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   OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14   

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https://dejure.org/2014,23690
OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14 (https://dejure.org/2014,23690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.08.2014 - 5 U 788/14 (https://dejure.org/2014,23690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. August 2014 - 5 U 788/14 (https://dejure.org/2014,23690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht eines Krankenhauses hinsichtlich der Gefahr eines Sturzes älterer Patienten

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Krankenhauses hinsichtlich der Gefahr eines Sturzes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 328; BGB § 823; BGB § 831
    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhauses im Rahmen von Anstreicharbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Allseits orientierte und mobile" 87-jährigen Patientin kann Wege im Krankenhaus unbegleitet zurücklegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Allseits orientierte und mobile" 87-jährigen Patientin kann Wege im Krankenhaus unbegleitet zurücklegen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Allseits orientierte und mobile" 87-jährige Patientin kann Wege im Krankenhaus unbegleitet zurücklegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1439
  • MDR 2014, 1202
  • VersR 2015, 905
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn es aus sachkundiger Sicht nahe liegt, dass Rechtsgüter anderer beeinträchtigt werden (BGH VersR 2006, 233; BGH NJW 2007, 1683).

    Dem allgemeinen Sorgfaltsgebot ist daher regelmäßig genügt, wenn derjenige Sicherheitsstandard erreicht wird, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für angemessen erachtet (BGH VersR 1972, 559; BGH NJW 2007, 1683).

    Damit muss hingenommen werden, dass es von einem fremden Herrschaftsbereich ausgehende Risiken gibt, die der Geschädigte am Ende allein trägt (BGH VersR 1975, 812; BGH VersR 2003, 1319; BGH NJW 2007, 1683).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Für eine entsprechende - im Übrigen grundsätzlich nur im Bereich der Anlageberatung anerkannte (vgl. BGHZ 193, 159) - Vermutung ist hier schon deshalb kein Raum, weil die Beklagte zu 2. ihre Aufklärungspflichten mangels der Indikation einer Immobilisierung nicht verletzt hat.
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn es aus sachkundiger Sicht nahe liegt, dass Rechtsgüter anderer beeinträchtigt werden (BGH VersR 2006, 233; BGH NJW 2007, 1683).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Allerdings ist anerkannt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle eröffnet, gehalten ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH VersR 2002, 247; BGH VersR 2005, 279).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    13 Die Klägerin meint zu Unrecht, die Beklagte zu 1. habe einschlägige Unfallverhütungsvorschriften verletzt (zu deren verkehrssicherungsrechtlicher Bedeutung vgl. BGH NJW 1996, 2035).
  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 111/70

    Haftung des Herstellers einer Haspel-Vorlegewelle

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Dem allgemeinen Sorgfaltsgebot ist daher regelmäßig genügt, wenn derjenige Sicherheitsstandard erreicht wird, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für angemessen erachtet (BGH VersR 1972, 559; BGH NJW 2007, 1683).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Damit muss hingenommen werden, dass es von einem fremden Herrschaftsbereich ausgehende Risiken gibt, die der Geschädigte am Ende allein trägt (BGH VersR 1975, 812; BGH VersR 2003, 1319; BGH NJW 2007, 1683).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Damit muss hingenommen werden, dass es von einem fremden Herrschaftsbereich ausgehende Risiken gibt, die der Geschädigte am Ende allein trägt (BGH VersR 1975, 812; BGH VersR 2003, 1319; BGH NJW 2007, 1683).
  • OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 488/11

    Diabetes mellitus, Parkinson-Syndrom - Haftung des Krankenhausträgers: Reichweite

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Aber insoweit gab es nur ein latentes Risiko, das die von der Klägerin erhobene Forderung nach einer nächtlichen Immobilisierung ihrer Person nicht rechtfertigen konnte (OLG Jena NJW-RR 2012, 1419).
  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Allerdings ist anerkannt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle eröffnet, gehalten ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH VersR 2002, 247; BGH VersR 2005, 279).
  • BGH, 12.12.2012 - XII ZR 6/12

    Geschäftsraummiete: Vermieterhaftung für Schäden an Mietersachen durch einen mit

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