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   OLG Koblenz, 12.12.2006 - 11 UF 441/06   

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https://dejure.org/2006,6316
OLG Koblenz, 12.12.2006 - 11 UF 441/06 (https://dejure.org/2006,6316)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.12.2006 - 11 UF 441/06 (https://dejure.org/2006,6316)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 11 UF 441/06 (https://dejure.org/2006,6316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung einer im Rahmen der freiwilligen Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ("VBL extra") zugesicherten Garantierente als unverfallbar in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ; Umrechnung von in der Leistungsphase ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 3 Nr. 2
    Einbeziehung der im Rahmen der freiwilligen Versicherung bei der VBL zugesicherten Garantierente in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 867
  • FamRZ 2007, 1653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 31/90

    Ausgleich privater betrieblicher Altersversorgung im Falle "mehrstufiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2006 - 11 UF 441/06
    Gemäß § 1587 a Abs. 4 BGB sind die in der Leistungsphase dynamischen Anwartschaften des Antragsgegners bei der VBLextra nach § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 BGB und daher unter Anwendung der Barwertverordnung umzurechnen (vgl. BGH, FamRZ 1994, 23, 24).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07

    Keine Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich trotz Unwirksamkeit

    Die Differenz zwischen Garantierente und den gesamten Anwartschaften wird erst später (im Rahmen einer Änderungsentscheidung nach § 10 a VAHG oder schuldrechtlich) auszugleichen sein (so auch OLG Köln Beschlüsse vom 14.06.2006 12 UF 12/06 und 21.08.2006 4 UF 153/06 - zitiert nach Juris und OLG Koblenz, FamRZ 2007, 1653).
  • OLG Dresden, 03.01.2008 - 20 UF 636/07

    Zusatzversorgung öffentlicher Dienst; Deckungskapital

    Dieser Lösung, für die unter dem Gesichtspunkt der einzelfallbezogenen Ausgleichsgerechtigkeit gute Gründe sprechen mögen und die deshalb in Rechtsprechung und Literatur zuletzt zunehmend Befürworter gefunden hat (vgl. etwa OLG Celle FamRZ 2004, 632, 635; Rühmann in: Münchner Kommentar 4. Aufl. 2003, § 1587 a Rn. 470 m.w.N.), steht aus Sicht des Senats jedoch der Wortlaut des § 1587 a Abs. 4 BGB entgegen, der zur Bewertung von Anrechten auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung abschließend auf § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 BGB und damit auf die Anwendung der BarwertVO auch dann verweist, wenn und soweit der Betriebsrente ein individuelles Deckungskapital zugrunde liegt (gegen eine generelle Anwendung von § 1587 a Abs. 3 Nr. 1 BGB in diesen Fällen auch OLG Koblenz NJW-RR 2007, 867; Soergel/Häußermann, 13. Aufl. 2000, § 1587 a BGB Rn. 360; i. E. auch Hahne in: Johannsen/Henrich, Eherecht 4. Aufl. 2003, § 1587 a BGB Rn. 209 und 238; BGH FamRZ 2003, 1648, 1649).
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