2010, Aktenzeichen 2 Ss OWi 17/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht