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   OLG Koblenz, 13.01.2005 - 10 U 245/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11211
OLG Koblenz, 13.01.2005 - 10 U 245/04 (https://dejure.org/2005,11211)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.01.2005 - 10 U 245/04 (https://dejure.org/2005,11211)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 10 U 245/04 (https://dejure.org/2005,11211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Vereinbarkeit der Bestimmung einer Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänderin für eine Gesellschaft mit dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Zulässige Tätigkeiten der Steuerberatungsgesellschaft; Begriff der Rechtsangelegenheiten; Maßgebender Umstand für ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; RBerG Art. 1 § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; RBerG Art. 1 § 1
    Kein Verstoß gegen RBerG bei wirtschaftlichem Schwerpunkt der Treuhänderschaft für Fondsgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 739; RBerG Art. 1 § 1
    Verstoß gegen RBerG durch Steuerberatungsgesellschaft im Zusammenhang mit Treuhandtätigkeit für geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1079
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2005 - 10 U 245/04
    Wird eine Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänderin für eine Gesellschaft bestimmt, die als geschlossener Immobilienfonds und Unterdeckungsfonds im Rahmen eines Steuersparmodells den Gesellschaftszweck der Modernisierung eines Objekts mit anschließender Vermietung von Wohneinheiten verfolgt, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vor, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Überwachung der Verwendung der Gesellschaftsmittel und dem Abschluss der für die Realisierung des Gesellschaftszwecks vorgesehenen Verträge liegt ( in Abgrenzung zu BGH WM 2000, 2443 - dort rechtliche Abwicklung von Grundstücksgeschäften im Rahmen eines Bauträgermodells und BGH ZIP 2004, 1394 ff., wo der Beitritt zu der Fondsgesellschaft mit der Aufnahme eines Kreditvertrages verbunden war).

    Der Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.05.2002 (BGH WM 2000, 2443) rechtfertigt keine andere Betrachtung.

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2005 - 10 U 245/04
    Wird eine Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänderin für eine Gesellschaft bestimmt, die als geschlossener Immobilienfonds und Unterdeckungsfonds im Rahmen eines Steuersparmodells den Gesellschaftszweck der Modernisierung eines Objekts mit anschließender Vermietung von Wohneinheiten verfolgt, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vor, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Überwachung der Verwendung der Gesellschaftsmittel und dem Abschluss der für die Realisierung des Gesellschaftszwecks vorgesehenen Verträge liegt ( in Abgrenzung zu BGH WM 2000, 2443 - dort rechtliche Abwicklung von Grundstücksgeschäften im Rahmen eines Bauträgermodells und BGH ZIP 2004, 1394 ff., wo der Beitritt zu der Fondsgesellschaft mit der Aufnahme eines Kreditvertrages verbunden war).
  • OLG Koblenz, 13.01.2005 - 10 U 323/04

    Verstoß gegen RBerG durch Steuerberatungsgesellschaft im Zusammenhang mit

    Die Wirksamkeit des Ausschlusses und des Zahlungsverlangens der Klägerin aus der Auseinandersetzungsbilanz zum 31.12.2001 war Gegenstand des Parallelverfahrens 10 O 109/03 (10 U 245/04 OLG Koblenz).

    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass dem Anspruch der Klägerin auf Zahlung der Deckungs- und Liquiditätsbeiträge sowie der geltend gemachten Zinsen nicht entgegensteht, dass die Klägerin in dem Parallelverfahren 10 O 109/03 (=10 U 245/04) eine Auseinandersetzungsforderung nach Ausscheiden der Beklagten aus der Gesellschaft geltend macht.

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