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   OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09   

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https://dejure.org/2010,17233
OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09 (https://dejure.org/2010,17233)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.05.2010 - 1 U 758/09 (https://dejure.org/2010,17233)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 1 U 758/09 (https://dejure.org/2010,17233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 873 Abs 2 BGB, § 883 BGB, § 888 Abs 1 BGB, § 8 Abs 2 S 2 AnfG, § 867 Abs 1 ZPO
    Gläubigeranfechtung: Vornahmezeitpunkt der anfechtbaren Rechtshandlung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Alleineigentümers von Eigentumswohnungen auf Zustimmung zur Löschung von Zwangssicherungshypotheken; Nachrangigkeit von Zwangssicherungshypotheken zugunsten von Gesamtgläubigern gegenüber zuvor eingetragenen Auflassungsvormerkungen; Wirksamkeit einer ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anfechtung einer sechs Jahre vor Zwangssicherungshypothek eingetragenen Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung eines zukünftigen Auflassungsanspruchs durch Vormerkung im Hinblick auf eine nachrangig eingetragene Zwangssicherungshypothek; Bestimmung des Zeitpunkts der Vornahme einer Rechtshandlung i.S. von § 8 Abs. 2 S. 2 AnfG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Sicherung des zukünftigen Auflassungsanspruchs durch Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09
    Die - insolvenzfeste (vgl. BGHZ 149, 1 ff.) - Auflassungsvormerkung setzt sich gemäß § 883 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 888 Abs. 1 BGB - auch - gegen eine nachrangige Zwangssicherungshypothek durch (arg. e §§ 48, 52 Abs. 1 ZVG und § 17 GBO; vgl. BGHZ 170, 378, 384; BGH WM 2010, 274 f.; Palandt/ Bassenge , BGB, 69. Auflage 2010, § 883 Rn. 23 ff.).

    Diese Ansprüche setzen sich dann - im Respekt vor dem vom Gesetzgeber zugelassenen Vormerkungsschutz - in der Insolvenz respektive der Zwangsvollstreckung auch bei einer späteren Vertragsannahme durch (vgl. BGHZ 149, 1 ff. = NJW 2002, 213 ff; BGHZ 151, 116 ff. = NJW 2002, 2462 ff.; Palandt/ Bassenge a.a.O. Rn. 14 ff.).

    Der Kläger hat das - bis dahin fortgeltende (§§ 151 Satz 1, 152 BGB; vgl. BGH NJW 2002, 213 ff.) - Übergabeangebot mit der notariellen Urkunde vom 29. März 2007 angenommen.

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 203/06

    Vornahme eines Antrags auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung durch Bindung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09
    Die - insolvenzfeste (vgl. BGHZ 149, 1 ff.) - Auflassungsvormerkung setzt sich gemäß § 883 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 888 Abs. 1 BGB - auch - gegen eine nachrangige Zwangssicherungshypothek durch (arg. e §§ 48, 52 Abs. 1 ZVG und § 17 GBO; vgl. BGHZ 170, 378, 384; BGH WM 2010, 274 f.; Palandt/ Bassenge , BGB, 69. Auflage 2010, § 883 Rn. 23 ff.).

    Eingedenk dieser gesetzlich vorgegebenen Schutzwirkung des Sicherungsmittels der Vormerkung ist die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 AnfG in dem Sinne zu verstehen, dass für den Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung auf die bindende materielle Bewilligung der Vormerkung als Willenserklärung des Schuldners und nicht auf die nachfolgende bindende Auflassungserklärung i.S.d. § 873 Abs. 2 BGB abzustellen ist (vgl. BGH WM 2010, 274 f.; Huber , Anfechtungsgesetz, 10. Auflage 2006, § 8 Rn.13; s. auch Amann DNotZ 2010, 246, 254).

    Jedenfalls mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten im August 2000 hatte der Kläger eine bereits gesicherte und damit vom (Rang-)Schutz der Vormerkung erfasste Rechtsposition auf Erwerb des hier streitgegenständlichen Grundeigentums erlangt; auf die Rechtwirkungen der späteren Auflassungserklärung (§ 873 Abs. 2 BGB) kommt es insofern nicht mehr an (vgl. BGH WM 2010, 274 f.).

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09
    Diese Ansprüche setzen sich dann - im Respekt vor dem vom Gesetzgeber zugelassenen Vormerkungsschutz - in der Insolvenz respektive der Zwangsvollstreckung auch bei einer späteren Vertragsannahme durch (vgl. BGHZ 149, 1 ff. = NJW 2002, 213 ff; BGHZ 151, 116 ff. = NJW 2002, 2462 ff.; Palandt/ Bassenge a.a.O. Rn. 14 ff.).

    Die im Übergabeangebot vorgegebenen (objektiven) Bedingungen ("Angebot kann erst angenommen werden, wenn ...) nahmen dem Erwerbsanspruch des Klägers nicht den festen Rechtsboden (§ 158 Abs. 1 BGB i.V.m. § 8 Abs. 3 AnfG); ebenso wenig die - bei Eintritt einer der Bedingungen - allein vom Willen des Klägers abhängige Rechtsgültigkeit (BGH NJW 2002, 2461 ff.; OLG München NJW-RR 2009, 950 ff.; Rövekamp in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 158 Rn. 11).

  • OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09

    Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09
    Die im Übergabeangebot vorgegebenen (objektiven) Bedingungen ("Angebot kann erst angenommen werden, wenn ...) nahmen dem Erwerbsanspruch des Klägers nicht den festen Rechtsboden (§ 158 Abs. 1 BGB i.V.m. § 8 Abs. 3 AnfG); ebenso wenig die - bei Eintritt einer der Bedingungen - allein vom Willen des Klägers abhängige Rechtsgültigkeit (BGH NJW 2002, 2461 ff.; OLG München NJW-RR 2009, 950 ff.; Rövekamp in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 158 Rn. 11).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09
    Die - insolvenzfeste (vgl. BGHZ 149, 1 ff.) - Auflassungsvormerkung setzt sich gemäß § 883 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 888 Abs. 1 BGB - auch - gegen eine nachrangige Zwangssicherungshypothek durch (arg. e §§ 48, 52 Abs. 1 ZVG und § 17 GBO; vgl. BGHZ 170, 378, 384; BGH WM 2010, 274 f.; Palandt/ Bassenge , BGB, 69. Auflage 2010, § 883 Rn. 23 ff.).
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03

    Anfechtbarkeit einer einer Vorpfändung nachfolgenden Hauptpfändung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09
    Dies gilt namentlich für den Anfechtungsgegner, zu dessen Gunsten im Grundbuch eine Vormerkung eingetragen worden ist oder der ihre Eintragung zu seinen Gunsten beantragt hat, sofern der vorgemerkte oder vorzumerkende Anspruch entstanden ist (vgl. BGHZ 166, 125, 133; 167, 11, 16).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02

    Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09
    Dies gilt namentlich für den Anfechtungsgegner, zu dessen Gunsten im Grundbuch eine Vormerkung eingetragen worden ist oder der ihre Eintragung zu seinen Gunsten beantragt hat, sofern der vorgemerkte oder vorzumerkende Anspruch entstanden ist (vgl. BGHZ 166, 125, 133; 167, 11, 16).
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