Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
GbR; Musikkapelle; Rechtspersönlichkeit; Parteifähigkeit
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1, 1. Halbs.; ; ZPO § 62 Abs. 1; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 92; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; BGB § 117; ; BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts - Musikkapelle - Rechtsfähigkeit - Austritt des vorletzten Gesellschafters - Fortsetzungsklausel - Gesamthandsvermögen
Verfahrensgang
- LG Trier - 11 O 146/97
- OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.10.1996 - IX ZR 135/95
Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung namens aller Gesellschafter - Fehlen …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98
Da es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und unter Würdigung von Indiztatsachen feststeht, dass die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff BGB) überhaupt nicht mehr besteht, kann es für die Zulässigkeit der Klage auf den derzeitigen Mitgliederbestand und auf die Frage, ob ein prozessual nicht beteiligtes Mitglied im Rubrum durch Berichtigung aufzuführen wäre, nicht ankommen (vgl. BGH NJW 1997, 1236). - BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87
Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98
Entgegen der Auffassung des Landgerichts lässt sich die Prozessführungsbefugnis - zumindest der Kläger zu 2) bis zu 4) - aber nicht auf eine sogenannte "actio pro socio" stützen, denn Ansprüche der Gesellschaft gegen Dritte kann der nicht geschäftsführungsbefugte Gesellschafter nur in einem Ausnahmefall - etwa einer Kollusion zwischen Geschäftsführer und Gesellschaftsschuldner - verfolgen (BGH WM 1979, 366; NJW 1963, 641). - BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58
Notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98
Deren Aktivprozess ist ein Fall notwendiger Streitgenossenschaft im Sinne des § 62 Abs. 1 ZPO mit der Folge, dass die Forderung aus materiell-rechtlichen Gründen von allen Gesellschaftern eingeklagt werden muss, weil sie ihnen nur in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zusteht (vgl. BGHZ 30, 195/197; Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3.Aufl., S.1809; ausführlich Müther, MDR 1998, 625 ff).
- BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64
Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98
Inhalt und Umfang seiner Verbindlichkeiten ergeben sich unmittelbar aus den früher der Gesellschaft zugeordneten Rechtsverhältnissen zu den Gläubigern (BGHZ 48, 203/206). - BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61
Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen, …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98
Entgegen der Auffassung des Landgerichts lässt sich die Prozessführungsbefugnis - zumindest der Kläger zu 2) bis zu 4) - aber nicht auf eine sogenannte "actio pro socio" stützen, denn Ansprüche der Gesellschaft gegen Dritte kann der nicht geschäftsführungsbefugte Gesellschafter nur in einem Ausnahmefall - etwa einer Kollusion zwischen Geschäftsführer und Gesellschaftsschuldner - verfolgen (BGH WM 1979, 366; NJW 1963, 641). - BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92
Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 117 BGB (Scheingeschäft) kann eine bestimmte vertragliche Regelung nicht gleichzeitig als steuerrechtlich gewollt und zivilrechtlich nicht gewollt angesehen werden (NJW 1993, 2609/2610). - BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80
Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98
Demgemäß fehlt ihr auch die Parteifähigkeit (§ 50 ZPO - BGHZ 80, 222/227).