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   OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05   

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https://dejure.org/2010,8953
OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05 (https://dejure.org/2010,8953)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.12.2010 - 2 U 225/05 (https://dejure.org/2010,8953)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 2 U 225/05 (https://dejure.org/2010,8953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zu der Verletzung der Insolvenzantragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Ermittlung des Neugläubigerschadens bei Insolvenzverschleppung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz: Bank macht erfolgreich Schadensersatzanspruch als "Neugläubiger" geltend! (IBR 2011, 1424)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1916 (Ls.)
  • WM 2011, 1237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Die Klägerin könne Schadensersatz als "Neugläubigerin" (BGHZ 126, 181 ) verlangen, weil das Kontokorrentkonto der Schuldnerin im Jahr 2001 noch im Haben geführt worden und der von der Klägerin als Schaden geltend gemachte Sollsaldo der Schuldnerin folglich erst danach, somit jedenfalls nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht entstanden sei.

    Bei der Unterscheidung zwischen Alt- und Neugläubigern gehe es nicht um den persönlichen Schutzbereich des § 64 Abs. 1 GmbHG , sondern um die Art und den Umfang des ihnen durch eine Konkursverschleppung entstandenen Schadens (vgl. BGHZ 126, 181, 193).

    Nach dem Senatsurteil vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181 ) seien Neugläubiger diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen gegen eine GmbH nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers erworben haben.

    Soweit § 64 Abs. 1 GmbHG potentielle Neugläubiger schon vor der Eingehung von Geschäftsbeziehungen mit einer insolvenzreifen GmbH schützen solle (BGHZ 126, 181, 192), geschehe dies nur zu dem Zweck, sie davor zu bewahren, einer solchen GmbH noch Geld- oder Sachkredit zu gewähren und dadurch einen Schaden zu erleiden (unter Bezug auf BGHZ 164, 50, 60 f.; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, GmbHG 18. Aufl. § 64 Rdn. 92 m.w.Nachw.; Haas, DStR 2003, 423, 427).

    Insoweit habe die Bank in solchem Falle eine (wertlose) Forderung gegen die GmbH nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers erworben (vgl. BGHZ 126, 181 ).

    An der gegenteiligen Auffassung im Urteil vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181, 201) halte der Senat nicht fest.

    Die Abtretung der dem Erfüllungsinteresse entsprechenden Insolvenzforderung des Neugläubigers rechtfertige sich daraus, dass diese bei pflichtgemäßem Verhalten des Geschäftsführers nicht entstanden wäre und er dem Neugläubiger nur Ersatz seines negativen Interesses schulde (unter Bezug auf BGHZ 126, 181, 201).

    Der BGH verwies ferner darauf, dass in die Schadensberechnung des negativen Interesses der Klägerin (BGHZ 126, 181, 201) nicht die vereinbarten, bis 30.09.2003 aufgelaufenen Bankzinsen einzubeziehen seien.

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Die Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 963.488,14 DM seien - entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2001 ( II ZR 88/99, BGHZ 146, 264) - im Überschuldungsstatus zu passivieren.

    Das Berufungsgericht sei zu Unrecht von einer haftungsbegründenden Versäumung der Konkursantragspflicht des Beklagten zum Jahreswechsel 1996/97 ausgegangen, obwohl es eine für den Beklagten erkennbare Konkursreife und damit eine schuldhafte Pflichtverletzung erst für die Zeit nach dem Senatsurteil vom 8. Januar 2001 (BGHZ 146, 264) definitiv festgestellt habe.

    In der Zeit nach Bekanntwerden des Senatsurteils vom 8. Januar 2001 (BGHZ 146, 264) habe auch kein Zweifel mehr daran bestehen können, dass Forderungen der Gesellschafter aus Eigenkapital ersetzenden Darlehen bei Fehlen eines den dortigen Anforderungen entsprechenden Rangrücktritts im Überschuldungsstatus zu passivieren seien.

    Vielmehr sei dem in voller Höhe ersatzpflichtigen Geschäftsführer entsprechend § 255 BGB - Zug um Zug gegen Zahlung seiner Ersatzleistung - ein Anspruch auf Abtretung der Insolvenzforderung des Neugläubigers gegen die Gesellschaft zuzubilligen, um dem schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot Rechnung zu tragen (unter Bezug auf Altmeppen ZIP 1997, 1173, 1181 sowie - zum Umfang des Ersatzanspruchs gern. § 64 Abs. 2 GmbHG - BGHZ 146, 264, 278 f.).

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Vielmehr müsse eine schuldhafte Verletzung der Konkursantragspflicht des Geschäftsführers in der zum Schaden des Vertragspartners der Gesellschaft führenden Geschäftssituation (noch) vorliegen (vgl. BGHZ 164, 50, 55 f.).

    Soweit § 64 Abs. 1 GmbHG potentielle Neugläubiger schon vor der Eingehung von Geschäftsbeziehungen mit einer insolvenzreifen GmbH schützen solle (BGHZ 126, 181, 192), geschehe dies nur zu dem Zweck, sie davor zu bewahren, einer solchen GmbH noch Geld- oder Sachkredit zu gewähren und dadurch einen Schaden zu erleiden (unter Bezug auf BGHZ 164, 50, 60 f.; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, GmbHG 18. Aufl. § 64 Rdn. 92 m.w.Nachw.; Haas, DStR 2003, 423, 427).

