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   OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07   

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https://dejure.org/2008,11888
OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07 (https://dejure.org/2008,11888)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.03.2008 - 1 U 130/07 (https://dejure.org/2008,11888)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. März 2008 - 1 U 130/07 (https://dejure.org/2008,11888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Haftung des Notars bei verfrühter Umschreibung sicherungshalber vorbehaltenen Grundeigentums; Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1068
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07
    Die drohende Verjährung des Ersatzanspruchs begründet das Feststellungsinteresse der Klägerin (vgl. BGH NJW-RR 2004, 275,277; Greger aaO.); die Feststellungsklage ist ohne Rücksicht auf eine mögliche teilweise Bezifferung insgesamt zulässig (BGH NJW 2003, 2827; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO , 28. Auflage 2007, § 256 Rn. 14).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07
    Die drohende Verjährung des Ersatzanspruchs begründet das Feststellungsinteresse der Klägerin (vgl. BGH NJW-RR 2004, 275,277; Greger aaO.); die Feststellungsklage ist ohne Rücksicht auf eine mögliche teilweise Bezifferung insgesamt zulässig (BGH NJW 2003, 2827; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO , 28. Auflage 2007, § 256 Rn. 14).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07
    Bei der Verletzung einer Vorschrift zum Schutze des Vermögens bedarf es allerdings schon für die Zulässigkeit der Klage der Darlegung zumindest irgendeines mit Wahrscheinlichkeit auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens (konkrete Vermögensgefährdung; vgl. BGH NJW-RR 2001, 1351,1352; NJW 2006, 830,832; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung , 26. Auflage 2007, § 256 Rn. 8a).
  • BGH, 15.01.1998 - IX ZR 4/97

    Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung der Veräußerung eines Anspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07
    Zum zweitgenannten Punkt hat sie aber einen Lebenssachverhalt, der den Vorwurf einer amtspflichtwidrigen Beurkundung des Grundstücksgeschäfts - im Besonderen im Blick auf die rechtliche und gegebenenfalls wirtschaftliche Absicherung der hinausgeschobenen Schuldentlassung der Klägerin (vgl. BGH DNotZ 1998, 637,638 f. zur sog. doppelten Belehrungspflicht bei ungesicherter Vorleistung; dazu auch Litzenburger in: Bamberger/Roth, BGB , 1. Auflage 2003, § 17 BeurkG Rn. 3) - trägt, nicht einmal ansatzweise dargetan.
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07
    Bei der Verletzung einer Vorschrift zum Schutze des Vermögens bedarf es allerdings schon für die Zulässigkeit der Klage der Darlegung zumindest irgendeines mit Wahrscheinlichkeit auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens (konkrete Vermögensgefährdung; vgl. BGH NJW-RR 2001, 1351,1352; NJW 2006, 830,832; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung , 26. Auflage 2007, § 256 Rn. 8a).
  • BGH, 21.01.1969 - VI ZR 150/67

    Pflichtverletzung des Notars bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages -

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07
    Angesichts der hier noch völlig offenen Schadensentwicklung muss dieser Punkt - eingeschlossen die Frage nach einem etwaigen Mitverschulden der Klägerin im haftungsausfüllenden Vorgang (§ 254 Abs. 2 BGB ; dazu auch Wurm aaO. Rn. 290) - indessen aus dem Feststellungsverfahren ausdrücklich ausgeklammert und dem nachfolgenden Leistungsverfahren überantwortet werden (vgl. BGH VersR 1966, 237,238; 1969, 422; Wurm aaO. Rn. 306).
  • BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64

    Unterlassen von Kraftfahrzeugscheineinziehung und Kennzeichenentstempelung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.2008 - 1 U 130/07
    Angesichts der hier noch völlig offenen Schadensentwicklung muss dieser Punkt - eingeschlossen die Frage nach einem etwaigen Mitverschulden der Klägerin im haftungsausfüllenden Vorgang (§ 254 Abs. 2 BGB ; dazu auch Wurm aaO. Rn. 290) - indessen aus dem Feststellungsverfahren ausdrücklich ausgeklammert und dem nachfolgenden Leistungsverfahren überantwortet werden (vgl. BGH VersR 1966, 237,238; 1969, 422; Wurm aaO. Rn. 306).
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