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   OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18   

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https://dejure.org/2018,54777
OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18 (https://dejure.org/2018,54777)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.12.2018 - 2 Ws 698/18 (https://dejure.org/2018,54777)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 2 Ws 698/18 (https://dejure.org/2018,54777)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, Vertrauensverhältnis

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auswechselung des Pflichtverteidigers, Vertrauensverhältnis ist nicht erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18
    Eine Entpflichtung des Pflichtverteidigers käme nur in Betracht, wenn Umstände vorlägen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Untergebrachten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden würden (vgl. BVerfGE 39, 238, 244), insbesondere wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Untergebrachten und dem Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695, 3697; BGH NStZ 2004, 632, 633; Senat aa0.).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18
    Eine Entpflichtung des Pflichtverteidigers käme nur in Betracht, wenn Umstände vorlägen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Untergebrachten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden würden (vgl. BVerfGE 39, 238, 244), insbesondere wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Untergebrachten und dem Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695, 3697; BGH NStZ 2004, 632, 633; Senat aa0.).
  • OLG Koblenz, 24.04.2001 - 1 Ws 293/01

    Pflichtverteidiger, weiterer Pflichtverteidiger, auswärtiger Gerichtsbezirk

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18
    Dies ist der Fall, wenn anders der zügige und reibungslose Fortgang des Verfahrens und vor allem der Hauptverhandlung nicht gesichert werden kann, bspw. weil zu befürchten ist oder schon feststeht, dass der Pflicht-/Wahlverteidiger in der Hauptverhandlung nicht ständig anwesend sein wird oder sonst die zur reibungslosen Durchführung des Hauptverfahrens erforderlichen Maßnahmen nicht treffen kann oder will, weil der Prozessstoff aufgrund seines Umfangs und seiner Schwierigkeit von einem Verteidiger nicht bewältigt werden kann, oder wenn der weitere Pflichtverteidiger über spezielle, für eine sachgerechte Verteidigung erforderliche Rechtskenntnisse verfügt, oder wenn sie aus sonstigen Gründen geboten erscheint, um dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten (vgl. OLG Koblenz, aaO.; 1 Ws 293/01 v. 04.01.2011; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 141 Rn. la mwN.).
  • OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18
    Ein solches Bedürfnis besteht, wenn zu befürchten ist, dass der Wahlverteidiger wegen Mittellosigkeit des Angeklagten das Mandat alsbald niederlegen wird (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 265/16 v. 09.06.2016; 1 Ws 395/14 v. 20.08.2014; Meyer-Goßner, aaO, § 143 Rdnr. 2 mwN; OLG Köln StraFo 2008, 348; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 264).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18
    Eine Entpflichtung des Pflichtverteidigers käme nur in Betracht, wenn Umstände vorlägen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Untergebrachten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden würden (vgl. BVerfGE 39, 238, 244), insbesondere wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Untergebrachten und dem Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695, 3697; BGH NStZ 2004, 632, 633; Senat aa0.).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1995 - 4 Ws 317/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18
    Ob die bislang nur vorläufige Beendigung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO die Zulässigkeit der Beschwerde entfallen lässt (so OLG Düsseldorf bei Einstellung wegen rechtskräftiger Entscheidung, 4 Ws 317/95 v. 04.12.1995) kann dahinstehen, da sie jedenfalls in der Sache keinen Erfolg hat.
  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18
    § 53 Abs. 1 Satz 1 BRAO und insbesondere die Bestellung eines anderen Verteidigers bei Eintritt der Verhinderung oder des Ausbleibens des zunächst bestellten Verteidigers, wobei die letztgenannte Möglichkeit einer Verteidigerbestellung in der laufenden Hauptverhandlung in § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO ausdrücklich vorgesehen ist (OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203).
  • OLG München, 17.12.2009 - 2 Ws 1101/09

    Verfahrensfehlerhafte Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.12.2018 - 2 Ws 698/18
    Ein Verstoß gegen das Anhörungs- und Erklärungsrecht des Angeklagten gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO wäre jedenfalls nicht mehr zur Begründung der Entpflichtung geeignet, nachdem der Angeklagte einen solchen Verstoß bis ins Berufungsverfahren hinein nicht gerügt hat (Senat, 2 Ws 265/16 v.09.06.2016 mwN.; OLG München, 2 Ws 1101/09 v. 17.12.2009, juris).
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