    Anders als der Quotenschaden der Altgläubiger, der in der durch Insolvenzverschleppung bedingten Masse- und Quotenverminderung bestehe, liege der Schaden eines Neugläubigers darin, dass er der GmbH im Vertrauen auf deren Solvenz noch Geld- oder Sachmittel zur Verfügung gestellt habe, ohne einen entsprechend werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen (vgl. BGHZ 164, 50, 60 f.).

  • BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66

    Sparkassen-Kontokorrent. Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Für die Neugläubigereigenschaft der Bank komme es - ebenso wie für ihren durch die Konkursverschleppung bedingten Kreditgewährungsschaden - nicht auf etwaige Novationen der Kreditschuld durch zwischenzeitliche Rechnungsabschlüsse entsprechend § 355 HGB an (vgl. BGHZ 50, 277, 280, 283; Baumbach/Hopt, HGB 32. Aufl. § 355 Rdn. 9), sondern auf die Differenz zwischen dem bis zur tatsächlichen Stellung des Konkursantrags aufgelaufenen und demjenigen Kreditvolumen, das sich bei pflichtgemäßer Stellung des Konkursantrages ergeben hätte Es handele sich dabei nicht um einen Gesamtgläubigerschaden i.S. von § 92 Ins0, sondern um einen Individualschaden der Bank (vgl. BGHZ 138, 211, 216).
  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96

    Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Für die Neugläubigereigenschaft der Bank komme es - ebenso wie für ihren durch die Konkursverschleppung bedingten Kreditgewährungsschaden - nicht auf etwaige Novationen der Kreditschuld durch zwischenzeitliche Rechnungsabschlüsse entsprechend § 355 HGB an (vgl. BGHZ 50, 277, 280, 283; Baumbach/Hopt, HGB 32. Aufl. § 355 Rdn. 9), sondern auf die Differenz zwischen dem bis zur tatsächlichen Stellung des Konkursantrags aufgelaufenen und demjenigen Kreditvolumen, das sich bei pflichtgemäßer Stellung des Konkursantrages ergeben hätte Es handele sich dabei nicht um einen Gesamtgläubigerschaden i.S. von § 92 Ins0, sondern um einen Individualschaden der Bank (vgl. BGHZ 138, 211, 216).
  • OLG Stuttgart, 05.11.1997 - 20 U 74/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Entgegen den Erwägungen des Berufungsgerichts habe der Beklagte aber nach dem Meinungsstand vor Bekanntwerden des genannten Senatsurteils (aaO., S. 269 f.) durchaus davon ausgehen können, dass Eigenkapital ersetzende Darlehen im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren seien (unter Bezug auf OLG München NJW 1994, 3112 ; OLG Düsseldorf GmbHR 1997, 699; OLG Stuttgart NZG 1998, 308).
  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Zwar sei ein Verschulden des Geschäftsführers bei objektiver Versäumung der Insolvenzantragspflicht (§ 64 Abs. 1 GmbHG ) zu vermuten (BGHZ 143, 184 f.).
  • BGH, 16.12.1958 - VI ZR 245/57

    § 64 Abs. 1 GmbHG als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Der BGH legte dar, dass es sich bei der Klägerin nicht um eine "Altgläubigerin" der Schuldnerin gehandelt habe und sie deshalb nicht auf einen Quotenschaden (BGHZ 29, 100, 104 ff.) beschränkt sei.
  • OLG München, 08.07.1994 - 3 Ws 87/94

    Überschuldung einer Gesellschaft; Berücksichtigung kapitalersetzender Darlehen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Entgegen den Erwägungen des Berufungsgerichts habe der Beklagte aber nach dem Meinungsstand vor Bekanntwerden des genannten Senatsurteils (aaO., S. 269 f.) durchaus davon ausgehen können, dass Eigenkapital ersetzende Darlehen im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren seien (unter Bezug auf OLG München NJW 1994, 3112 ; OLG Düsseldorf GmbHR 1997, 699; OLG Stuttgart NZG 1998, 308).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
    Denn anders als etwa ein Mietvertrag (§ 108 InsO ) ende der Kontokorrentvertrag gemäß §§ 116 Abs. 1, 115 Abs. 1 Ins0 mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. BGHZ 157, 350, 356 f.) und könne auch schon vorher - etwa bei Stellung des Insolvenzantrages - seitens der Bank fristlos gekündigt werden (vgl. § 490 Abs. 1 BGB ; Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken).
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 303/05

    Begriff der Überschuldung; Prüfung nach Liquidations- und nach Fortführungswerten

  • OLG Koblenz, 31.03.2011 - 2 U 330/06

    Rückforderung unzulässiger Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen durch den

    Soweit der Beklagte zu 1) auf das beim Senat und zuvor beim 6. Zivilsenat des OLG Koblenz geführte Parallelverfahren 2 U 225/05 verweist (GA 449), wonach zu prüfen sei, ob er zu den dortigen Stichtagen am 27.02.2002 und 16.03.2003 insolvenzrechtlich überschuldet gewesen sei, kommt es auf diesen Gesichtspunkt nicht an, da hier nur zu prüfen ist, ob in dem Zeitraum 1997 bis 2000 auf das konkrete Jahr bezogen eine Unterbilanz vorgelegen hat, was der Fall ist.
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