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   OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05   

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OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05 (https://dejure.org/2007,13897)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.08.2007 - 5 U 1256/05 (https://dejure.org/2007,13897)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. August 2007 - 5 U 1256/05 (https://dejure.org/2007,13897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachfolgende mündliche Verhandlung als maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge bei Ankündigung von Hilfsaufrechnungen mit mehreren Forderungen; Auslegung der unterbliebenen Geltendmachung eines Anspruchs ohne Hinzutreten weiterer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tilgungsreihenfolge der Erklärung der Hilfsaufrechnung ohne Tilgungsbestimmung; Zulässigkeit der Aufrechnung bei anderweitiger Rechtshängigkeit der Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05
    Der Gläubiger, dessen Aufrechnung prozessual unbeachtet bleibt, will gleichwohl die materiell-rechtlichen Wirkungen der Aufrechnung herbeiführen (gegen BGH - VIII ZR 132/92 - 30.3.1994).«.

    Ob eine demzufolge denkbare Zuvielzahlung des Klägers auf den Zugewinn nach §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden kann oder ob eine Vollstreckungsgegenklage in Betracht kommt (nach altem Recht ablehnend BGH in NJW 1994, 2769 ), steht nicht zur Entscheidung an (vgl. zum Ganzen Leipold in Stein - Jonas, ZPO 22. Auflage, Rdn. 63 ff. zu § 145 ZPO ).

    Die gegenläufige, in der Entscheidung BGH NJW 1994, 2769, 2770 vertretene Ansicht erscheint angesichts der wirtschaftlichen Interessen des Aufrechnenden, der bei einer seit langem bestehenden Aufrechnungslage mit einer sehr hohen Zinsforderung des Anspruchstellers konfrontiert sein kann, überdenkenswert, weil sie § 389 BGB aushöhlt.

    Zudem widerspricht die Rechtsansicht des Senats dem in NJW 1994, 2769, 2770 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1994 ( VIII ZR 132/92).

  • BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70

    Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05
    Ebenso ist denkbar, dass der Beklagte die Aufrechnungsforderung anderweitig eingeklagt hat (vgl. BGHZ 57, 242 ), dort obsiegt und im Hinblick auf die Rechtskraft dieses Urteils alsbald sein Geld erhält.
  • BGH, 14.11.1988 - II ZR 77/88

    Anspruch eines Teilhabers, der aus einer gemeinsam mit einem anderen Teilhaber

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05
    Er kann vielmehr sofort den Zahlungsanspruch einklagen, der sich aus der angemessenen Neuregelung ergibt (vgl. BGH NJW 1989, 1030, 1031 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04

    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05
    Der Kläger hätte daher den Rechtsstreit sogleich, also noch in erster Instanz, nicht erst im Berufungsverfahren, in der Hauptsache für erledigt erklären müssen (vgl. BGH WM 2006, 334 - 335 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03

    Zinsanspruch aus Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05
    In der in NJW-RR 2004, 651 abgedruckten Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist ebenfalls nur davon die Rede, nach "allgemeiner Auffassung" könne die Prozessaufrechnung als Prozesshandlung zurückgenommen werden mit der Folge, dass zwangsläufig die Aufrechnung auch materiell-rechtlich unwirksam wird (nicht: unwirksam ist).
  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 123/07

    Voraussetzungen der materiellrechtlichen Wirksamkeit einer Hilfsaufrechnung im

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung in OLGR Koblenz 2007, 949 veröffentlicht ist, bestimmt sich, wenn eine Partei im Prozess die Aufrechnung mit mehreren Forderungen erklärt, die Tilgungsreihenfolge nach dem Erklärungs- und Sachstand im Zeitpunkt der auf die Aufrechnungserklärung folgenden mündlichen Verhandlung (hier: erster Instanz); spätere Änderungen - auch der Erklärung des Aufrechnenden - müssten wegen der materiellrechtlichen Wirkung der zuvor wirksam erklärten Aufrechnung unwirksam bleiben.
  • OLG Oldenburg, 05.03.2024 - 2 U 115/23

    Werklieferungsvertrag; VOB/B; Kündigung; Kündigungsvergütung

    Ein Rangverhältnis der Aufrechnungsforderungen ist letztlich notwendig, weil ansonsten der Rechtskraftumfang des § 322 Abs. 2 ZPO im Falle einer streitigen Entscheidung möglicherweise unklar bliebe (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2007, 12966.).
  • OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07

    Nachträgliche Bestimmung einer anderen Tilgungsreihenfolge nach Erklärung der

    Im Hinblick auf die materiell-rechtliche Wirkung der Aufrechnung kann der Gläubiger nachträglich keine andere Tilgungsreihenfolge bestimmen (im Anschluss an OLG Koblenz OLGR 2007, 949).

    Im Hinblick auf die materiell-rechtliche Wirkung der Aufrechnung kann der Gläubiger nachträglich keine andere Tilgungsreihenfolge bestimmen (OLG Koblenz OLGR 2007, 949).

  • AG Viersen, 16.04.2021 - 32 C 159/18

    Wann entfaltet eine Prozessaufrechnung ihre materiell-rechtliche Wirkung?

    Wenn die Aufrechnungserklärung nun aber bereits mit der Erklärung wirksam wäre und dementsprechend zugleich die materiell-rechtliche Wirkung eintreten würde, so wäre überhaupt nicht ersichtlich, wie diese materiell-rechtliche Wirkung wieder entfallen soll, wenn die Prozessaufrechnung letztlich zurückgenommen wird (so auch OLG Koblenz, Urt. v. 10.8.2007 - 5 U 1256/05 -, Rn. 59, juris; Greger , in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 145 ZPO, Rn. 11c).
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