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   OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97   

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https://dejure.org/1998,7409
OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97 (https://dejure.org/1998,7409)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.02.1998 - 5 U 1034/97 (https://dejure.org/1998,7409)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 5 U 1034/97 (https://dejure.org/1998,7409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungshemmung bei mietvertraglichen Verhandlungen; Vermietung eines Weinfilters an eine Weinkellerei zum Filtern von Wein; Berechnung des Überlassungsentgelts nach der Menge filtrierten Weines; Abgrenzung zwischen Werk- und Mietvertrag; Gebrauchsüberlassung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558 Abs. 1, § 852 Abs. 2
    Verjährungshemmung bei Verhandlungen auch bei mietvertraglicher Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verjährungsunterbrechung durch Verhandlungen

Verfahrensgang

  • LG Bad Kreuznach - 3 O 311/94
  • OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 706
  • ZMR 1999, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97
    (Anschluss an BGHZ 93, 64, 69)«.

    Diese Bestimmung, die Ausprägung eines allgemeinen Rechtsgedankens ist, gilt auch im Rahmen des S 558 Abs. 1 BGB , wobei es nicht einmal darauf ankommt, ob die mietvertraglichen Ersatzansprüche - wie im vorliegenden Fall nach Maßgabe der §§ 823 Abs. 1, 831 Abs. 1 BGB - mit deliktischen Ansprüchen einhergehen (BGHZ 93, 64 ,69 f.; Stein in Münchener Kommentar, BGB , 3. Aufl., § 852Rdnr. 67).

  • BGH, 17.06.1993 - IX ZR 206/92

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Verjährungsunterbrechung - Verjährung und

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97
    Auch die weitergehende Behauptung des Klägers, der Sohn des Geschäftsführers der Beklagten habe den Schaden wissentlich und willentlich herbeigeführt, vermag an der Anwendung von § 558 Abs. 1 BGB nichts zu ändern: Zum einen greift die Bestimmung unabhängig davon Platz, ob es um bloßes fahrlässiges oder um vorsätzliches schädigendes Verhalten geht (BGH NJW 1993, 2797, 2798, offengelassen nur für den hier nicht einschlägigen Fall sittenwidrigen Handelns), und zum anderen gibt es keinen hinreichenden Anhalt dafür, daß der Sohn des Geschäftsführers der Beklagten die Beschädigung des Filtergeräts gewollt oder jedenfalls billigend in Kauf genommen hätte.
  • OLG Köln, 21.10.1994 - 18 U 249/93

    Bindungswirkung eines Geständnisses bei der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97
    Dazu gehört jeder Meinungsaustausch zwischen dem Ersatzberechtigten und dem Verpflichteten oder dessen Haftpflichtversicherer (OLG Köln VersR 1996, 253; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl. Kapitel 11 Rdnr. 22), soweit von deren Seite die Erörterung eines Schadensersatzes nicht sofort erkennbar abgelehnt wird (Stein aaO, § 852 Rdnr. 68; Thomas in Palandt, BGB ,57. Aufl., § 852 Rdnr. 18).
  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97
    Die demnach vorliegende Verjährungshemmung für den Klageanspruch konnte erst dadurch enden, daß der Kläger dieVerhandlungen einschlafen ließ (BGH NJW 1986, 1337, 1338; Thomas aaO, § 852 Rdnr,. 19) oder daß die Beklagte oder ihr Versicherer ihre Fortsetzung verweigerten (Stein aaO, § 852 Rdnr. 69;Thomas aaO, § 852 Rdnr. 19).
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03

    Umfang des Abzugs "Neu für Alt"; Beginn und Dauer der Verjährungsfrist für nach

    Allerdings mag die Verjährung am 3. Februar 2000 gemäß § 208 BGB a.F. unterbrochen worden sein, wenn es, wie die Kläger behaupten, an diesem Tag zu einem grundsätzlichen Forderungsanerkenntnis durch die Beklagte zu 3) gekommen sein sollte, und im Weiteren eine zeitweise Verjährungshemmung gemäß § 852 Abs. 2 BGB a.F. (zu dessen entsprechender Anwendbarkeit Senat NJW-RR 1999, 706) stattgefunden haben.
  • OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10

    Einigung über Mängelbeseitigung: Wer trägt etwaige Mehrkosten?

    Haben wiederholt Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien stattgefunden trägt der Schuldner auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zwischenzeitlich zu einem Ende der Verhandlungen gekommen ist, ihm also die zwischen den jeweiligen Verhandlungen liegenden Zeiträume in Bezug auf den Verjährungsablauf zugute kommen (BGH NJW-RR 1994, 373, 374; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 706, 707; OLG Brandenburg IBR 2008, 1182 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zurückgewiesen; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Auflage 2010, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 212; Kessen in Baumbach/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2007, § 203 Rn. 1 u. 2.; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 203 Rn. 19).
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