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   OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18   

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https://dejure.org/2018,34444
OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18 (https://dejure.org/2018,34444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18 (https://dejure.org/2018,34444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18 (https://dejure.org/2018,34444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gar nichts stimmt

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    OWi: Anforderungen an die Urteilsgründe

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Standardisiertes Messverfahren: Wir wollen es bitte (scheinbar) genauer!

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Standardisiertes Messverfahren: Wir wollen es bitte (scheinbar) genauer!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18
    Darüber hinaus müssen die Urteilsgründe bei der Identifikation des Fahrers durch ein Lichtbild so gefasst sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob das Belegfoto überhaupt geeignet ist, die Identifizierung einer Person zu ermöglichen (grundlegend BGHSt 41, S. 376 ff.).

    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, dabei insbesondere zur Bildschärfe, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls-mehrere Identifikationsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. ,grundlegend BGHSt 41, S. 376 ff.; vgl. auch OLG Köln, NJW 2004, S. 3274; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, S. 110; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. vom 24.06.2010 - 1 Ss (OWi) 124 B/10 - Rdnr. 11-12 - zitiert nach juris ).

  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18
    Ist bereits weder dem Tenor noch den Urteilsgründen zu entnehmen, ob der Betroffene wegen einer vorsätzlichen oder einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit verurteilt wurde, müssen die Urteilsgründe bei Verwendung eines standardisierten Messverfahren über die Feststellungen zum angewandten Messverfahren und die Angabe des berücksichtigten Toleranzwertes hinaus insbesondere die Mitteilung enthalten, dass die Bedienungsvorschriften beachtet worden sind und das Gerät geeicht war (OLG Koblenz, Beschl. v. 07.05 2014 - 2 SsBs 22/14 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10

    Steuerhehlerei: Handel mit unversteuerten und unverzollten Zigaretten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18
    Ferner sind in das schriftliche Urteil auch die Beweismittel und deren Würdigung aufzunehmen (OLG Koblenz, Beschl. v. 26.11.2013 - 2 Ss Bs 64// 13; OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - (1) 53 Ss 9/10 - Rdnr. 13 - zitiert nach juris).
  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18
    Das Sitzungsprotokoll enthält außer dem Vermerk, dass das Fahreignungsregister des Betroffenen "zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht" (richtig: verlesen, vgl. BGHSt 11, 29) wurde, keine Angaben zu weiteren Beweiserhebungen, insbesondere nicht zu der Vernehmung von Zeugen, einer Inaugenscheinnahme der in den Akten befindlichen Lichtbilder oder einer Verlesung von Urkunden.
  • OLG Koblenz, 28.09.2000 - 2 Ss 216/00

    Lichtbild, Wiedererkennen, Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18
    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, dabei insbesondere zur Bildschärfe, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls-mehrere Identifikationsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. ,grundlegend BGHSt 41, S. 376 ff.; vgl. auch OLG Köln, NJW 2004, S. 3274; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, S. 110; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. vom 24.06.2010 - 1 Ss (OWi) 124 B/10 - Rdnr. 11-12 - zitiert nach juris ).
  • OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 358/04

    Anforderungen an die Urteilsausführungen zur Identifizierung eines Betroffenen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18
    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, dabei insbesondere zur Bildschärfe, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls-mehrere Identifikationsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. ,grundlegend BGHSt 41, S. 376 ff.; vgl. auch OLG Köln, NJW 2004, S. 3274; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, S. 110; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. vom 24.06.2010 - 1 Ss (OWi) 124 B/10 - Rdnr. 11-12 - zitiert nach juris ).
  • OLG Hamm, 03.06.1998 - 2 Ss OWi 541/98

    Beweiswürdigung, Darstellung, Fahrverbot, Bewußtsein, absehen zu können,

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18
    Dazu muss das Urteil nach ständiger Rechtsprechung aber Ausführungen enthalten (OLG Hamm, Beschl. v. 03.06.1998 - 2 Ss OWi 541/98 - Rdnr. 12 - zitiert nach juris).".
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