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   OLG Koblenz, 11.09.2008 - 10 U 234/08   

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https://dejure.org/2008,17483
OLG Koblenz, 11.09.2008 - 10 U 234/08 (https://dejure.org/2008,17483)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.09.2008 - 10 U 234/08 (https://dejure.org/2008,17483)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. September 2008 - 10 U 234/08 (https://dejure.org/2008,17483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7 I Nr. 1
    Die Geltendmachung der Invalidität kann auch durch ein auf eigene Veranlassung des VN erstelltes und unmittelbar vom Gutachter eingereichtes Gutachten erfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung durch unmittelbare Übersendung eines Gutachtens an den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung durch unmittelbare Übersendung eines Gutachtens an den Versicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 62
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2008 - 10 U 234/08
    Bei dem Erfordernis des Eintritts der Invalidität binnen der Jahresfrist und der ärztlichen Feststellung innerhalb von 15 Monaten handelt es sich um eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung (vgl. BGH Urteil vom 28. Juni 1978 - V ZR 7/77 - VersR 1978, 1036; BGH Urteil vom 19. November 1997 - IV ZR 348/96 - VersR 1998, 175, 176).

    Es genügt zur Wahrung der Frist, dass innerhalb der Frist dem Versicherer gegenüber behauptet wird, es sei eine Invalidität eingetreten (BGHZ 137, 174, 178 = BGH VersR 1998, 175, 176).

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2008 - 10 U 234/08
    Bei dem Erfordernis des Eintritts der Invalidität binnen der Jahresfrist und der ärztlichen Feststellung innerhalb von 15 Monaten handelt es sich um eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung (vgl. BGH Urteil vom 28. Juni 1978 - V ZR 7/77 - VersR 1978, 1036; BGH Urteil vom 19. November 1997 - IV ZR 348/96 - VersR 1998, 175, 176).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2008 - 10 U 234/08
    Die 15-Monats-Frist zur Geltendmachung der Invalidität ist hingegen eine Ausschlussfrist, deren Versäumen entschuldigt werden kann (BGHZ 130, 171, 173 f. = VersR 95, 1179, 1180).
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2008 - 10 U 234/08
    An die ärztlichen Feststellungen der Invalidität sind keine hohen Anforderungen zu stellen, insbesondere braucht sie dem Versicherer nicht innerhalb der Frist zugegangen zu sein (BGH Urteil vom 16. Dezember 1987- IV a ZR 195/86).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2008 - 10 U 234/08
    Eine Ausnahme hiervon kann nach Treu und Glauben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn nach dem Inhalt der Schadensanzeige oder sonstigen Umständen eine Invalidität möglich erscheint oder jedenfalls nicht fern liegt, und der Versicherer in Kenntnis dieser Umstände gleichwohl nicht auf die Frist des § 7 AUB hinweist, obwohl er erkennt, dass der Versicherungsnehmer trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Anspruchsvoraussetzung aus Unkenntnis diese Frist versäumen könnte (BGH VersR 2006, 352).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2016 - 5 U 13/15

    Private Unfallversicherung für fremde Rechnung: Adressat der Hinweise auf

    Die rechtzeitige ärztliche Feststellung der Invalidität ist eine objektive Anspruchsvoraussetzung (OLG Koblenz, VersR 2010, 62).
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