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   OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99   

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https://dejure.org/2000,5352
OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99 (https://dejure.org/2000,5352)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.03.2000 - 8 U 796/99 (https://dejure.org/2000,5352)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. März 2000 - 8 U 796/99 (https://dejure.org/2000,5352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Verkehrssicherungspflicht; Zustandshaftung; Bauvorhaben; Grundstück; Golfplatz

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 906; ; Landeswassergesetz § 82; ; ZPO § 91 Abs. l; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht beim Bau eines Golfplatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 9 O 17/93
  • OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1192
  • BauR 2001, 298 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99
    Aus § 823 Abs. 1 BGB ergibt sich grundsätzlich für jeden, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahr für Dritte schafft oder andauern lässt, die Verpflichtung, die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden von anderen abzuwenden (BGH NJW 1985, 1774; Staudinger, Kommentar zum BGB 1999, § 823 Rdnr. 13 m.w.N.).

    Störer ist er erst, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinem Willen beruht (BGHZ 19, 129; BGH NJW 1985, 1774 m.w.N.).

  • OLG Köln, 09.03.1994 - 11 U 204/93

    Pflichten des Bauleiters zugunsten der Nachbarn des Baugrundstücks - Architekt,

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99
    Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte Mängel an der Baustelle erkannt hat oder hätte erkennen müssen bzw. dass der Beklagte an der ordnungsgemäßen Ausführung durch den Architekten und den Bauunternehmer zweifeln musste, sind nicht dargetan oder erkennbar, so dass die Haftung aus Delikt allein den Architekten treffen kann (OLG Köln, NJW-RR 1995, 156; BGH NJW 1991, 563).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99
    Allerdings wird der reine Wasserzufluss wie er vorliegend erfolgt ist, nicht als Imission im Sinne des § 906 BGB angesehen (BGHZ 90, 255, 258), solange durch den Wasserzufluss nicht andere Substanzen wie Schlamm, Geröll oder Chemikalien auf das Nachbargrundstück gelangen.
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99
    Zwar ist grundsätzlich der Bauherr als Veranlasser der Arbeiten verkehrssicherungspflichtig (BGHZ 120, 124, 128), er wird jedoch von seiner Verantwortung dadurch befreit, dass er die Bauplanung, Bauaufsicht und Bauausführung einem bewährten Architekten sowie einem zuverlässigen und leistungsfähigen Bauunternehmer überträgt.
  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/78

    Nachbargrundstück - Vorkehrungen - Schädigungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99
    Eine bloße Bodenerhöhung fällt nicht unter diesen Begriff (BGH NJW 1980, 2580).
  • OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13

    Haus abgerissen: Keine Haftung für Feuchtigkeitsschäden am Nachbargebäude!

    Darüber hinaus bleibt der Bauherr als zunächst Verkehrssicherungspflichtiger zu einem eigenem Eingreifen dann verpflichtet, wenn er Gefahren sieht oder hätte sehen müssen, wenn er Anlass zu Zweifeln hat, ob der oder die von ihm Beauftragten den Gefahren und Sicherungserfordernissen in der gebührenden Weise Rechnung tragen, oder wenn deren Tätigkeit mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm, dem Auftraggeber, erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (st. Rspr, OLG Hamm, aaO, BGH, Urteil vom 05. November 1992 - III ZR 91/91 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen; OLG Koblenz, Urteil vom 10. März 2000 - 8 U 796/99).
  • LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01

    Verkehrssicherungspflichten für Baustellen; Gefahren für Passanten durch

    Ein Bauherr, der die Bauausführung auf einen zuverlässigen und sachkundigen Unternehmer überträgt, haftet aber grundsätzlich nicht gegen eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung der Bauarbeiten (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.03.2000 - 8 U 796/99 - in: OLGR 2000, 358).
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