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   OLG Koblenz, 13.02.2006 - 2 Ws 98/06   

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OLG Koblenz, 13.02.2006 - 2 Ws 98/06 (https://dejure.org/2006,13108)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2006 - 2 Ws 98/06 (https://dejure.org/2006,13108)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 2 Ws 98/06 (https://dejure.org/2006,13108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nr. 4142 VV RVG
    Einziehung von Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzbarkeit eines Gegenstandswerts für die Einziehung von Betäubungsmitteln und die Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • Burhoff online

    Einziehung von Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV-RVG Nr. 4142
    Verteidigervergütung: Einziehung, Wert eingezogener Betäubungsmittel; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 342
  • Rpfleger 2006, 338
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02

    Verfall von Wertersatz; Erlangtes (tatsächlicher Zufluss); Einziehung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2006 - 2 Ws 98/06
    Betäubungsmittel haben nach der Rechtsprechung des Senats keinen objektiven (legalen) Gegenstandswert (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - 2 Ws 834/05 - so auch: KG in JurBüro 2005, 531; sinngemäß auch BGH in NStZ-RR 2002, 208; ebenso: Riedel/Süßbauer, RVG, 9. Aufl., § 2, Rdn 9).
  • OLG Koblenz, 20.12.2005 - 2 Ws 834/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Beratung über die Einziehung beschlagnahmter Drogen

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2006 - 2 Ws 98/06
    Betäubungsmittel haben nach der Rechtsprechung des Senats keinen objektiven (legalen) Gegenstandswert (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - 2 Ws 834/05 - so auch: KG in JurBüro 2005, 531; sinngemäß auch BGH in NStZ-RR 2002, 208; ebenso: Riedel/Süßbauer, RVG, 9. Aufl., § 2, Rdn 9).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2006 - 2 Ws 98/06
    Betäubungsmittel haben nach der Rechtsprechung des Senats keinen objektiven (legalen) Gegenstandswert (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - 2 Ws 834/05 - so auch: KG in JurBüro 2005, 531; sinngemäß auch BGH in NStZ-RR 2002, 208; ebenso: Riedel/Süßbauer, RVG, 9. Aufl., § 2, Rdn 9).
  • AG Frankfurt/Main, 03.03.2023 - 993 Cs 41/23

    Führerschein(formular), Einziehung, zusätzliche Verfahrensgebühr, Gegenstandswert

    Sie verweist diesbezüglich auf das Urteil des OLG Koblenz vom 13.02.2006, Az. 2 Ws 98/06.

    Der Gesetzgeber hat sich damit bewusst dafür entschieden, die Regelung des § 88 S. 3 BRAO nicht zu übernehmen, sondern es bei einer Bezugnahme auf § 439 StPO zu belassen (OLG Koblenz, Beschluss v. 13.02.2006, 2 Ws 98/06).

  • AG Amberg, 04.12.2021 - 7 Cs 114 Js 5614/18

    Gebührenanfall bei anwaltlicher Beratung zum Fahrerlaubnisentzug

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist keine Einziehung im Sinne von Nr. 4142 VV RVG (ganz h.M., vgl. nur OLG Koblenz, Beschluss vom 13.2. 2006 - 2 Ws 98/06).
  • AG Frankfurt/Main, 02.03.2023 - 993 Cs 41/23
    Sie verweist diesbezüglich auf das Urteil des OLG Koblenz vom 13.02.2006, Az. 2 Ws 98/06.

    Der Gesetzgeber hat sich damit bewusst dafür entschieden, die Regelung des § 88 S. 3 BRAO nicht zu übernehmen, sondern es bei einer Bezugnahme auf § 439 StPO zu belassen (OLG Koblenz, Beschluss v. 13.02.2006, 2 Ws 98/06).

  • LG Amberg, 18.05.2022 - 11 Qs 9/22

    Gegenstandswert bei Einziehung des Führerscheins

    VV 4142 RVG ist nicht einschlägig, da er den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht umfasst (OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 2 Ws 98/06).
  • AG Limburg, 31.10.2007 - 4 C 244/07

    Rechtsanwaltsgebühr: Bemessung der Zusatzgebühr für den Wahlverteidiger bei

    Das Gericht folgt insoweit der Entscheidung des OLG Koblenz, Beschluss vom 13.2.2006, 2 WS 98/06.
  • AG Weilburg, 20.03.2007 - 5 C 646/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr für den Wahlverteidiger als Festgebühr;

    Das Gericht folgt den Ausführungen des Oberlandesgerichts Koblenz im Beschluss vom 13.02.2006 zum Geschäftszeichen 2 Ws 98/06.
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