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   OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04   

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OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04 (https://dejure.org/2004,12707)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.07.2004 - 7 WF 570/04 (https://dejure.org/2004,12707)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 7 WF 570/04 (https://dejure.org/2004,12707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus dem Unterhaltstitel nach Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen Elternteil; Geltendmachung der Änderung der gesetzlichen Vertretung im Wege der Vollstreckungsgegenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1698; ZPO § 766 § 767
    Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel nach Wechsel des Aufenthaltsorts des Unterhaltsberechtigten von einem zum anderen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 993
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 04.10.1996 - 5 W 19/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04
    Setzt der früher sorgeberechtigte Elternteil die Zwangsvollstreckung dennoch fort, kann der andere Elternteil nicht mit der Vollstreckungsgegenklage dagegen vorgehen, weil der Wechsel der Vertretungsverhältnisse keine den materiellen Anspruch selbst betreffende Einwendung darstellt (Anschluss BGH, 12. März 1997, XII ZR 153/95, MDR 1997, 194).

    Hierzu zählt die Änderung der gesetzlichen Vertretung nicht (vgl. OLG Frankfurt MDR 1997, 194; Zöller/Herget, a.a.O. Rdn. 13), weil dem Beklagten zu 1) der Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt unabhängig davon zusteht, wer als gesetzlicher Vertreter zu dessen Geltendmachung und Durchsetzung in seinem Namen berechtigt ist.

  • OLG Schleswig, 25.09.1989 - 15 WF 134/89

    Erlöschen der Prozeßstandschaft; Zwangsvollstreckung; Eigenes Recht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04
    Der Beklagte zu 2) wäre für die Vollstreckungsgegenklage nur dann passiv legitimiert, wenn er den Titel gemäß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB im Wege der Prozessstandschaft im eigenen Namen erwirkt hätte und in dieser Eigenschaft hieraus weiter vollstrecken würde (vgl. hierzu Staudinger/Peschel-Gutzeit, a.a.O., § 1629 Rdn. 385 ff; Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1629 Rdn. 13; OLG Schleswig FamRZ 1990, 189).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04
    Setzt der früher sorgeberechtigte Elternteil die Zwangsvollstreckung dennoch fort, kann der andere Elternteil nicht mit der Vollstreckungsgegenklage dagegen vorgehen, weil der Wechsel der Vertretungsverhältnisse keine den materiellen Anspruch selbst betreffende Einwendung darstellt (Anschluss BGH, 12. März 1997, XII ZR 153/95, MDR 1997, 194).
  • OLG Nürnberg, 01.02.2010 - 7 WF 45/10

    Rechtsbehelf gegen die Vollstreckung aus einem Titel auf Minderjährigenunterhalt

    Dies kann vom Kläger jedoch nicht im Wege einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, sondern - weil es um die "Art und Weise der Zwangsvollstreckung" geht - nur im Wege der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden (vgl. für den vergleichbaren Fall des Verlustes der gesetzlichen Vertretungsmacht durch den Wechsel des Sorgerechts OLG Koblenz, FamRZ 2005, 993).
  • OLG Koblenz, 06.02.2007 - 11 WF 1211/06

    Zulässigkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus einem Kindesunterhaltstitel

    a) Nach dem Obhutswechsel war die - gemeinsam mit dem Schuldner die elterliche Sorge ausübende - Kindesmutter nicht mehr berechtigt, den Gläubiger zu 1. zu vertreten (vgl. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB ) und in dessen Namen die Zwangsvollstreckung aus dem hier zugrunde liegenden Unterhaltstitel zu betreiben; dies gilt auch im Hinblick auf die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Unterhaltsrückstände (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 WF 570/04 - = FamRZ 2005, 993 f.; OLG Hamm FamRZ 1990, 890; Staudinger/Peschel-Gutzeit [2002], § 1629 Rn. 359 unter Hinweis einen etwaigen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch des bisherigen Obhutsinhabers).
  • OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122).
  • AG Montabaur, 05.11.2007 - 3 F 237/07

    Kindesunterhalt: Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch bezüglich auch der

    Die Klägerin hat ein Rechtsschutzbedürfnis für die vorliegende Klage, da ihr die elterliche Sorge für das Kind P. nicht mehr zusteht und sie daher nicht mehr berechtigt ist, die Zwangsvollstreckung aus dem für das Kind erwirkten Titel auf Zahlung von Kindesunterhalt gegen den Beklagten fortzusetzen (vgl. dazu OLG Koblenz FamRZ 2005, 993 f).
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