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   OLG Koblenz, 11.08.2011 - 2 U 22/10   

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https://dejure.org/2011,77444
OLG Koblenz, 11.08.2011 - 2 U 22/10 (https://dejure.org/2011,77444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.08.2011 - 2 U 22/10 (https://dejure.org/2011,77444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. August 2011 - 2 U 22/10 (https://dejure.org/2011,77444)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 17/01

    Verfahrensrecht - Verletzung der Aufklärungs- und Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2011 - 2 U 22/10
    Vielmehr sieht diese Vorschrift grundsätzlich im Interesse des Schutzes der Körperschaft Formalitäten vor, die nach gefestigter Rechtsprechung bei Nichteinhaltung zur Anwendung von § 177 BGB wegen fehlender Vertretungsmacht führen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 495; NJW 1998, 3058 Rn. 34; NJW 1980, 117, zur entsprechenden Regelung in Rheinland-Pfalz).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2011 - 2 U 22/10
    Vielmehr sieht diese Vorschrift grundsätzlich im Interesse des Schutzes der Körperschaft Formalitäten vor, die nach gefestigter Rechtsprechung bei Nichteinhaltung zur Anwendung von § 177 BGB wegen fehlender Vertretungsmacht führen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 495; NJW 1998, 3058 Rn. 34; NJW 1980, 117, zur entsprechenden Regelung in Rheinland-Pfalz).
  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 129/97

    Wirksamkeit von Erklärungen des Landrats als Vertreter des Landkreises zu Zeiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2011 - 2 U 22/10
    Vielmehr sieht diese Vorschrift grundsätzlich im Interesse des Schutzes der Körperschaft Formalitäten vor, die nach gefestigter Rechtsprechung bei Nichteinhaltung zur Anwendung von § 177 BGB wegen fehlender Vertretungsmacht führen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 495; NJW 1998, 3058 Rn. 34; NJW 1980, 117, zur entsprechenden Regelung in Rheinland-Pfalz).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 346/01

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer einseitigen Leistungsänderung durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2011 - 2 U 22/10
    Verpflichtungsgeschäfte i. S. dieser Bestimmungen sind nach der Definition des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW-RR 2004, 449 f.), die anhand einer Regelung in § 109 Abs. 2 S. 1 und 2 ThürKommO für eine im entscheidenden Punkt gleichlautende Regelung getroffen wurde, Erklärungen, die auf eine Verpflichtung der Körperschaft abzielen, im Gegensatz zu solchen Erklärungen, bei denen die Verpflichtungen nur eine Nebenfolge der Erklärung sind oder die zwar belasten, aber keine neue Verpflichtung zur Folge haben (vgl. BGH Tz 24 m. w. N.).
  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05

    Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag;

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2011 - 2 U 22/10
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, in dem die Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI zum Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht gemacht worden waren, zur Frage der vertraglich nicht geregelten nachträglich erforderlichen Änderung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung und ihrer Vergütungspflicht Stellung genommen (vgl. BGH NJW 2008, 285 f.).
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