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   OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07   

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OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07 (https://dejure.org/2007,14930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.2007 - 1 Ss 267/07 (https://dejure.org/2007,14930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 1 Ss 267/07 (https://dejure.org/2007,14930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urkundenfälschung - Personalausweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Urkunde bei Unterzeichnung mit einem Fantasienamen; Voraussetzungen einer Rechtsmittelbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 120
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07
    8 Zwar steht eine fehlerhafte Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter eine Strafvorschrift der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung grundsätzlich nicht entgegen (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07
    Als Aussteller kann auch eine juristische Person oder, wie es vorliegend in Betracht zu ziehen ist, eine Behörde benannt sein (BGHSt 9, 44, 46; Gribbohm a.a.O.), wobei es nicht darauf ankommt, ob er ermittelt werden kann und ob es ihn überhaupt gibt (BGHSt 5, 149, 151 m.w.N; Gribbohm a.a.O. Rdn. 163).
  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07
    Als Aussteller kann auch eine juristische Person oder, wie es vorliegend in Betracht zu ziehen ist, eine Behörde benannt sein (BGHSt 9, 44, 46; Gribbohm a.a.O.), wobei es nicht darauf ankommt, ob er ermittelt werden kann und ob es ihn überhaupt gibt (BGHSt 5, 149, 151 m.w.N; Gribbohm a.a.O. Rdn. 163).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07
    Das gilt jedoch nicht, wenn er, wie vorliegend, die getroffenen Feststellungen nicht bestreitet und auch die beschwerdeführende Staatsanwaltschaft sie nicht angreift (BGH NStZ-RR 1998, 204; NJW 1992, 382, 384).
  • BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92

    Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07
    Das gilt jedoch nicht, wenn gegen den Angeklagten eine Strafe gar nicht verhängt werden könnte, weil nach den getroffenen Feststellungen eine Straftat überhaupt nicht vorliegt (BGH a.a.O; BayObLG NJW 1992, 3311; NStZ 2005, 309; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO, § 318 Rdn. 52; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 17 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 4 Ws 98/06

    Verwendung von Amtsbezeichnungen der Weimarer Republik im Internet

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07
    Eine gedankliche Verbindung zu staatlichen Stellen der Gegenwart ist nicht herzustellen, so dass schon die Möglichkeit eines behördlichen Ursprungs der Identitätserklärung unter dem angegebenen Ausstellungsdatum "11.07.2005" ersichtlich ausscheidet (vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2007, 527, 528).
  • OLG Koblenz, 06.07.1998 - 2 Ss 84/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07
    Da der zu beurteilende Sachverhalt keine Straftat darstellt, deswegen also keine Anklage zu ergehen hatte, ist nunmehr der wahre Charakter des Verfahrens maßgebend und dieses als Bußgeldsache nach den dafür geltenden Vorschriften fortzuführen (KK OWiG-Wache § 82 Rdn. 20: "verkapptes Bußgeldverfahren"; Göhler a.a.O. § 82 Rdn. 28; OLG Koblenz NStZ 2000, 41).
  • LG Freiburg, 20.03.2019 - 7 Ns 92 Js 16087/17

    Urkundenfälschung durch Herstellung eines "Reichspersonenausweises Deutsches

    Dieser habe ihm unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.10.2007 (1 Ss 267/07) versichert, dass "die von ihm verwendete Plastikkarte keine Urkunde i.S.d. § 267 StGB sei".

    Die ihm angeblich von LS genannte Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.10.2007 (1 Ss 267/07) bezog sich im Übrigen, was der Angeklagte durch Lektüre der entsprechenden Entscheidung hätte unschwer feststellen können, nicht auf die von Z und Y unter der Bezeichnung "Exilregierung Deutsches Reich" angebotenen und vom Angeklagten so bestellten Papiere, sondern auf eine anders aussehende und mit der angeblichen Personalie "iV der Polizeipräsident von Berlin" unterschriebene Phantasieurkunde.

  • OLG Koblenz, 24.04.2013 - 1 Ss 161/12

    Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten: Freispruch aufgehoben; Täterschaft,

    Das gilt jedoch nicht, wenn er die getroffenen Feststellungen trotz einer erstinstanzlichen Verurteilung eingestanden hat und auch die beschwerdeführende Staatsanwaltschaft sie nicht angreift (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 120, 122; BGH NStZ-RR 1998, 204; NJW 1992, 384; OLG Düsseldorf NJW 1991, 1123, 1124).
  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Die Beschränkung der Berufung ist unbeachtlich, da es nach den Feststellungen des Amtsgerichts unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 258/15, juris, Rn. 14 m. w. N.; OLG Koblenz, NStZ-RR 2008, 120; Meyer-Goßner, a. a. O., § 318, Rn. 17; Eschelbach, in: BeckOK-StPO, § 318, Rn. 18 [Stand: 1. Januar 2017]).
  • OLG Koblenz, 15.10.2012 - 2 Ss 68/12

