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   OLG Koblenz, 12.07.2006 - 1 U 1322/05   

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https://dejure.org/2006,6545
OLG Koblenz, 12.07.2006 - 1 U 1322/05 (https://dejure.org/2006,6545)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.07.2006 - 1 U 1322/05 (https://dejure.org/2006,6545)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 1 U 1322/05 (https://dejure.org/2006,6545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Durchsetzungssperre" hinsichtlich einzelner, isolierter Ansprüche der Gesellschafter im Falle einer BGB-Gesellschaft beim Bau eines Mehrfamilienwohnhauses ; Rückübertragungsanspruch eines Gesellschafters

  • Judicialis

    BGB §§ 705 f.; ; BGB § 730; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705 § 730
    Rückübertragung des Grundstücksmiteigentumsanteils eines Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft zur Fertigstellung eines Bauprojekts - Durchsetzungssperre nach § 730 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahme einer GbR bei Bau eines Mehrfamilienhauses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauerrichtung durch GbR: Förderungspflicht trotz Leistungsstörungen im Innenverhältnis (IBR 2007, 1029)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 161 (Ls.)
  • NZG 2007, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01

    Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung für die bauliche Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2006 - 1 U 1322/05
    Zumindest ab dem Zeitpunkt des Auftretens von Finanzierungsproblemen, der wohl massiven Erhöhung der Baukosten für das geplante Projekt haben die Beklagte, der Kläger, der Vater des Klägers sowie die Schwester der Beklagten eine BGB-Gesellschaft (Innengesellschaft) mit dem Ziel der Fortsetzung, der Realisierung des Bauprojektes zumindest durch schlüssiges Verhalten gegründet und hierzu, zur Realisierung des sich in einer problematischen Lage befindlichen Vorhabens (Fertigstellung des Objektes), unterschiedliche Beiträge aufgrund der getroffenen Vereinbarung geleistet (vgl. zur Problematik "Innengesellschaft", "Vertragsschluss", "Förderungspflichten" u.a. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 668, MK-Ulmer, § 705, Rdnr. 25 ff., Palandt-Sprau, § 705, Rdnr. 10 ff., 33 ff. - jeweils m.w.z.N.).
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