Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4416
OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,4416)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.06.2008 - 9 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,4416)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 9 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,4416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Höhe der notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs bei Strecken über 30 km; Möglichkeit einer Befristung des nachehelichen Unterhalts i.F.d. Arbeit während und nach der Ehe unter Ausschlagung lukrativer Tätigkeiten und insbesondere ...

  • Judicialis

    BGB § 1578 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578b
    Einzelfallbetrachtung bei der Berücksichtigung des Kosten für die berufsbedingte Nutzung eines Kfz - Zu den Voraussetzungen der Entscheidung über die Befristung oder Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3720
  • FamRZ 2009, 524
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07

    Ehegattenunterhalt; Kindesunterhalt; Kindergeld

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08
    Die unterhaltsrechtlichen Folgewirkungen der Bedarfsdeckung hat der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucksache 16/1830, Seite 28 f) erkannt und beabsichtigt (vgl. zum Meinungsstand ausführlich: OLG Hamm, FamRZ 2008, 893).
  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08
    Unerheblich ist, in welcher Höhe Unterhalt tatsächlich gezahlt wird (vgl. BGH FamRZ 2003, 363, 367).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02

    Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg (OLGR 2002, 250), die Unterhaltsberechtigte müsse Abänderungsklage erheben, wenn die Prognose sich als ungerechtfertigt herausstelle, vermag der Senat nicht zu teilen (Büttner FF 2002, 68; BGH FamRZ 2001, 1364).
  • KG, 08.06.2001 - 18 UF 9867/00

    Aufstockungsunterhalt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08
    Da die Voraussetzungen für eine Befristung oder Herabsetzung des Unterhalts derzeit nicht abschließend feststehen, muss der Antragsteller durch Abänderungsklage (§ 323 ZPO) geltend machen, dass das Einkommen der Antragsgegnerin nunmehr als nachhaltig gesichert betrachtet werden kann (KG Berlin, KGR 2002, 150).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08
    In dieser sind sämtliche Kosten, also auch die Abnutzung und Finanzierungskosten, mit enthalten (vgl. BGH, FamRZ 2006, 846).
  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08
    Die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die zu einer Befristung oder Beschränkung des Unterhalts führen können, trägt der Unterhaltsverpflichtete, weil es sich um Ausnahmetatbestände handelt (BGH, FamRZ 2008, 134).
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98

    Grenzen der Durchbrechung der Rechtskraft im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg (OLGR 2002, 250), die Unterhaltsberechtigte müsse Abänderungsklage erheben, wenn die Prognose sich als ungerechtfertigt herausstelle, vermag der Senat nicht zu teilen (Büttner FF 2002, 68; BGH FamRZ 2001, 1364).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 18 UF 10/09

    Versorgungsausgleich: Ausgleich angleichungsdynamischer und

    Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen vorgetragen, die - wie etwa die Aufnahme einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit in dem von dem Unterhaltsberechtigten erlernten oder vor der Ehe ausgeübten Beruf - einen Wegfall ehebedingter Nachteile und damit eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nahelegen, so obliegt es dem Berechtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder für eine längere "Schonfrist" sprechen (BGH FamRZ 2008, 134, 136; OLG Koblenz FamRZ 2009, 524, 526; Schürmann, aaO., Rn. 1034).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht