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   OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11   

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https://dejure.org/2011,14868
OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11 (https://dejure.org/2011,14868)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.01.2011 - 2 Ws 16/11 (https://dejure.org/2011,14868)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 2 Ws 16/11 (https://dejure.org/2011,14868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 453 Abs 2 StPO, § 453a StPO, § 56c StGB, § 56e StGB
    Strafaussetzung zu Bewährung: Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen oder -weisungen bei unveränderter Sachlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Weisungen im Zusammenhang mit der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56c
    Voraussetzungen für und Anforderungen an Weisungen im Zusammenhang mit der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 26.08.2003 - 1 Ws 231/03

    Strafaussetzung: Beschwerde gegen ermessensfehlerhafte Änderung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11
    Von Gesetzwidrigkeit ist auszugehen, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen ist bzw. in der angewendeten Vorschrift keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 453 Rdnr. 12; OLG Stuttgart in NStZ-RR 2004, 89).

    Der Verurteilte muss zwar damit rechnen, dass das Gericht nachträglich geändertes Verhalten oder geänderte Verhältnisse des Verurteilten oder sonst neu hervorgetretene Tatsachen berücksichtigen kann, muss sich aber andererseits darauf verlassen können, dass allein eine geänderte Bewertung des Gerichts zu Rechtsfragen oder zu bereits bekannten Tatsachen zu keiner Änderung sanktionsähnlicher Auflagen oder Weisungen führen wird (vgl. Stree/Kinzig in Schönke-Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56 e Rdnr. 2; Fischer, a.a. O., Rdnr. 2; OLG Stuttgart in NStZ-RR 2004, 89 und 362).

  • OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11
    Zu anderen Zwecken als denen der individuellen Hilfe zukünftiger Straffreiheit des Verurteilten dürfen Weisungen nicht ergehen, so auch nicht aus Gründen bloßer Sicherung oder der Überwachung (vgl. Stree/Kinzig, a. a. O., § 56 c Rdnr. 1 und 2; Groß in Münchener Kommentar, StGB, § 56 c Rdnr. 7; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 56 c Rdnr. 1; Schall in SK-StGB, § 56 c Rdnr. 5 bis 7; BVerfG in NJW 1993, 3315; OLG Celle in NStZ 2004, 627; OLG Koblenz in NStZ 1987, 24).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11
    Zu anderen Zwecken als denen der individuellen Hilfe zukünftiger Straffreiheit des Verurteilten dürfen Weisungen nicht ergehen, so auch nicht aus Gründen bloßer Sicherung oder der Überwachung (vgl. Stree/Kinzig, a. a. O., § 56 c Rdnr. 1 und 2; Groß in Münchener Kommentar, StGB, § 56 c Rdnr. 7; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 56 c Rdnr. 1; Schall in SK-StGB, § 56 c Rdnr. 5 bis 7; BVerfG in NJW 1993, 3315; OLG Celle in NStZ 2004, 627; OLG Koblenz in NStZ 1987, 24).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11
    Zu anderen Zwecken als denen der individuellen Hilfe zukünftiger Straffreiheit des Verurteilten dürfen Weisungen nicht ergehen, so auch nicht aus Gründen bloßer Sicherung oder der Überwachung (vgl. Stree/Kinzig, a. a. O., § 56 c Rdnr. 1 und 2; Groß in Münchener Kommentar, StGB, § 56 c Rdnr. 7; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 56 c Rdnr. 1; Schall in SK-StGB, § 56 c Rdnr. 5 bis 7; BVerfG in NJW 1993, 3315; OLG Celle in NStZ 2004, 627; OLG Koblenz in NStZ 1987, 24).
  • OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15

    Führungsaufsicht: Dauer der Aufsichtsunterstellung; Zulässigkeit einer

    Dies ist nur dann der Fall, wenn sie keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, nicht hinreichend bestimmt und unverhältnismäßig sind oder sonst ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ws 416/15 vom 01.09.2015, 2 Ws 16/11 vom 12.01.2011, 1 Ws 595/11 vom 16.11.2011; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. § 453 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14

    Zulässige Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter

    Von Gesetzwidrigkeit ist auszugehen, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen ist bzw. in der angewendeten Vorschrift keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Koblenz, Beschl. v. 12.01.2011 - 2 Ws 16/11 = BeckRS 2011, 02089 m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 28.11.2012 - S 2 KA 242/12

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach Verurteilung

    Die hiergegen eingelegte Berufung wurde durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 05.07.2011 - 26 Ns 148/09 / 501 Js 1212/08 - verworfen, die Revision durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.01.2012 - III 2 RVs 153/11 / III 2 Ws 16/11 - zurückgewiesen.
  • KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17

    Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortdauer der

    Bei Tätern, die - wie der Beschwerdeführer - die körperliche Integrität anderer missachtet haben, ist im Interesse der Allgemeinheit eine besonders kritische Prüfung geboten und eine Aussetzung des Maßregelvollzugs nur dann möglich, wenn die Persönlichkeitsmängel, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, dass die Gefahr des Rückfalls nur noch gering ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 2 Ws 16/11 -).
  • OLG Köln, 14.11.2011 - 2 Ws 688/11

    Zulässigkeit nachträglicher Weisungen trotz Ruhens der Führungsaufsicht

    (vgl. OLG Frankfurt v. 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10 - OLG Koblenz v. 12.01.2011 - 2 Ws 16/11 -).
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