    Falschangabe eines Gläubigers im Insolvenzverfahren: Bewusst unwahre Behauptung

    Eine Verurteilung kann grundsätzlich nicht auf die Feststellungen eines freisprechenden Urteils gestützt werden, da dem Angeklagten mangels Beschwer die Möglichkeit fehlte, das Urteil insoweit im Revisionsverfahren überprüfen zu lassen (OLG Koblenz, Urt. 1 Ss 267/07 v. 10.10.2007, NStZ-RR 2008, 120; Urt. 2 Ws 206/98 v. 10.08.1998; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. § 354 Rn. 23 mwN).
  • LG Freiburg, 20.03.2019 - 7 Ns 2/19

    Urkundenfälschung durch Herstellung eines "Reichspersonenausweises Deutsches

    Dieser habe ihm unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.10.2007 (1 Ss 267/07) versichert, dass "die von ihm verwendete Plastikkarte keine Urkunde i.S.d. § 267 StGB sei".

    Die ihm angeblich von LS genannte Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.10.2007 (1 Ss 267/07) bezog sich im Übrigen, was der Angeklagte durch Lektüre der entsprechenden Entscheidung hätte unschwer feststellen können, nicht auf die von Z und Y unter der Bezeichnung "Exilregierung Deutsches Reich" angebotenen und vom Angeklagten so bestellten Papiere, sondern auf eine anders aussehende und mit der angeblichen Personalie "iV der Polizeipräsident von Berlin" unterschriebene Phantasieurkunde.

  • OLG Hamburg, 29.07.2019 - 2 Rev 26/19

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Auf der Grundlage der erstinstanzlichen Feststellungen muss überdies eine wie auch immer geartete - wenn auch anders als vom Amtsgericht in der Subsumtion angenommene - Strafbarkeit bestehen (Senat, Beschlüsse vom 11. Mai 2016, Az.: 2 Rev 88/16, vom 15. März 2012 - Az.: 2 - 70/11 (REV) -, Rn. 4 ff. juris; vom 9. Februar 2005, Az. II-10/05; vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2016 - Az.: 3 StR 347/15 -, Rn. 35 juris; BGH, NStZ 1996, 352; OLG Koblenz, NStZ-RR 2008, 120).
  • OLG Hamburg, 08.02.2016 - 2 Rev 62/15

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch: Prüfung der Schuldfähigkeit

    Nach diesen Grundsätzen steht der materiellen Wirksamkeit von Berufungsbeschränkungen auf den Rechtsfolgenausspruch nicht entgegen, wenn der Schuldspruch fehlerhaft ist, insbesondere die festgestellten Tatsachen nicht die rechtliche Würdigung zu tragen vermögen (Senat, a.a.O.; OLG Koblenz in NStZ-RR 2008, 120; Meyer Goßner, a.a.O., § 318 Rn. 17 m.w.N.; vgl. BGH in NStZ 1996, 352, 353 betr. entsprechende Revisionsbeschränkungen).
  • OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09

    Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz: Zuwiderhandlung eines Ausländers gegen die

    Das gilt jedoch nicht, wenn er die getroffenen Feststellungen nicht bestreitet, oder diese, wie vorliegend, "vollumfänglich auf den glaubhaften Angaben des Angeklagten" (UA Bl. 3) beruhen und auch die beschwerdeführende Staatsanwaltschaft sie nicht angreift (vgl. BGH NJW 1992, 382; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 120; jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 21.04.2017 - 2 Rev 83/16

    Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls: Strafschärfende Berücksichtigung

    Nach der Trennbarkeitsformel steht der materiellen Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch zwar grundsätzlich nicht entgegen, wenn der Schuldspruch fehlerhaft ist, insbesondere die festgestellten Tatsachen nicht die rechtliche Würdigung tragen (Senat, a.a.O.; OLG Koblenz in NStZ-RR 2008, 120; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rn. 17 m.w.N.; vgl. BGH in NStZ 1996, 352, 353 betr. entsprechende Revisionsbeschränkungen).
  • OLG Hamburg, 02.03.2016 - 2 Rev 4/16

    Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung: Wirksamkeit der

    Nach diesen Grundsätzen steht der materiellen Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch nicht entgegen, wenn der Schuldspruch fehlerhaft ist, insbesondere die festgestellten Tatsachen nicht die rechtliche Würdigung zu tragen vermögen (Senat, a.a.O.; OLG Koblenz in NStZ-RR 2008, 120; Meyer Goßner, a.a.O., § 318 Rn. 17 m.w.N.; vgl. BGH in NStZ 1996, 352, 353 betr. entsprechende Revisionsbeschränkungen).
  • OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22

    Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter

  • OLG Hamburg, 15.03.2012 - 2-70/11

    Berufung: Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen

  • OLG Hamburg, 11.10.2016 - 2 Rev 88/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den

  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 15/21

    Wirksame Berufungsbeschränkung und Sperr-Anordnung

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